Hat ein Kommanditist Anspruch auf eine monatliche Einsicht in die Geschäfte einer KG?

2 Antworten

(Grmbl, da war doch etwas, ach ja) Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 166 (3) HGB, ansonsten nur die jährliche Abschrift G+V Rechnung, Bilanz.

wird schwer durchzusetzen sein gegen den Willen des Komplementärs. Kenne jetzt selbst kein Beispiel dafür, müsste aber einklagbar sein. Sinnvoll wäre hier ein Fachanwalt für Firmenrechte.

§ 166 HGB: jährliche Mitteilung des Jahresabschlusses und Einsicht in die Bücher , um diesen zu überprüfen.