Rechtsform bei Online Shop nötig?

3 Antworten

Nach dem deutschen Recht hat jeder Teilnehmer an einem Rechtsgeschäft eine Rechtsform. Das geht gar nicht anders. Wer alleine handelt, ist Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin. Wenn es mehrere tun, ist es eine GbR. Die GbR wird auch manchmal BGB-Gesellschaft genannt. Beispiele für eine GbR sin eine Ehe bzw. eine Lebensgemeinschaft oder eine Taxifahrgemeinschaft. Das Beispiel zeigt: Ohne Rechtsform geht es eben nicht.

Die Fragen sind eigentlich:

  • Welche Rechtsform ist die richtige? Bei der Fragestellung würde ich von einem Einzelunternehmen oder einer GbR ausgehen. Kann ich aber mit dem Info-Stand nicht sagen.
  • Was muss ich mit meinem Unternehmen machen? Ein Online-Shop wird mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Folglich muss ein Gewerbe angemeldet werden.
  • Was ist mit dem Finanzamt? Das Finanzamt meldet sich automatisch, wenn ein Gewerbe angemeldet wird. Das Finanzamt schickt den steuerlichen Erfassungsbogen. Mit dem kann auch die Befreiung von der Umsatzsteuer für Kleinunternehmen beantragt werden. Ob das sinnvoll ist, kann ich so nicht beurteilen.
  • Was sind Folgen der Gewerbeanmeldung? Mit der Gewerbeanmeldung entsteht die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung, Gewerbesteuerpflicht und Umsatzsteuerpflicht. Von der Umsatzsteuer können sich kleine Unternehmen befreien lassen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, hast du doch eine Rechtsform:

Du bist ein Einzelunternehmen.

Wenn Du persönlich ein Gewerbe angemeldet hast, bist Du Einzelunternehmer und die Rechtsform ist Einzelunternehmen, das reicht für einen Onlineshop.

Dieser sollte natürlich auch den gesetzlichen Anforderungen wie Impressumpflicht usw. gehorchen-