Nebenkostenabrechnung Wasserzähler bei 3 Mietparteien

6 Antworten

Da nicht alle Einheiten mit ausreichend Zähler ausgestattet sind und im Mietvertrag nichts zu Umlage nach Personen steht, muss nach m² abgerechnet werden. Jede andere Form der Abrechnung wäre anzufechten von dem, der sich benachteiligt fühlt.

Die Nachrüstung mit Wasserzählern kann bei ungünstigem Leitungsverlauf so aufwändig und teuer werden, dass jede Mietpartei viel mehr zu zahlen hätte, als wenn beispielsweise nach m² oder nach Personenzahl abgerechnet würde.

Die Abrechnung nach Personen wäre die gerechteste Form, obwohl die Familie sehr sparsam mit Wasser umgeht. Das wirkt sich immerhin kostendämpfend aus, da der Gesamtverbrauch niedrig gehalten wird. Aber dazu müssen alle Mieter einverstanden sein. Dass die Versicherung mitspielt, halte ich für wahrscheinlich, dass die Einzelperson mitspielt auch, denn trotz der Sparsamkeit der 5-köpfingen Familie wird der Verbrauch deutlich niedriger sein, als der Verbrauch der Familie.

Was spricht also dagegen, den Umlageschlüssel auf Personenzahl zu ändern? Jeder Mieter unterschreibt und fertig.

Im Mietvertrag steht nichts genaues? Aber was steht denn da nun genau?

Wenn nicht in allen Wohnungen Zähler vorhanden sind, wird nach qm abgerechtnet, egal, wieviele Persoenen in der Wohnung leben. Soll nach Zählern abgerechnet werden, dann in allen Wohnungen (und auch für den Anbau). Eine Umlage nach Personen ist nur möglich, wenn das im Mietvertrag vereinart worden ist.

NSchuder  20.03.2015, 08:59

Absolut Korrekt. 

Das Gesetz gibt als Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung als Regelmaßstab die Wohnfläche vor. Vermieter und Mieter sind an diese Regelvorgabe aber nicht gebunden und können einen abweichenden Verteilerschlüssel, beispielsweise auch die Personenzahl, für maßgeblich vereinbaren (§ 556a II BGB).

Quelle: http://www.nebenkostenabrechnung.com/personenzahl-als-verteilerschluessel/

chaosqueen2010 
Fragesteller
 20.03.2015, 09:38

Im Mietvertrag steht eine Auflistung was zu den NK gehört aber kein Verteilerschlüssel. Weder nach Personen noch nach Zähler. Es wurden im Wohnungsübergabeprotokoll die Zählerstände abgelesen und festgehalten. Wozu sollten diese Stände sonst festgehalten werden. Die andere Wohnung hätte z.B die Möglichkeit auch ihren Garten mit dem Leitungswasser zu bewässern. Die Familie hat z.B auch nur ein Duschbad. Die andere Wohnung ein Wannenbad mit separater Dusche. Ziemlich unfair denen gegenüber die Wasser nachweislich gespart haben.

Es gibt noch einen Zähler im Keller für die andere Wohneinheit, aber der wurde stillgelegt. Angeblich geht das, nicht alle mit Zählern auszustatten. Obwohl Anschlüsse vorhanden sind.

Nach Wohnungsgröße zu berechnen würde so verteilt sein, dass die Familienwohnung mit 98m² berechnet werden würde, die andere mit knapp 150m² und Gewerbe den Rest. Gesamtfläche ist mit 336m² angegeben.

Könnte man wenigstens verlangen, nach Wohnfläche abzurechenen, damit die Nateile sich in Grenzen halten?

angy2001  20.03.2015, 09:40
@chaosqueen2010

Da im Mietvertag nicht anderes festgelegt ist - muss nach Wohnfläche umgelegt werden. Die rechtliche Quelle hat NSchuder genannt. Im Schreiben an den Vermieter diese mit abgeben.

Nach Personen kann/darf der Vermieter nur abrechnen wenn diese Umlage vertraglich so vereinbart ist. Ansonsten muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

Für eine Abrechnung nach Verbrauch müßten alle Wohnungen und auch die Gewerbeeinheit mit Zwischenzählern ausgestattet sein. 

Nein, das geht nicht!

Der Hauseigentümer bekommt die Wasserrechnung von der Hauptuhr!

Anhand der 3 separaten Uhren errechnet sich dann anteilhaft die Kosten jeder Partei...

Alles andere wäre unrecht!

NSchuder  20.03.2015, 08:57

Es gibt aber keine 3 separaten Uhren sondern nur einen Hauptzähler und einen Wohnungszähler - jedenfalls nach der Frage.

In diesem Fall ist Abrechnung nach Personen zulässig und die einzig mögliche Art der Abrechnung.

blacksheepkills  20.03.2015, 08:58
@NSchuder

Ich lese das so, das beide Familien / beide Wohnungen einen Wasserzähler haben, aber das Geschäft nicht...

NSchuder  20.03.2015, 09:00
@blacksheepkills

Eine Wohnung hat neue geeichte Wasseruhren.

Aber ist vielleicht tatsächlich nicht ganz eindeutig formuliert.

Also bei mir ist es so das jede Wohnung Wasseruhren hat . So zahlt jede Wohnung das was sie verbraucht hat und der mehr Wasser verbrauch vom gesamtzähler wird auf alle Wohnungen aufgeteilt

NSchuder  20.03.2015, 08:57

Wäre sicher das normale und auch das gerechteste Verfahren, aber lt. Fragesteller gibt es ja nur eine Hauptuhr und einen Verbrauchszähler...