Müssen die laufenden Kosten für eine Sat-Anlage als Mieter getragen werden?

6 Antworten

Mann seit Ihr geizig!!! Der Aufbau einer SATanlage kostet natürlich etwas. Dann muss die Anlage gewartet werden. Wenn der Wind sie verdreht muss sie nachgestellt werden. Wenn was ausfällt muss es getauscht werden. Wenn sich was ändert, muss umgerüstet werden. Das ist für EUCH kostenlos!

Ihr zahlt jährlich 100 Euro, bekommt dafür eine Menge Sender und habt Eure Ruhe. Bei Kabelfernsehen kostet es wesentlich mehr, bei weniger Sender! Wenn Du Dir eine eigene, gute Schüssel montieren lassen würdest, würde das auch nicht gerade billig kommen und die Wartung kommt auch noch dazu. Auch da würdet Ihr in etwa auf 100 Euro im Jahr kommen wenn man die Kosten für den Aufbau, die Schüssel, die Halterung, das LNB, usw. alles zusammenrechnet und dann auf das Jahr umlegt. Nach einigen Jahren stirbt das LNB und muss erneuert werden usw.

Es muss da einfach eine Mischkalkulation gemacht werden. Wenn in 10 Jahren nichts kaputt geht sind die 100 € evtl. etwas viel, geht aber jedes Jahr das LNB kaputt oder die Schüssel verdreht sich, dann sind die 100 € ein Schnäppchen. Ich habe eine der ersten SATanlagen Deutschlands zu Hause. Wenn ich da alle Kosten, inkl. Umrüstung auf Kopernikus, dann auf Astra und Hotbird usw. zusammen rechne, dann komme ich im Jahr auf etwa 130-160 €.

Wenn eine Gemeinschaftsantenne auf dem Dach ist die den Empfang aller nötigen Sender erlaubt, dann kann ein Mieter nicht einfach ausscheren und sein eigenes Ding drehen. Der Sinn ist es ja, dass EINE Schüssel auf dem Dach ist und nicht wieder jeder Mieter seine eigene hat.

Diese Kosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn vertraglich vereinbart. Als vertraglich vereinbart gelten sie auch wenn im Vertrag auf den § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wird.

§ 2 Betriebskostenverordnung Punkt 15

die Kosten

a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,

hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,

oder

b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;

Eindeutig und kurz zu beantworten: Bei Euch stellt Kabel-Deutschland nichts zur Verfügung. Ihr habt keinen Breitbandanschluss für TV und damit ist diese Position von Euch nicht zu bezahlen.

Sollte eine nähere Klärung ergeben, dass es sich tatsächlich um Gebühren für die Nutzung der SAT-Anlage handelt, ist die Sache nicht mehr so eindeutig. Handelt es sich um laufende jährliche Kosten, müssten diese auch in Form einer Rechnung irgendwie belegbar sein.

Wenn die Umalge dieser Position in eurem Mietvertrag vereinbart ist, dann ist das auch zu zahlen. Es kann auch sein, dass im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung abgestellt ist. Dann kannst du die mal googeln. Nach meiner Kenntnis ist eine solche Position dort auch enthalten.

Der Voreigentümer der Anlage (bis 2008) hatte eine analoge Sat-Anlage installiert, mittels eines Verteilers wurden dann die Programme herkömmlich per Koax ohne Receiver eingespeist so das man ca. 8 Programme zur Verfügung hatte.1

Analoges SAT via Multiswitch. OK.

2008 kaufe die Wohnungsbaugesellschaft die gesamte Siedlung und rüstete wenige Jahre später die Satellitenanlage um. Wir bekamen in der Wohnung eine entsprechende Sat-Dose und es wurde uns ein digitaler Sat-Receiver zur Verfügung gestellt.

Entweder es ist digitales SAT, oder man hat gleichzeitig von SAT auf Kabel umgestellt (das geht auch über dieselbe Dose). Was genau steht denn auf dem Receiver (Typ)?

Nun taucht in der Nebenkostenabrechnung 2013 der Posten "Breitbandkabelgebühren" auf. Nach Rückfrage soll es sich hier um die Berechnung "jährlich wiederkehrende laufende Kosten" handeln, nicht um die Umrüstungskosten. Diese belaufen sich auf ca. 100,- Euro pro Wohnheit (4 Wohnungen teilen sich eine Sat-Anlage).

Entweder ist das erratisch (d.h., in der Abrechnungsstelle schlicht der falschen Einheit zugewiesen worden), und ihr habt gar keinen Kabelanschluss, oder aber ihr habt Kabel, und die WEG stellt Euch die monatliche Nutzung/Bereitstellung per Rahmenvertrag in Rechnung. Dagegen spräche aber die Höhe der Kostenrechnung. Die dritte mögliche Begründung wäre ein falscher Autotext, und die Kosten fallen schlicht für die Überlassung des SAT-Receivers an (das könnte mit der Höhe von € 8,30/mtl. durchaus hinkommen). Also Widerspruch gegen diesen Betrag einlegen und von der WEG Aufklärung fordern.

Kalistina 
Fragesteller
 27.10.2014, 08:49

Es handelt sich um eine Dose für den typischen Sat-Anschluss (F-Stecker?!). Den zur Verfügung gestellten digitalen Sat-Receiver nutzen wir nicht da unser Fernseher ein eigenes DVB-S Modul hat. Bei der Sendersuche wird eindeutig Astra 19.2° angezeigt.

Ich gehe von Möglichkeit 3 aus, da nach Recherchen die WEG in der nahen Stadt ihre Wohnung mit Kabel versorgt. Auf unserem Dorf ist nach Abfrage bei Kabel-Deutschland kein Kabel Anschluss möglich.

FordPrefect  27.10.2014, 10:25
@Kalistina
Bei der Sendersuche wird eindeutig Astra 19.2° angezeigt.

Ja, das ist allerdings ziemlich eindeutig :-)

Ich gehe von Möglichkeit 3 aus, da nach Recherchen die WEG in der nahen Stadt ihre Wohnung mit Kabel versorgt. Auf unserem Dorf ist nach Abfrage bei Kabel-Deutschland kein Kabel Anschluss möglich.

Richtig. Und auch die Bereitstellung der SAT-Anlage wird üblicherweise über MV / Verweis auf BK mit aufgenommen und umgelegt. Wenn ihr den Receiver nicht braucht, dann fragt doch mal die WEG, ob eine Rücknahme vorgesehen und zudem mit einer Verringerung der NK verbunden ist. Vermultich zwar nicht (ich gehe davon aus, dass die WEG einen Rahmenvertrag hat, und die Dinger je Anschluss inklusive sind), aber fragen kann man ja mal.