1 Kleingewerbe für 2 Online Shops?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie immer, es kommt drauf an. Der Onlineshop an sich ist ja lediglich die vertriebliche Plattform zum Verkauf der Produkte. Und zur besseren Differenzierung sind zwei Onlineshops ja nicht so abwegig.

Der Knackpunkt wird sein, wie Du das Gewerbe anmeldest und ob die Produkte so unterschiedlich sind, dass eigene gewerbliche Anforderungen entstehen würden.

Beispiel: angenommen Du verkaufst Kleidung und elektronische Geräte über zwei getrennte Shops damit Du das besser programmieren kannst. Dann solltest Du die Gewerbeanmeldung NICHT zu eng machen und das Gewerbe z.B. auf "Verkauf von Produkten im Internet" anmelden. Meldest Du "Verkauf von Kleidung" an, dann wäre der Shop 2 mit den Elektrogeräten nicht erfasst.

Würdest Du beispielsweise zum Vertrieb zu Kunden fahren, bräuchtest Du zusätzlich einen Reisegewerbeschein.

Gehe mit der Frage doch mal direkt zur Gewerbeanmeldestelle, die sagen Dir genau, wie Du es machen musst. Es gibt unter dem Stichwort "Gewerbeanmeldung" bei Tante Google auch einige Checklisten dazu, die Dir bestimmt weiterhelfen. Gruss

ReinhardR 
Fragesteller
 17.07.2019, 08:48

Also wenn ich einmal Digitale Produkte wie z. B. software und einmal z. B. Schuhe verkaufe würde es reichen "Verkauf von Produkten im Internet" anzumelden?

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DonCredo  17.07.2019, 10:28
@ReinhardR

Ich würde sagen ja und es so versuchen aber meine Meinung ist da nicht massgeblich. Es kommt auch drauf an, ob Du mit der gleichen Firma da antrittst oder ob die beiden "Sparten" von "separaten Firmen" abgewickelt werden, in dem Fall würde das m.E. nicht funktionieren.

Wie gesagt besprich das am Besten mit dem Mitarbeiter bei der Gewerbeanmeldung, nur dann hast Du Sicherheit. Gruss

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bei Gewerbe-Tätigkeiten habe ich auch mehrere verschiedene Branchen angegeben, die miteinander wenig zu tun haben

Klar kannst Du das machen

In der Buchhaltung kann man Konten generieren im SKR 03 wie Umsatzerlöse 8402 für Fa. A, 8403 für Fa. B

du hast einen Gewerbeschein, dort können gewisse Dienstleistungen eingetragen werden. ergo 1 reicht.

ob man damit noch innerhalb der Kleinunternehmerregelung bleibt, steht auf einem anderen Blatt

Ich gehe mal davon aus, dass du als Einzelunternehmer tätig bist. Dann bist du mit deinem Gewerbebetrieb identisch. Deshalb können alle gewerblichen Tätigkeiten, die an der selben Betriebsstätte ausgeübt werden, auf einer Gewerbeanzeige stehen.

Die Fantasienamen deiner Onlineshops sind eh ohne rechtliche Bedeutung. Im Impressum muss immer dein Echtname stehen.

Es gibt KEIN Kleingewerbe. Das kennt das Gewerebrecht nicht.

Gewerbe anmelden und fertig.

Das was du wohl meinst ist die Kleinunternhmerreglung nach § 19 UstG und das betrifft auch nur die Umsatzsteuer.

Da bist du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€ von der MwST " ausgenommen".

Alle anderen Abgaben un steuern bleiben von dieser Reglung unberührt.

Diese Reglung ist schlecht, wenn du gewerbliche Kunden hast, die Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Denn du darfst bei der § 19 UstG Reglung auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und du kannst deine verausgabte MwST beim FA nicht geltend machen.

In deinem Fall reicht eine Gewerbeanmeldung als Online-Handel aus, sofern du die verschiedenen Produkte unter einem Firmennamen verkaufst..

Ob das Gewerbeamt nähre Angaben abverlangt erfährst du dort vor Ort.

Unabhängig davon, wie handhabst du das mit der garantie und Gewärleistung gegenüber deinen Kunden?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung