Worin liegt der Unterschied zwischen Komplementär und Kommanditist?
Siehe oben.
2 Antworten
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Komplementär - voll haftender Gesellschafter
Kommanditist - haftet nur mir der Geldeinlage
Wie bereits gesagt, der eine kann für sämtliche Rechtsgeschäfte des Betriebes voll in die Haftung genommen werden. Bei Konkurs muss er also auch zum Beispiel mit seinem Privatvermögen her halten.
Bei dem anderen ist die Haftung begrenzt auf die Einlage, die er in das Unternehmen mit eingebracht hat. Wenn er zum Beispiel 50.000 € in das Unternehmen gesteckt hat, ist seine Haftung auch nur auf 50.000 € begrenzt.