Unfallversicherung Putzfrau?
Für unsere Hausgemeinschaft ist eine Putzfrau beschäftigt. Diese kommt einmal wöchentlich. Die Abrechnung erfolgt über die Hausverwaltung. Die Kosten der Putzfrau einschließlich Unfallversicherung erfolgt über die Hausverwaltung und werden auf die Eigentümergemeinschaft verteilt.
Sachverhalt: die gleiche Putzfrau kommt nach Erledigung der Arbeiten für die Gemeinschaft (also auch anteilig für mich) im gleichen Haus zu mir in die Wohnung und verrichtet dort für ca. 2 Stunden eine Putztätigkeit. Frage: muss die Putzfrau nochmals beim Unfallversicherer angemeldet und somit beitragspflichtig werden oder aber deckt dies die bestehende Unfallversicherung für die ETG bereits ab?
3 Antworten
Wenn sie für die Arbeit, die sie bei dir verrichtet, gesondert bezahlt wird, es also nicht zusammen abgerechnet wird, ist es egal, ob die Dame im selben Haus ist oder drei Häuser weiter. Dann gilt es als eine gesonderte Beschäftigung, die als solche auch extra versichert sein muss.
Hey Befana123
Sachverhalt: die gleiche Putzfrau kommt nach Erledigung der Arbeiten für die Gemeinschaft (also auch anteilig für mich) im gleichen Haus zu mir in die Wohnung und verrichtet dort für ca. 2 Stunden eine Putztätigkeit.
Meine Erfahrungen dazu:
Heißt,sie arbeitet in deinem Auftrag (rein privat!) und wird von dir bezahlt? Wenn ja ist es deine Pflicht sie zu versichern.
Du kannst bei Unfall in ihrer "Freizeit" keine Ansprüche an die Versicherung des anderen AG geltend machen.
Unsere Haushaltshilfe hat ebenfalls mehrere Stellen und ist bei jeder separat Unfallversichert.
Moin,
die Unfallversicherung über die Hausverwaltung ist an Tätigkeiten mit Aufträgen durch die Hausverwaltung gebunden.
Hier mal etwas zu Haushaltshilfen.
http://www.dguv.de/de/ihr_partner/haushaltshilfen/index.jsp
MfG Lutz