Hat ein Kommanditist Anspruch auf eine monatliche Einsicht in die Geschäfte einer KG?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
(Grmbl, da war doch etwas, ach ja) Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 166 (3) HGB, ansonsten nur die jährliche Abschrift G+V Rechnung, Bilanz.
wird schwer durchzusetzen sein gegen den Willen des Komplementärs. Kenne jetzt selbst kein Beispiel dafür, müsste aber einklagbar sein. Sinnvoll wäre hier ein Fachanwalt für Firmenrechte.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
§ 166 HGB: jährliche Mitteilung des Jahresabschlusses und Einsicht in die Bücher , um diesen zu überprüfen.