Darf die Verwandtschaft und eine 24std. Pflegekraft eines Wohnungsberechtigten nach BGB 1093 über gemeinsam genutzte Räumlichkeiten frei verfügen?

Ich habe im Jahr 2003 ein Einfamilienhaus meine Großeltern gekauft. Im Jahr 2005 habe ich Ihnen dummerweise ein Wohnungsrecht nach BGB 1093 als beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingeräumt. In dem Vertrag steht außerdem drin, dass diese Dienstbarkeit nicht an Dritte übertragbar ist. Jetzt ist die Großmutter gestorben und der Großvater im Altenpflegeheim. Leider hat mein Onkel die Vormundschaft beim Gericht bekommen und ist jetzt eingesetzten Betreuer für den Großvater der jetzt 91 Jahre alt ist und ein Schwerstpflegefall. Dieser besagte Betreuer hat jetzt bestimmt dass der Großvater in diesem Wohnbereich zurück kommt und eine 24 Stunden Pflegekraft in diesen Wohnungs Bereich einzieht. Der Wohnungsbereich ist nur durch eine Zimmertür getrennt. In dem Vertrag steht außerdem drin, dass Räume wie Heizungskeller Waschküche Garage ,Garten Werkstatt und so weiter in dieses Recht fallen. Die Verwandtschaft besteht darauf diese Räume auch jetzt nutzen zu können. Wir haben aber über Jahre schon sehr persönliche Dinge in diesen Räumen wie Unterlagen Akten und persönliche Sachen. Kann ich diesen Verwandten und auch der Pflegekraft den Zugang verweigern oder wie ist das geregelt was kann ich tun? Selbst die Nebenkosten haben wir uns immer geteilt denn wir waren uns immer einig. Jetzt verlangt der Betreuer jedoch eine detaillierte Auflistung der Nebenkosten und möchte dies auch in Schriftform bekommen. Da wir uns immer einig waren hatten wir auch keinen separaten Zähler weder für Strom noch für Wasser. Kannst mir jemand helfen?

Nebenkostenabrechnung, Wohnungsrecht
Heizkostenabrechnung extrem hoch nur an einem Zähler, bei Gewerbefläche, was tun?

Hallo zusammen!

Meine Freundin mietet mit einem Kollegen eine Gewerbefläche. Diese besteht aus zwei Einheiten mit eigenen Hausnummern, es gibt also zwei Abrechnungen für direkt miteinander (ohne Tür) verbundene Räume (im Souterrain, die Räume sind grundsätzlich sehr warm und werden laut ihrer Aussage sehr wenig beheizt.). Soeben haben sie ihre Abrechnung für 2014 erhalten (nur das letzte Quartal, da sie erst seit Sept. 2014 dort drin sind). Dort scheint die eine Einheit, die mit 107m² doppelt so groß ist wie die andere, normalen Verbrauch zu zeigen (Werte liegen laut Abrechnung zwischen o,1 in der Toilette und 32,0 in der Küche - ich weiss leider nicht, was das für Einheiten sind). Im anderen Teil liegen die Werte zwischen 0 und 7, bis auf einen Heizkostenverteiler (ich nehme an, damit ist ein Heizkörper gemeint?), der steht nämlich mit 188, also einem vielfach höheren Wert in der Liste. Dadurch schlägt diese nur 57m² große Einheit mit rund 1200€ zu buche, während die andere, wesentlich größere, mit laut Abrechnung sichtbar tatsächlich genutzten Heizkörpern nur auf unter 200€ kommt.

Wir gehen also davon aus, daß da irgendwas falsch ist; entweder an der Heizung oder an der Abrechnung. Was kann man hier tun? Was sind die richtigen Schritte, um das aufzuklären und wie geht man vor, wenn man die Abrechnung für fehlerhaft hält? Wie gesagt handelt es sich um Gewerbeflächen, daher rechne ich damit, daß die dinge wie so oft anders liegen als bei Wohnungen...leider blicke ich da derzeit nicht so recht durch. Auch machen es einem Nebenkostenabrechnungen ja nicht eben leicht, sie zu durchschauen. Wer hat Tips? Danke im Voraus!

Heizkosten, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, gewerbemietrecht
Darf der Vermieter offene Posten mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen?

Holla Community,

am Samstag (gestern) hat mir der Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2014 übergeben. Was mich verwunderte, dass obwohl ich eigentlich eine Gutschrift rausbekommen sollte, diese einfach so mit der, anfang des Jahres von mir durchgeführten MIetminderung, verrechnet wurde - ergo ich bekomme nichts raus.

Die Mietminderung habe ich durchgeführt, da die Wohnung bauliche Mängel hat (es regnet in der Küchre rein, wenns draußen regnet, extreme Zugluft an Fenstern, Gestank aus Nachbarwohnung zieht in meine) und mein Nachbar unter mir permanent den Hausfrieden gestört hat (und nachwievor noch stört). Ja, ich habe es etliche Male versucht persönlich mit dem Nachbarn zu klären, aber ohne Erfolg. Ich habe im Mietshaus (6 Parteien) als einziger die Miete gemindert, da die anderen Angst vorm Vermieter haben. Hat nix gebracht, Vermieter hat mal Null unternommen und mein Nachbar lärmt nachwievor. Habe nach drei Monaten Mietminderung wieder die volle Miete gezahlt, so dass ich nicht mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand komme und evtl. gekündigt werde.

Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, dass er nach einem Urteil vom Amtsgericht Bremen (Urteil vom 9. März 2011 (Az. 17 C 105/10)) die Minderung beim störenden Nachbarn einholen darf. Jedoch bekam ich in den letzten Monaten immer wieder nur ein Schreiben, dass ich bitte endlich zahlen möchte.

Was mich nun stutzig macht, darf der Vermieter einfach so offene Posten aus der Mietminderung mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen? Ist dies rechtens?

Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht und den Rechtsweg einzuschlagen ist langwierig.

Kann mir jemand zufällig einen Rat geben, ob dies erlaubt ist?

Danke!

Mietrecht, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung
Nebenkosten: Minol-Abrechnung seit Jahren falsche Zähler

Hallo Zusammen,

ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Mit erschrecken habe ich leider erst jetzt festgestellt, dass offenbar seit 2012 (ab Einzug) die falschen Zähler meiner Wohnung zugeordnet sind. Die betrifft die Messgeräte an den Heizungen und den Warmwasserzähler.

Ob meine Zähler tatsächlich innerhalb der Hausgemeinschaft vertauscht wurden, oder ob mehreren Parteien mit den gleichen Zähler abgerechnet wurden, kann ich (noch) nicht sagen. Ein (nur) vertauschen kann ich mir jedoch nicht vorstellen, da wir mit Sicherheit der größte Warmwasser-Verbraucher im Haus sind und die anderen Parteien sonst sicher längst die Abrechnung in den letzte Jahren beanstandet hätten. Zudem wurde unser Warmwasserzähler beim letzten Mal offenbar gar nicht abgelesen.

Nun meine rechtlichen Fragen dazu: 1. Bin ich dafür Verantwortlich zu kontrollieren ob tatsächlich auch die richtigen Zähler auf meiner Minol-Abrechnung, als Anlage zur Nebenkostenabrechnung des Vermieters, stehen? Immerhin ist die Geräte-Nr. auf vier Stellen verkürzt. Ich bin ja auch kein Fachmann ... 2. Kann der Vermieter auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten in diesem konkreten Fall auch noch danach eine Nachforderung stellen, da er die falsche Abrechnung ja nicht selbst verschuldet hat - sondern Minol? 3. Ist Grundsätzlich Minol oder der Vermieter (oder sogar ich) für die korrekte Zuordnung der Zähler zur Wohnung verantwortlich?

Vielen Dank Lucky Striker

Miete, Vermieter, Abrechnung, Jura, Nebenkostenabrechnung, Zähler
Kann 1 Kubikmeter Warmwasser 40€ kosten?

Hallo liebe Community,

ich habe heute meine erste Abrechnung der letzten 5 Monate nach meinem Einzug in meine erste eigene Wohnung erhalten. Ich liebe in Niedersachsen, Hildesheim.

Mein Vermieter kontaktierte mich bereits im Voraus telefonisch um mir mitzuteilen, dass auf mich eine Nachzahlung von 760 € zukommen wird, da mein Verbrauch angeblich extrem hoch wäre. Ich war natürlich völlig schockiert und habe mir den Kopf darüber zerbrochen, wie so ein Verbrauch zustande kommen soll.

Ich lebe alleine in einer 55,4 Quadratmeter Wohnung und gehe 5 mal die Woche täglich 8 Stunden arbeiten. Ich gehe täglich abends 1x Duschen (und das auch nie länger als maximal 15 Minuten). Ich kann mir also nicht vorstellen, dass mein Wasserverbrauch überdurchschnittlich hoch sein kann. Es ergibt einfach keinen Sinn.

Nun wie bereits erwähnt, ist dies meine erste eigene Wohnung (was daher nicht bedeutet, dass ich völlig naiv alle Wasserhähne spaßeshalber aufdrehe und anschließend die Wohnung verlasse). Jedoch habe ich vor meinen Auszug nicht die Zählerstände meiner Vormieterin notiert (dies weiß ich für meine nächste Wohnung auf jeden Fall besser). Meine Vormieterin ist leider verstorben, daher kann ich diese auch nicht mehr kontaktieren.

Im Anhang habe ich einen Auszug meiner Abrechnung beigefügt, vielleicht kann eine erfahrene Person beurteilen, ob mein Wasserverbrauch überdurchschnittlich hoch ist.

Meine Heizkosten waren ebenfalls erhöht. Allerdings darf man hier nicht aus der Acht lassen, dass ich unmittelbar vor Beginn der kälteren Wintermonate eingezogen bin. Diese müssen also mitberücksichtigt werden. Zumal ich auch im Erdgeschoss wohne.

Ich zahle bereits an Nebenkosten 180 €, wovon ca. 125 € für Wasser und Heizkosten berechnet sind.

Nun zum eigentlichen Knackpunkt. Mein Wissensstand ist normal der, dass 1 Kubikmeter Warmwasser um die 7 - 15 € kosten kann.

Auf meiner Abrechnung ist allerdings 1 Kubikmeter Warmwasser mit 40 € berechnet. Welches auch die Hohe Summe für 5 Monate Warmwasser erklärt.

Kann dies denn so korrekt sein?

Ich habe zwar bereits mit einem bekannten geredet, der bei der EVI arbeitet (die Abrechnung stellte die Firma Techem aus), dieser sagte mir auch, dass eine Summe von 40 € ziemlich utopisch und in seinen Worten "völlig gaga" seien.

Da mir das alles wie ein schwerer Stein im Magen liegt und ich vor morgen leider keine Firma telefonisch erreichen kann, wollte ich mir hier ein paar erfahrene Meinungen zu meinem Fall einholen.

Falls der Betrag tatsächlich korrekt sein sollte, was ich mir nicht vorstellen kann und demnach auch nicht hoffe, würde mir bei ca. 125 für Wasser- und Heiznebenkosten doch gar kein Wasser zur täglichen! Reinigung zur "Verfügung" stehen. Oder sehe ich das falsch. Dann darf ich also nur noch 10 Mal im Monat duschen?

Über sachliche Antworten würde ich mich daher sehr freuen! Danke dafür schonmal!

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Mietrecht, Abrechnung, Hildesheim, Nebenkostenabrechnung, Warmwasser
Bekannter von mir hat Nebenkostenabrechnung für Arge gefälscht

Hallo,

ich beziehe derzeit Alg2 und habe einen Bekannten der es ebenso bezieht. Letzens traf ich mich mit ihm und wir plauderten über unsere Situationen, u.a. dass derzeit die jährlichen Abrechnungen anstehen. Ich ließ ihn wissen, dass ich das letzte Jahr soviel Wasser und Heizung gespart hätte, unwissend dass ich das daraus resultierende Guthaben gar nicht einbehalten darf, und es gerade alles letzte Woche dem Arbeitsamt überweisen musste. Da meinte er mit einem Augenzwinkern dass ich ganz schön doof wäre und vertraute mir an, dass er das gar nicht einsehe und jedes Jahr ein Plus zusammengespart hätte, und dem Arbeitsamt eine Kopie vorgelegt hätte, an der er vorher an ein paar Zahlen gedreht hätte und das wohl immer so mache......

Nun bin ich 1. sauer auf meinen Bekannten weil er mich als "doof" bezeichnet, weil ich mich an das Gesetz halte und 2. mache ich mir Sorgen, dass er damit auffliegen könnte... das ist doch Urkundenfälschung ?? Da muss das Amt doch nur mal den Vermieter persönlich kontaktieren und die Originale anfordern, und dann fliegt alles auf und er hat ne Strafanzeige am Hals!!

Wie kann ich ihm sowas ausreden?? Warum funktioniert das überhaupt? Kennt jemand Fälle und Gegenargumente in denen die Arge tatsächlich auch mal das Original haben möchte, mit denen ich meinen Bekannten von sowas in Zukunft abschrecken kann??

Ich habe mich ja auch geärgert dass ich unwissend gespart und dann alles wieder abgeben musste und dass das Geld der Arge vorne und hinten kaum ausreicht, aber sowas geht doch mal gar nicht..??! Mir blieb da echt der Kaffee im hals stecken, wusste gar nicht wie ich darauf reagieren soll... kommt sowas öfter vor??

ALG II, ARGE, Nebenkostenabrechnung
Heinzungszähler - wieviele Einheiten sind normal?

Hallo liebe Community!

Ich weiß, dass diese Frage nicht wirklich beantwortet werden kann, dennoch würden mich sehr eure Erfahrungen interessieren. Ich wohne allein in einer 40 m² großen Wohnung, die recht große Fenster hat, viel Außenfläche, oberste Etage und ziemlich schlecht gedämmt ist, es ist ein altes Haus. Dort wohne ich seit August letzten Jahres. Die Heizungen funktionieren schlecht bis gar nicht - auf Stufe 5 komme ich nicht über 19 Grad Zimmertemperatur hinaus (der Vermieter ist informiert, Hausmeister war schon zigmal da, aber das ist ein anderes Thema). Nun habe ich heute auf meinen Zählerstand geschaut und bin beunruhigt. Meine Vormieterin hat pro Heizung wesentlich weniger verbraucht als ich! Das Haus wird mit Öl geheizt und ich zahle monatlich 50 € für die Heizung. Hier die Zahlen für jede Heizung: Wohn-/Schlafzimmer große Heizung alt: 414 aktuell: 1005, Wohn-/Schlafzimmer kleine Heizung alt: 556 aktuell: 1305, Küche alt: 12 aktuell: 560, Badezimmer alt: 440 aktuell: 409.

Wie sind die Zahlen zu bewerten? Wieviel Einheiten verbraucht ihr und reichen die 50 € für die Heizung überhaupt? Ich habe nun tierische Angst vor der Nebenkostenabrechnung.....die Vormieterin meinte, sie käme mit dem Betrag gut aus und hätte auch immer ein bisschen was wieder bekommen, aber anscheinend hat sie auch viel weniger geheizt. Vielen Dank schonmal und viele Grüße :)

Heizung, heizen, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Umlage der Treppenhausreinigung

In meinem Mehrfamilienhaus wurde bisher die Treppenhausreinigung durch die Mieter vorgenommen. Dies wurde in der Hausordnung so geregelt, welche jedoch auch den Hinweis enthält, das die Hausordnung durch den Vermieter jederzeit geändert werden kann.

Nun besteht folgendes Problem: Nach Einzug von 2 neuen Mietparteien ist der Hausfrieden aufgrund der Treppenhausreinigung erheblich gestört. Einer unterstellt dem anderen, er hätte nicht geputzt, diese lautstarken Streitigkeiten führten bis hin zu Handgreiflichkeiten. Beide Mietparteien beschwerten sich mehr als einmal bei mir über die Situation und es war nicht möglich, das Problem dauerhaft aus der Welt zu schaffen. Nach der letzten Eskalation entschied ich mich deshalb, das Treppenhaus zukünftig durch den Hausmeister reinigen zu lassen, machte dazu einen Hausaushang mit der Ankündigung und den Gründen sowie einem Hinweis wg. Kostenumlage (ist in der Betriebskostenverordnung - Bestandteil des Mietvertrages - auch geregelt) und schickte jedem Mieter eine geänderte Hausordnung. Nun möchten diese für die Kosten nicht aufkommen, mit der Begründung, sie wurden vorher nicht über die anfallenden Kosten informiert und sie wurden vorher auch nicht gefragt, ob sie das überhaupt möchten. Denn sie wollen die Reinigung weiterhin selbst vornehmen.

Wie soll ich weiter verfahren ? Muss ich den Mietern tatsächlich gewähren, die Hausordnung wieder selbst zu machen und damit den Auszug der einen Mietpartei aufgrund des mobbing riskieren ?

Reinigung, Hausordnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Treppenhaus, Treppenhausreinigung
Warmwasser Anteil an Gesamtverbrauch

Hallo zusammen,

wir sind ein 4 Partein Haus wovon nur 3 Partein (Partei A / B / C) Zähler haben für Heizung, Kalt- und Warmwasser.

Wir wissen mittlerweile das die Partei ohne Zähler (VERMIETER // Partei D) einen Gesamtwasserverbrauch von 132,376cbm hatte und würden nun gerne wissen ob es hier einen Richtwert gibt nachdem man errechnen kann wieviel % davon Warmwasser waren.

Bei uns anderen sind es folgende %-Sätze

Partei A = 56,36%

Partei B = 41,39%

Partei C = 35,50%

Aktuell ist es nämlich so das Partei D also der VERMIETER einfach nur unseren Gesamtverbrauch (141,874cbm) von Wasser angibt bei der Abrechnung aber mit dem Gesamtkosten von 1099,13€ welche allerdings für 274,25cbm sind, also zahlen wir hier den Verbrauch der VERMIETER mit da ja nur durch ca. die Hälfte der cbm geteilt wird.

Um jetzt also die Abrechnung zu korrigieren müssten wir irgendwie errechnen wieviel cbm Warmwasser gebraucht worden.


Das gleiche ist auch bei der Heizung, hier wird der Gesamtbetrag einfach nur durch unseren (Partei A - C) Gesamtverbrauch geteilt (13180kWh) obwohl der Verbrauch gem. Beleg bei 45069kWh liegt. Die Gesamtkosten werden zu 80,05% auf Heizung und 19,95% auf Warmwasser verteilt.

Um jetzt den Verbrauch für Heizung der Partei D zu ermitteln müssten wir wissen ob wir hier diese 80,05% vom Gesamtverbrauch für diese ansetzten können oder ob man das schätzen muss oder es doch noch eine anderen Rechenweg gibt?

Für Ratschläge sind wir dankbar und Liebe Grüße

Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung - Wasser - Differenz zwischen Hauptuhr und Uhr der Mieteinheiten

Hallo zusammen, ich hoffe hier auf Hilfe und Tipps zu folgender Frage:

Ein Mietshaus ist in 6 Mieteinheiten untergliedert. Jede Mieteinheit hat eine ihr zugeordnete Wasseruhr zur Bestimmung des Verbrauchs in der Wohnung. Diese Zählerstände werden von den Mietern Mitte Dezember abgelesen und dem Vermieter mitgeteilt

Am Haus-Wasseranschluss sitzt eine Hauptwasseruhr. Die Stadtwerke lesen den Zählerstand Mitte Dezember ab. Die Abrechnungsperiode läuft bis 31.Dezember. Die Stadtwerke rechnen den Verbrauch von Mitte Dezember bis 31. Dezember dann hoch. Endergebenis: 233,38 Kubikmeter.

Somit ergibt sich eine Differenz zwischen der Summer aller Mieteinheits-Zählerstände und dem von den Stadtwerken hochgerechneten Verbrauch von 14,431 Kubikmetern.

Wie sind die Kosten der 14,431 Kubikmeter nun in der Jahresabrechnung der Nebenkosten durch den Vermieter an die Mieter abzurechnen. Angegeben wurde bislang immmer "neuer Zählerstand abzüglich neuer Zählerstand = Verbrauch". In einigen Jahren wurde eine Einheit "Wasserschwund" in der Abrechnung eingefügt; diese prozentual angegeben.

Ist der prozentuale Anteil auf Mieteinheiten oder Personen/Köpfe anzulegen? Oder wie verfährt man am besten?

Rechnerisch gesehen: 14,431 Kubikmeter entsprechen 6,18% von 233,38 Kubikmeter. Diese 6,18% auf die jeweilige Verbrauchszahlen der Vermieter aufschlagen?

Wie ist die Rechtslage hierzu?

Vielen Dank tipex1

Mietrecht, Abrechnung, Hausverwaltung, Mietnebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung: Mehrfachberechnung von Positionen

Hallo ihr Lieben,

Bei der Verbraucherzentrale konnte man mir nicht weiterhelfen. Ich habe am 12.11.2014 die Nebenkostenabrechnung meines alten Vermieters für den Zeitraum 01.10.2012 - 30.09.2013 erhalten. Bisher konnte ich schonmal in Erfahrung bringen, dass damit die Frist nach §556 BGB abgelaufen ist und ich die angebliche Nachzahlung nicht mehr zahlen muss. Eine Bekannte, Jurastudentin, hat mir nun gesagt, ich sollte trotzdem die Rechnung Reklamieren, da meine Vorauszahlungen nicht in voller Höhe berücksichtig wurden. Und sich ja ggfs. noch eine Rückzahlung ergeben kann, die ich natürlich dann zurückverlangen kann. Um diese Reklamation jetzt zu machen, brauche ich allerdings erstmal Gewissheit, was mit gewissen Positionen ist.

Die Abrechnung ist neben Wasser und Heizung noch in Hausnebenkosten und Gemeinschaftskosten unterteilt. Teilweise werden in den letzten beiden die gleichen Positionen abgerechnet, aber auf unterschiedliche Art. Warum muss ich für bestimmte Dinge zweimal zahlen? Ist es korrekt, dass das quasi doppelt abgerechnet wird und dann auch noch nach unterschiedlichen Umlagen? Außerdem ist auch gar nicht erkenntlich, woher die Zahlen bei den Positionen unter Gemeinschaftskosten stammen, die dort umgerechnet werden.

Anbei mal drei Fotos mit den entsprechenden Positionen. Habe die Positionen jeweils farblich gekennzeichnet.

Wäre schön, wenn da jemand einen Rat hätte.

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Vermieter, Nebenkostenabrechnung
1200 € Nebenkosten nachzahlen?!

Hallo liebe Community :)

ich habe am Samstag meine Nebenkostenabrechnung von 2013 erhalten und war sehr geschockt. Mein Vermieter hat erstmal einen Monat zu viel berechnet, ich bin am 31.03.2013 fristgerecht ausgezogen. Die Nebenkostenabrechnung hat er aber für den Zeitraum vom 01.01.2013-30.04.2013 ausgestellt, da hab ich dort schon seit einem Monat nicht mehr gewohnt. Nun gut, ich soll für 4 Monate (was ja eigentlich nur 3 sind) 1234,58 € Nachzahlen, davon allein 942 € Heizkosten :O Abgesehen davon, dass ich dort zu der Zeit fast gar nicht geschlafen habe oder geduscht geschweige denn gekocht habe da ich dort keine Küche drin hatte (war immer bei meiner Freundin) find ich das sehr sehr sehr hoch. Die Heizung hatte ich maximal auf 3 und das in nur 2 Räumen ( Wohnung war 80 qm groß) in den anderen Räumen stand die Heizung immer auf 1. Außerdem hat er meine Monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten nicht mit rein geschrieben, das muss er aber.

Ich habe den Brief am 3.01.2015 aus meinem Briefkasten geholt. Das wäre drei Tage zu spät. Er muss die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 31.12. des Folgejahres mir übergeben oder halt per Einschreiben bei mir angekommen sein.

Habt ihr auch schon mal mit sowas Erfahrungen gemacht ? Mir wurde geraten, aus genau diesen Gründen Widerspruch einzulegen. Was würdet ihr tun ?

Schon mal vielen Dank fürs lesen :)

Nebenkostenabrechnung, fehlerhaft, zu spät
Probleme mit Brunata wegen Heizkosten

Nun, die Frage ist teilweise bereit gestellt, aber ich habe ein anderes Problem , kann es aber nicht anderst betitteln. Laut Brunata hat jeder Heizkörper einen Berechnungsfaktor. Nun bin ich zufällig an Abrechnungen anderer Hausbewohner gekommen und da ist mir aufgefallen, das die Berechnungsfaktoren unterschiedlich sind, obwohl die Heizkörper in der Größe identisch sind.( in 4 Wohnungen nachgemessen ) Brunate räumt da auch Fehler ein. Um aber tätig zu werden , wollen Sie 450 € und ein Auftrag darüber soll unterschrieben werden. Ich bin der Meinung, es handelt sich um eine Nachbesserung von Brunata, da sie schließlich den Heizörpern falsche Berechnungsfaktoren zugeteilt haben. Zum besser verstehen, beispielhaft : 1 Heizkörper 1mX1m 15cm dick hat den Berechnungsfaktor 1

Bedeutetn die abgelesenen Einheiten werden mit 1 multipliziert Zb Verbrauchseinheiten 300X Berehnugsfaktor 1 = Verbrauch 300

Ein Heizkörper 2mX1m 15cmm dick hat den Berechnungsfaktor 1,48 also Verbrauchseinheiten 300 X Berechnungsfaktor 1,48 = Verbrauch 444

So müssten auf der Abrechnung alle Heizkörper der Größe 1mX1m 115 cm dick auch den gleichen Berechnungsfaktor haben. Haben Sie aber nicht. Da den Mietern kaum jemals die Abrechnungen der gesammten Mieter vorliegen und Sie die verbauten größen nicht kennen, wird Ihnen die falsche Berechnung nicht auffallen können. Hat Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie wurde das Problem beseitigt ??

Da der Mieterbung ebenfalls diese Unterlagen nicht hat, bestätigte der MV die Richtigkeit der Abrechnung.

Nebenkostenabrechnung, Brunata
Nebenkostenabrechnung, Wasseruhren Pflicht in Hessen

Hallo und einen schönen 3ten Advents Sonntag,

wir haben mal eine Frage zum o.g. Thema. Leider finden wir dazu im I-Net keine genauen Angaben.

Wir wohnen in einem 3 Familien Mietshaus in Hessen. Altbau aus den 70igern. Kellerwohnung 1 Person Hochparterre wir mit 4 Personen 1 OG 4 Personen.

Nun stellt sich uns eine große Frage bezüglich der "Wasserabrechnung". An der Haupt Kaltwasserleitung am Haus sind wir angeschlossen. Die anderen beiden Mieter sind mit extra Zähler über dem Hauptzähler angeschlossen. Wir bekommen also die Differenz berechnet. Es gibt keine sonderlichen Kaltwasserzähler in den ganzen Mieträumen oder im Heizungsraum. Ist das so in Ordnung?

Des weiteren wurden im Sommer diesen Jahres für die Kellerwohnung und für das 1te OG Warmwasserzähler eingebaut. Wir haben keine bekommen. Auch hier würden wir ja die Differenzen tragen für alles was irgendwie falsch "laufen" würde. Vom VM haben wir nur gesagt bekommen es wäre bei uns nicht so einfach dies zu machen. Ist das OK so?

Gibt es in Hessen ein Recht dazu diese Zähler zu bekommen?

Die Nebenkostenabrechnung lief die ganzen Jahre pro Person oder per m² . Unsere neue (heute erhaltene) Nebenkostenabrechnung für 2013 zeigt einen stark angestiegenen Wasserverbrauch an, welchen wir uns nicht erklären können.

Wäre schön hier ein paar Informationen zu erhalten.

Vielen dank vorab.

Mietrecht, Hessen, Nebenkostenabrechnung, Wasseruhr
Fehlerhafte Heizkostenabrechnung basiert offenbar auf falschen Messungen - muss ich nachzahlen?

Hallo zusammen,

gestern habe ich eine Nebenkostenabrechnung für 2013 mit einer saftigen Nachzahlung erhalten und wundere mich ein bisschen. Ich soll fast 900,-€ überwiegend für Heizkosten nachzahlen für eine 56m^2 große Wohnung. Ein wenig Recherche ergab, dass die elektronischen Heizkostenverteiler bei mir in der Wohnung offenbar fehlerhaft sind. Denn wenn ich die Ergebnisse aus der Abrechnung 2012 für die vier Verteiler mit denen von 2013 (aus der vorliegender Abrechnung) und den aktuellen Daten am Gerät vergleiche, fällt auf: die Daten aus 2012 und per heute 2014 sind in einem ähnlichen Rahmen - die Werte aus 2013 (aus Abrechnung und am Gerät) sind immer 70-100% über den restlichen Werten. An allen vier HKVen... Es handelt sich um "doprimo 3 ready"-Geräte von ista. Es gibt in unserem Haus Baujahr 1960 immer wieder mal Probleme mit der Heizung und dem Warmwasser.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung - soll ich deren Beratungshotline morgen mal anrufen? Kann man da überhaupt was machen?

Der Vermieter verlangt per 19.12. die Nachzahlung des offenen Betrags. Kann ich den mit Verwendungszweck "unter Vorbehalt" zahlen oder muss ich erstmal gar nichts zahlen?

Bin gerade etwas schockiert und verwundert...

Viele Grüße

Friedrich

Miete, Heizkosten, Mietrecht, Heizung, Heizkostenabrechnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, ista
betriebskostenabrechnung falsch widerspruch abgelehnt was tutn

hallo ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. ich habe im oktober meine nebenkostenabrechnung für das jahr 2013 erhalten. dabei viel mir auf das die heizkostenabrechnung in meinen augen falsch war. dabei betrug der zählerstand in der küche im jahr 2012, 342 der zählerstand im jahr 2013 1237 also 4 mal so hoch wie im jahr davor. die heizung steht immer auf 3 also hat sich da nichts verändert. jetzt habe ich widerspruch dagegen eingelegt und der wurde abgelehnt. ich schreibe hier auch mal den wortlaut den ich bekam.bei den installierten heizkostenverteilern in ihrem wohnobjekt handelt es sich um elektronische heizkostenverteiler mit funkmodul.diese verfügen über ein kontrollsystem,dass mittels der ausgelesenen prüfzahl einer plausibilitätskontrolle unterzogen wird und somit das ablesergebnis überprüftwird. daher sind die erfassten ablesewerte zum ende der heizperiode 2013 nicht zu beanstanden. kann man mir sagen was ich mit der aussage anfangen soll?? wenn heizkosten in einem zimmer bei gleicher heizungseinstellung plötzlich soviel höher sein sollen finde ich das merkwürdig.was kann ich jetzt machen und an wen kann ich mich wenden um das überprüfen zu lassen. leider bin ich finanziell nicht in der lage zum mieterbund oder mieterverein zu gehen da die leider für mich zu teuer sind. für hilfe bin ich sehr dankbar . vielen dank im voraus.

Nebenkostenabrechnung
Müssen die laufenden Kosten für eine Sat-Anlage als Mieter getragen werden?

Ich wohne seit 2006 zur Miete in einer kleinen Reihenhaussiedlung einer Wohnungsbaugesellschaft. Der Voreigentümer der Anlage (bis 2008) hatte eine analoge Sat-Anlage installiert, mittels eines Verteilers wurden dann die Programme herkömmlich per Koax ohne Receiver eingespeist so das man ca. 8 Programme zur Verfügung hatte.

2008 kaufe die Wohnungsbaugesellschaft die gesamte Siedlung und rüstete wenige Jahre später die Satellitenanlage um. Wir bekamen in der Wohnung eine entsprechende Sat-Dose und es wurde uns ein digitaler Sat-Receiver zur Verfügung gestellt.

Nun taucht in der Nebenkostenabrechnung 2013 der Posten "Breitbandkabelgebühren" auf. Nach Rückfrage soll es sich hier um die Berechnung "jährlich wiederkehrende laufende Kosten" handeln, nicht um die Umrüstungskosten. Diese belaufen sich auf ca. 100,- Euro pro Wohnheit (4 Wohnungen teilen sich eine Sat-Anlage).

Auf meine Nachfrage hin was diesen Preis rechtfertigen würde (schießlich tauscht man nach meinem Verständnis nur LNB, Verteiler, die Dose und stellt einen Receiver einmalig zur Verfügung) wurde angegeben das man hier einen laufenden Vertrag für die Bereitstellung mit "Kabel Deutschland" hätte (es gibt kein Kabelanschluss bei uns).

In den alten Nebenkostenabrechnungen für 2006, 2007 und 2008 des alten Eigentümers taucht so ein Posten nicht auf.

Nun frage ich mich... Ist das rechtens? Müssen die in meinen Augen überzogenen laufenden Kosten nach einer Umrüstung einer Sat Anlage von den Mietern getragen werden?

Fernsehen, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung Hauptgaszähler wurde geschätzt

Hallo,

ich (wir) Mieter haben ein Problem mit der Nebenkostenabrechnung 2013.

Erstmal ein paar Eckdaten: Wir wohnen in einem großen Mehrfamilienhaus. Unsere Heizung wird mit Gas betrieben und wärmt Wasser und Heizung auf. Jeder Heizkörper in den Wohnungen hat so einen Digitalen Zähler zur Bestimmung des Verbrauches.

Nun ist folgendes passiert, wir alle haben eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung bekommen und nach Einsicht der Unterlagen die zu dieser Abrechnung führen, sind zwei Sachen die uns unklar erscheinen.

  1. Unsere Nebenkostenabrechnung ist von 01.01.2013 - 31.12.2013 -> Die Rechnung v. Gaslieferanten ist aber v. 01.11.2012 - 31.10.2013 --> Ist das rechtlich in Ordnung? Es wurde der Zeitraum mit uns nicht vereinbart, wir sind davon ausgegangen das alle Rechnungen die zur Nebenkostenabrechnung führen zwischen 01.01. und 31.12. liegen.

  2. Der Verbrauch auf der Rechnung des Gaslieferanten wurde geschätzt. Das heißt der Vermieter (Verwaltung) hat keinen Zählerstände von Hauptgaszähler an den Lieferanten gemeldet und dieser hat deshalb geschätzt. Nun basiert die gesamte Nebenkostenabrechnung auf einer Schätzung obwohl bei jedem Mieter zum Jahresende die Zähler an den Heizkörpern ordnungsgemäß abgelesen wurden. Nur eben nicht beim Hauptgaszähler (Wir Mieter hatten zum Ablese-Termin keinen Zugang zum Hauptgaszähler bzw. haben generell keinen Zugang zur Heizungsanlage nur Hausmeister und Verwaltung). Ist das rechtlich in Ordnung eine Nebenkostenabrechnung auf einer Schätzung zu erstellen?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

MfG Tanner

Miete, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung

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