Wieviel Prozent der Grundsteuer u. Gebäudeversicherung darf der Mieter an den Vermieter zahlen

10 Antworten

Davon ausgehend, daß die Frage wahrtscheinlich lauten sollte:

Wieviel Prozent darf der Vermieter an Grundsteuer und Gebäudeversicherung berechnen,

habe ich hier über den Link die Antworten, allerdings nicht in Prozent, sondern so, wie es berechnet wird:

http://www.mieterbund.de/pm20122007_1c.html

das ist abhängig von der Art und Größe der Mieteinheit.

Grundsätzlich kann der Vermieter diese Kosten nach einem Schlüssel (meißt qm der Wohneinheit) auf die einzelnen Mieter umlegen.

Du meinst vermutlich nicht „darf“ sondern „muss“. Die Antwort: Der VERMIETER kann (muss er aber nicht) die Grundsteuer und die Gebäudepflicht-und Haftpflichtversicherung in voller Höhe entsprechend der jeweiligen Wohnfläche anteilig auf die Mieter abwälzen. Voraussetzung ist natürlich, dass das mietvertraglich auch so vereinbart wurde. Für leerstehende Wohnungen muss er deren Anteil selbst tragen (Geschäftsrisiko).

loehkl  16.09.2009, 10:04

er kann die grundsteuer etc. auch nach Personenzahl abrechnen, wenn es so im mietvertrag vereinbart wurde. es gilt nicht immer die wohnfläche! "Haben die Parteien nichts anderes vereinbart..." § 556a BGB

albatros  16.09.2009, 10:24
@loehkl

Eine Umlage nach Personen wäre unbillig und angreifbar, zumal sie dem Vermieter nach Wohnfläche berechnet wird. Mir ist diese Verfahrensweise auch noch nie begegnet, dein Einwand ist also rein hypothetisch und deshalb ohne Relevanz.

Seinem prozentualem Anteil an der Gesamtwohnfläche (ob vermietet oder nicht, Leerstand geht zu Lasten des Vermieters) entsprechend.

er darf soviel ich weiß es komplett an die mieter verteilen, aber in der Regel ist es höhstens 10Euro im Monat. §542 BGB

Haesilein1951  15.09.2009, 19:23

so ein Quatsch, da hast Du aber voll daneben gelangt. Wenn Du so etwas schreibst, solltest du dich im BGB noch mal vergewissern, ob der § so stimmt.§542BGB betrifft das Ende des Mietverhältnisses.