Wann verjähren Abrechnungen Heiz- und Kaltwasserkosten durch Hausverwaltung?

3 Antworten

Stichtag bei Verährungen ist immer der 31.12. egal wann in dem Jahr die Rg gestellt wurde. Dann 3 Jahre.

Wenn die Rechnung 04/2012 datiert ist müsste diese zum 31.12.2015 meine ich verjähren.

Die Kosten für den Zeitraum 01.01.2011-17.05.2011 können durch den Vermieter bis zum 16.5.2012 geltend gemacht werden.

Danach gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist - diese endet am 31.12.2015.

Die Abrechnung 2011 ist Dir 2012 zugegangen. Also binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Damit fristgerecht.

Forderungen aus 2012 verjähren erst am 1.1.2016. Bis 31.12.2015 hat der Vermieter noch Zeit Mahnbescheid zu erlassen.