Ist das so rechtens (ÖPNV VRR)?

8 Antworten

Von Experte Zug2023 bestätigt

Ansprüche kannst du wohl nicht geltend machen.

Es soll aber Verkehrsunternehmen geben, die einem einen Teil der Forderung erlassen, wenn man nach der Schwarzfahrt einen (neuen) Abo-Vertrag beginnt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte notting bestätigt

Es kommt darauf an, ob du zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges Ticket hattest und dieses nur aus irgendeinem Grund (zuhause vergessen, Handyakku leer...) nicht vorzeigen konntest.

Ein erst später gekauftes Ticket nützt daher in solchen Fällen nichts.

Von Experte Giovanni47 bestätigt

Am Tag der Kontrolle hattest Du ein ungültiges Ticket, das ist eine Tatsache. Deswegen mußt Du ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Ein neues Ticket hast Du erst nach dem Verstoß gekauft, das ist ebenfalls eine Tatsache. Ich verstehe nicht, was es hier aufgrund der vollkommen klaren Sachlage noch zu fragen gibt.


ILoveWeed0911 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 13:08

Darf ich mich nochmal zitieren : Nehmt die Frage nicht so ernst...

Und dafür ist die Plattform doch da?. Um Fragen zu stellen

Jo3591  09.01.2025, 13:23
@ILoveWeed0911

Und um Antworten zu bekommen (die man aber vielleicht gar nicht hören möchte).

ILoveWeed0911 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 13:25
@Jo3591

Du musst übrigens nicht in fetten Buchstaben schreiben ;). Bin nicht auf den Kopf gefallen. Und ich bin dankbar für jede Antwort. Schönen Tag noch

Jo3591  09.01.2025, 13:27
@ILoveWeed0911

Nein, Du hat Recht, das muß ich nicht, keiner zwingt mich dazu, es dient lediglich der Hervorhebung der wichtigen Punkte, die man sonst vielleicht schnell überliest.

Es kommt auf die Zeitpunkt der Kontrolle an, wenn du nach dem 09.01.25 und Uhrzeit XX gefahren bist, ist das Ticket Gültig und somit hast du ein Gültiges Ticket. Dan musst du statt die 60€ Erhöhtesbeförderungsentgeld nur 5-10€ Bearbeitugsgebühr zahlen.

Da es Monats Abos sind geht ein im Monat gekauftes Ticket auch vom 1. bis letzten Monatstag Aber die Tage vor dem Kauf gestern gelten nicht, da es nicht rückwirkend gilt, dein Kaufdatum also der 1.Gültigkeitstag ist.

Kommst du um die 60€ nicht rum.