Hallo, Die Sache ist ein wenig kompliziert. ich habe die Wohnung im August 2013 von der Eigentümerin gemietet. in dem Wohnkomplex gibt es ca. 35 Eigentumswohnungen. wir haben eine Hausverwaltung die seit Jahren keine NK Abrechnung erstellt. nun hat die Hausverwaltung gewechselt und meine Vermieterin teilte mir mit, dass man nun mit der alten Hausverwaltung vor Gericht ziehen müsse und das könnte Jahre dauern. Weiter sagte sie mir das ich keine Kürzung vornehmen darf, weil es nicht ihr Verschulden sei das ich keine Abrechnung bekomme. ich habe 42 qm und zahle 120 Euro Nebenkosten. berufsbedingt bin ich selten zu Hause, so dass ich von einer Rückzahlung ausgehen kann. Allerdings sind die Wasseruhren in allen Wohnungen ausgetauscht worden, so dass ich den Zählerstand nicht mehr nachvollziehen kann. Begründet wurde die Aktion damit, das die alten Wasseruhren Tüv abgelaufen waren. gibt es sowas überhaupt?
kann ich die Nebenkosten reduzieren und wenn ja...in welcher Höhe. ab wann verfällt mein Guthaben? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruss Britta