UG gründen als Minderjähriger?
Hi :), Und zwar möchten wir eine UG als Minderjährige gründen. Im Internet teilen sich dazu die Meinungen, denn oft heißt es, dass man als Minderjähriger kein Geschäftsführer einer UG sein kann, da nur unbeschränkt geschäftsfähige Personen eine solche Gesellschaft gründen können (§6 GmbH). Allerdings heißt es in §112 BGB, dass man durch die Erlaubnis eines gesetzlichen Vertreters und des Familiengerichts diese unbeschränkte Geschäftsfähigkeit auch vorher erhalten kann. Kennt sich da jemand aus, bzw kann mir weiterhelfen?
5 Antworten
Die unbeschränkte GF im Bezug auf das Gewerbe kannst du vom Familiengericht (bzw. dem zuständigen Rechtspfleger) erteilt bekommen. Das ist aber leichter gesagt als getan, er/sie wird deine rechtliche und unternehmerische Reife ziemlich genau prüfen. Zudem ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. So ein Verfahren dauert ziemlich lange.
Du hast die Frage doch schon selber beantwortet: Man braucht die Zustimmung der Eltern und des Familiengerichtes.
wie alt sind denn die "wir" ... was meinen denn Eure Eltern dazu (§ 112 BGB)
Ein Fachanwalt kann dir helfen und mit dessen Hilfe könnt ihr das Familiengericht anrufen. Dann ginge es zum Notar, denn die UG muss beurkundet werden.
Die Pflichten die mit einer UG einhergehen sind dir aber bekannt?
- 25% des Gewinns dürfen nicht ausgeschüttet werden und müssen ins Kapital fließen (wenn ihr bei 25.000 € angekommen seid, kann eine Überführung in eine GmbH erfolgen).
- Doppelte Buchführung
- Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer?
- IHK-Beiträge
- etc.
bei Minderjährigen muß das Vormundschafts-Gericht zustimmen.
Die UG als Unternehmergesellschaft kann mit 1 € gegründet werden. Das ist in Geschäftskreisen nicht besonders anerkannt, auch bei Banken nicht bei 1 € Kapital
Es muß eine Bilanzierung sowie G&V Rechnubng vorgenommen werden wie bei der GmbH, Eintragung im Handelsregister