was darf bei der gebäudeversicherung dem mieter berechnet werden

4 Antworten

finde es auch hoch, aber generell ist diese Versicherung umlagefähig. Dies sollte aber im Mietvertrag drinstehen.

bei der Gebäudeversicherung wird der gesamte Betrag auf die Mieter bzw. alle Wohnungen umgelegt, da wird nichts aufgelistet. Lass dir den Originalbeleg zeigen (wenn er nicht in Kopie bei der NK war) und dann prüf nach ob alle qm Angaben für die gesamten Wohnungen stimmen. Der Betrag wird in der Regel durch die gesamten qm geteilt und mit den qm deiner Wohnung multipliziert.

Hallo,

gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) hat der Vermieter das Recht, die Kosten für die Gebäudeversicherung als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.

In der Praxis zahlt der Vermieter also die Versicherungsbeiträge zunächst selbst und kann sie dann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung anteilig auf die Mieter umlegen.

Was der Eigentümer dabei alles umlegen darf, kannst du in unserem Artikel Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen nachlesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
was darf bei der gebäudeversicherung alles audgelistet sein wenn der vermieter diese anteilig von mir als mieter verlangt? ich soll für ein jahr für eibe 90m2 wohnung 390€ gebäudeversicherung zahlen. finde das etwas zu hoch

Du kannst vom Mieterbund prüfen lassen ob das in der Höhe in Ordnung ist.

(dmb) Die Kosten für die Gebäudeversicherung dürfen zwar als Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden, sie müssen aber dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Das entschied nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Amtsgericht Bad-Salzungen (2 C 318/05). Liegen die Kosten mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Beträgen für gleichwertige Versicherungen, muss der Mieter die überhöhten Kosten nicht zahlen.

http://www.mieterbund24.de/betriebskosten-wirtschaftlich.html

MfG

Johnny