Ist das so rechtens (ÖPNV VRR)?
Hallo.
Nehmt die Frage nicht so ernst, ist nur ein Gedankenspiel (obwohl es so gestern Original passiert ist)
Folgender Sachverhalt : Gestern morgens auf dem Weg zur Arbeit konnte ich kein Ticket vorweisen, da mein Deutschlandticket abgelaufen war. Es war aber vorgestern noch Gültig. Die haben es erst gesperrt als mein Kontoguthaben nicht ausreichend war (was ja auch logisch ist).
Nun habe ich heute ein neues Deutschlandticket gekauft. Dort steht „Gültig vom 01.01.2025 bis 01.02.2025“. Allerdings steht dort auch „gekauft am 09.01.2025“.
Wenn in nun damit in das Servicecenter gehe und dieses Ticket nach zeige, ist das dann in Ordnung?. Habe ich dann das System auseinander genommen, oder nehmen die mich auseinander? .
Weil in der Theorie war es ja damit gestern gültig, auch wenn ich es gestern noch nicht hatte😅. Aber im Umkehrschluss hatte ich ja ein Ticket, auch wenn ich keines hatte.
Grüße
8 Antworten
Ansprüche kannst du wohl nicht geltend machen.
Es soll aber Verkehrsunternehmen geben, die einem einen Teil der Forderung erlassen, wenn man nach der Schwarzfahrt einen (neuen) Abo-Vertrag beginnt.
Es kommt darauf an, ob du zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges Ticket hattest und dieses nur aus irgendeinem Grund (zuhause vergessen, Handyakku leer...) nicht vorzeigen konntest.
Ein erst später gekauftes Ticket nützt daher in solchen Fällen nichts.
Am Tag der Kontrolle hattest Du ein ungültiges Ticket, das ist eine Tatsache. Deswegen mußt Du ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Ein neues Ticket hast Du erst nach dem Verstoß gekauft, das ist ebenfalls eine Tatsache. Ich verstehe nicht, was es hier aufgrund der vollkommen klaren Sachlage noch zu fragen gibt.
Und um Antworten zu bekommen (die man aber vielleicht gar nicht hören möchte).
Du musst übrigens nicht in fetten Buchstaben schreiben ;). Bin nicht auf den Kopf gefallen. Und ich bin dankbar für jede Antwort. Schönen Tag noch
Nein, Du hat Recht, das muß ich nicht, keiner zwingt mich dazu, es dient lediglich der Hervorhebung der wichtigen Punkte, die man sonst vielleicht schnell überliest.
Es kommt auf die Zeitpunkt der Kontrolle an, wenn du nach dem 09.01.25 und Uhrzeit XX gefahren bist, ist das Ticket Gültig und somit hast du ein Gültiges Ticket. Dan musst du statt die 60€ Erhöhtesbeförderungsentgeld nur 5-10€ Bearbeitugsgebühr zahlen.
Da es Monats Abos sind geht ein im Monat gekauftes Ticket auch vom 1. bis letzten Monatstag Aber die Tage vor dem Kauf gestern gelten nicht, da es nicht rückwirkend gilt, dein Kaufdatum also der 1.Gültigkeitstag ist.
Kommst du um die 60€ nicht rum.
Darf ich mich nochmal zitieren : Nehmt die Frage nicht so ernst...
Und dafür ist die Plattform doch da?. Um Fragen zu stellen