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Rückzug der Doppelstockzüge.

Sie sind bei den Fahrgästen sehr beliebt und auch betrieblich sehr sinnvoll weil sie bei gleicher Zuglänge mehr Platzkapazität bieten. Folgerichtig wurden Doppelstockzüge regelrecht hofiert und kamen nach Ausschreibungen von Nahverkehrsausschreibungen bevorzugt zum Einsatz. Mit Ihnen kamen auch mehr Fahrgäste, so daß selbst sie an ihre Kapazitätsgrenzen kommen. Von den Kapazitäten Schweizer Doppelstockzüge kann man in Deutschland leider nur träumen. Ausgerechnet im bevölkerungungsreichsten Bundesland NRW kommen sie im Dieselnetz nicht zum Einsatz, obwohl das Fahrgastaufkommen auf vielen nicht elektrifizerten Strecken in NRW wie z.B. der Eifelstrecke durchaus den Einsatz von Doppelstockzügen rechtfertigt.

Doch seit Jahren gibt es ein falsche Entwicklung bei den Nahverkehrsausschreibungen. Doppelstockzüge sind den Nahverkehrsbestellern zu teuer geworden. Bei DB Regio sind die Doppelstockzüge die letzte Bastion für lokbespannte Reisezüge und verbeamtete Tf`s, die auch schon mal die Besoldungsgruppe A9 haben. Bei immer mehr Ausschreibungen sind Doppelstockzüge von vornerein ausgeschlossen, was dazu führt das DB Regio junge und völlig intakte Doppelstockwagen verschrotten läßt. Statt auf 30/60-Minutentakt mit Doppelstockzügen wird 15/30-Minutentakt mit sprintstarken Triebwagen gefordert. Ein fünfteiliger Talent II soll dann die Aufgabe eines 7-Wagen Doppelstockzug übernehmen, oder zwei vierteilige Triebwagen, von denen dann oft genug aber eine Einheit fehlt. Die Taktverdichtung wird zur Makulatur, wenn Triebwagen und Personal fehlen. Im Rahmen der Elektrifizierung der Eifelstrecke hat man der Bevölkerung schon den Mund wässrig gemacht und zumindest im Berufsverkehr den Einsatz von Doppelstockzügen angekündigt, stattdessen sollen dort nun ET425 und Talent II abgefahren werden. Mit den Doppelstockzügen wurden viele neue Fahrgäste gewonnen, die nun mit viel zu kleinen einstöckigen Triebwagen wieder vergrault werden.

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Kann mir Busfahrer Mitnahme Verweigern?

Tach Leute,

Ich fahre mit dem Bus zur Uni und besitze ein gültiges Deutschlandticket.

Am Montag ist der Bus nach Hause an mir vorbei gefahren ohne zu halten (ich stand sichtbar und erkennbar an der Haltestelle).

Kein großes Problem, Busfahrer haben auch stress.

Heute habe ich (wie schon öfter) dem kommenden Bus kurz die Hand raus gestreckt um zu zeigen, dass ich mitfahren möchte (einige Busse hatten mich in der Vergangenheit schon übersehen, wie oben beschrieben). Laut meinem heutigen Telefonat mit der Verkehrsgesellschaft ist dies auch kein Problem.

Daraufhin durfte ich mir heute von einer äußerst empörten Fahrerin anhören was mir einfiele, sie sei kein Taxi und nächstes mal nähme sie mich nicht mit.

Da ich die Bestätigung der Verkehrsgesellschaft habe, dass dies kein Problem ist, ein gültiges Ticket besitze und nicht gegen die allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoße ist sie (die Busfahrerin) laut Paragraph 22 Personenbeförderungsgesetz verpflichtet mich mitzunehmen und begeht meines Erachtens Vertragsbruch wenn sie mir die Mitnahme unter genannten Bedingungen (Einhalten allgemeine Beförderungsbedingungen...) verweigert.

Sollte ich eurer Einschätzung nach weiterhin auf mein recht beharren und weiterhin auf mich aufmerksam machen (kurz Hand hoch nehmen) (immerhin kann ich meine Termine nicht verpassen nur weil mich gestresste Busfahrer übersehen) oder seit ihr anderer Meinung?

Eure Einschätzung würde mich echt interessieren

Recht, Bus, busfahrer, Fahrkarte, Nahverkehr, ÖPNV, Ticket, Busfahrt, Busticket, Deutschlandticket, Fahrgastrechte

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