Darf der Vermieter offene Posten mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deutschland ist ein Rechtsstaat. D. h. es gibt sehr sehr viele Paragraphen, die einen in jeder Lebenslage schützen und stützen. Dickes ABER!!!

Es ist ein großer Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". Um das Recht, das man laut Paragraph hat, auch zu bekommen, muss man es ggf. einklagen. Einklagen kostet aber Geld. Mal mehr mal weniger. In jedem Fall muss man Geld vorstrecken. Hat man dieses Geld nicht, kann man seine Rechte auch nicht durchsetzen. Somit ist hier der Rechtsstaat am Ende.

Hat man absolut kein Geld und bekommt Prozesskostenhilfe, sieht es dagegen ganz anders aus. Ebenso sieht es ganz anders aus, wenn man soviel Geld hat, dass man sich jeden Rechtsanwalt und Prozess locker leisten kann. Dazwischen ist man praktisch "rechtlos", wenn es darum geht, dass man ein Recht hat, aber eben nicht durchsetzen kann.

Dir könnte helfen: Rechtsschutz und -unterstützung durch den Mieterverein oder aber eine Rechtsschutzversicherung. (Nicht mehr nachträglich und auch nur dann, wenn Deckung zugesagt wird, was wiederum sehr vom Einzelfall und auch vom jeweiligen Rechtsanwalt abhängt.)

Es ist leider so und ich schreibe aus Erfahrung. Deshalb meine Empfehlung: Lass das mit der Mietminderung und versuche über den Mieterverein erst einmal die Probleme gelöst zu bekommen. Suche parallel eine andere Wohnung.

Fugitive 
Fragesteller
 04.08.2015, 09:07

Danke für den ausführlichen Text. Nur leider habe ich das was mir möglich ist und was du ja auch vorgeschlagen hast (Mieterverein) schon in Anspruch genommen. Habe da versucht den Mieterverein mehrfach telefonisch zu erreichen, aber ist immer nur besetzt. Selbst wenn ich hartnäckig bleibe. Die haben immer nur von 08:00 - 09:00 Sprechstunde. Komme da nie durch und habe mein Anliegen schriftlich per Mail an den Mieterverein gestellt.

Nur dass auch vorige Anfragen zu anderen Fragen mit etlichen Wochen Verspätung kamen, macht mich stutzig. Zumal meine Fragen so vom Mieterverein auch nicht beantwortet wurden, sondern recht allgemein nur schnell abgehandelt wurden.

Mietminderung mache ich mittlerweile nicht mehr, da ich Bedenken hatte, dass der Vermieter mich rausschmeißen würde, wenn ich mit zwei Monatsmieten im Rückstand bin. Habe das nur vier Monate lang gemacht, aber als ich gemerkt habe, dass von Seiten des Vermieters nix passierte, hab ichs wieder gelassen.

Andere Wohnung... ja, ich wohne super günstig und könnte mir nur ne andere vergleichbare Wohnung nehmen. Jobcenter zahlt bei einem Umzug nur die Miete, was meine jetzige Wohnung kostet. Und so eine günstige Wohung wie ich sie habe, bekommt man im Radius von 60km nicht. Ergo ich habe die A-Karte, wenn ich anderweitig ne Wohnung finden würde, da ich dann aus eigener tasche drauflegen müsste.

bwhoch2  04.08.2015, 09:47
@Fugitive
ja, ich wohne super günstig

Das ist genau der Punkt. Du wohnst supergünstig und musst dafür Einschränkungen in der Wohnqualität hinnehmen, die es woanders, wo dann auch adäquate Miete verlangt wird, nicht gibt.

Da Du Geld vom Jobcenter bekommst, müßte es doch eigentlich möglich sein, den Vermieter auf Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten zu verklagen, nämlich die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, wo es nicht rein regnet und in diesem Zustand zu halten. Zum Klagen brauchst du erst einmal keinen Rechtsanwalt. Geh zum Amtsgericht zu einem Rechtspfleger. Dieser ist verpflichtet für Dich eine entsprechende Klage zu formulieren und aufzunehmen. Wenn es um die Kosten geht, wird dort auch gleich geklärt, wie hoch diese sind und ob Du ggf. Prozesskostenhilfe bekommen kannst, was ich für sehr wahrscheinlich halte.

Übrigens ist das Reinregnen in die Küche der einzige Mangel, den Du auf diese Weise beseitigen kannst, denn alle anderen von Dir geschriebenen, also Zugluft an den Fenstern, Gestank aus Nachbarwohnung und Störungen des Hausfriedens, für die der Vermieter erst einmal nichts kann und die erst einmal mit genauen Aufzeichnungen zu belegen wären, kannst Du auf dem Klageweg nicht beseitigen.

bwhoch2  04.08.2015, 09:48
@bwhoch2

Noch was: Du bekommst Geld vom Jobcenter. Das bedeutet doch, dass Du derzeit keine Arbeit hast oder ist das von Dauer, weil es Dir aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, eine Arbeit regelmäßig auszuführen.

Falls es nur daran liegt, dass es in Deiner Region nichts für Dich zu tun gibt, kann ich Dir nur empfehlen, in eine Region umzuziehen, in der jeder gesucht wird, der zwei gerade und halbwegs fleißige Hände hat. Dort dann auch eine Wohnung anmieten und beide Probleme wären gelöst. Wäre das nichts für Dich?

Fugitive 
Fragesteller
 05.08.2015, 14:54
@bwhoch2

Danke für den Tipp mit dem Amtsgericht. Ich wusste nur von der PKH und dass in mietrechtlichen Sachen eigentlich keine PKH gezahlt werden, da ja eine Voraussetzung ist, dass der Prozess sehr wahrscheinlich gewonnen wird (das weiß man ja im Vorfeld so gut...).

Dennoch finde ich, sollte die Wohung in einem lebensfähigen Zustand sein und für mich als Asthmatiker sollte meine Gesundheit nicht noch weiter verschlechtert werden. Das ist halt ein Knackpunkt, der mich stark belastet, da der enorme Passivrauch und der Gestank vom Gras unter mir mich enorm belastet.

Umzug... wenn ich das Geld hätte, würd ich das machen. Jobcenter zahlt nur nen Zuschuss, wenn ich ne Arbeit in Aussicht habe, sprich nen Arbeitsvertrag vorlegen kann. Das ist ja das paradoxe. Mir ist klar, dass ich in Frankfurt oder Nürnberg  bessere Chancen habe, aber dort müsste ich erstmal wieder ne bezahlbare Wohnung finden. Suche schon lange genug nach ner Möglichkeit hier rauszukommen.

bwhoch2  05.08.2015, 17:53
@Fugitive

Danke für die Auszeichnung. Noch ein Tipp. Du musst nicht unbedingt in teure Großstädte. Wenn also z. B. Frankfurt oder Nürnberg für Dich in Frage kommt, dann doch vielleich auch Ingolstadt, Augsburg, München oder der Raum Stuttgart. Vom Landkreis Eichstätt weiß ich z. B. , dass dort die niedrigste Arbeitslosenquote überhaupt ist. Dort suchen die Firmen händeringend nach Mitarbeitern. (Audi grenzt unmittelbar an). Der Landkreis ist aber recht ländlich und dementsprechend sind Wohnungen dort noch bezahlbar. Da findest Du was!

Fürs erste tut es dann vielleicht auch möbliertes Wohnen, bis man eine zum Lohn passende Wohnung gefunden hat.

Gegenseitige Forderungen können nur aufgerechnet werden, wenn sie fällig und unstrittig sind.

siehe auch § 387 - 390 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/387.html

Fugitive 
Fragesteller
 02.08.2015, 18:45

Hilft mir... bedingt. Nach Rücksprache mit dem Mieterverein war und ist die Mietminderung rechtens. Das Geld einfach so mit der Nebenkostenabrechnung zu verrechnen ist mir sehr suspekt.

Dein Problem besteht darin, dass er dein Geld ja bereits hat. Du müsstest ihn also verklagen, wenn du deine Gutschrift wirklich einlösen willst.

Wieso bist du denn nicht längst Mitglied im Mieterbund? das kostet 5-6 € im Monat. Dann könntest du auch einen Prozess führen, um zu deinem Recht zu kommen.

Fugitive 
Fragesteller
 02.08.2015, 18:39

Ich bin schon seit Anfang des Jahres im Mieterverein. Habe das Schreiben gesehen und es gleich eingescannt und an den Mieterverein gemailt. Die hab ich auch gefragt, ob das rechtens ist. Nur sind die nicht gerade sehr schnell (letzte Anfrage dauerte 5 Wochen, bis ich ne Antwort bekam). Telefonisch komm ich da kaum durch, gleicht einem Sechser im Lotto.