Darf Vermieter vertraglich die Rückzahlung von Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ausschließen?

12 Antworten

Die Klausel ist mit diesem Wortlaut unwirksam. Es gilt das Gesetz. Demnach ist für 12 Monate innert der 12 Folgemonate über die Vorauszahlungen für vereinbarte Betriebskosten abzurechnen Je nach Bilanz ist im Ergebnis eine Nachzahlung oder ein Guthaben festzustellen. Guthaben sind sofort fällig, Nachzahlungen binnen 30 Tagen nach Zustellung der Abrechnung. Zahlt der Vermieter das Guthaben nicht, darfst du dieses im Folgemonat von der Miete abziehen.

Das ist nicht rechtmäßig.

Der Vermieter muß 1 x jährlich über die Vorauszahlungen abrechnen. Eine evtl.  Nachforderung ist vom Mieter zu zahlen und ein evtl. Guthaben vom Vermieter zu erstatten.

Da eine NebenkostenVORAUSZAHLUNG vereinbart wurde, muss der Vermieter auch ein Guthaben aus einer Jahresendabrechnung auszahlen. Etwas anderes wäre das bei der Vereinbarung einer PAUSCHALmiete. Dann brauchen keine Nachzahlungen geleistet zu werden und man erhält auch kein Guthaben zurück. Setze den Vermieter schriftlich in Verzug und fordere die Rückzahlung des Guthabens. Die Verjährungsfrist beträgt nur 3 Jahre.

nein, ganz sicher nicht. Pauschale bedeutet, ich bezahle Summe X und darin sind alle Kosten mit abgeholten, unabhängig noch dem tatsächlichen Verbrauch.

Wenn der Vermieter gerne auf Vorauszahlungen umstellen möchte und du zustimmst, so hat er einmal jährlich eine Abrechnung zukommen zu lassen und dann  das Guthaben auszahlen bzw. du nachzahlen. Was dein Vermieter da verlangt, ist keine Pauschale mehr sondern Vorauszahlungen und da hast du ganz klar Rechte, siehe §556 BGB

Ich weis nicht, ob er das Guthaben unbedingt auszahlen muss, aber behalten darf er es meiner Meinung nach nicht, er kann es meiner Meinung aber durch Herabsetzung der Nebenkosten für das Folgejahr verrechnen. Vielleicht ist das mit dem Passus gemeint.