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Yubel Fusion gegen Dracho Berserker der Tenji- Werden beide Effekte gleichzeitig aufgelöst?

Das Problem:

Ich spiele ein Yubel Deck. Mein oberer Nachbar ein Drachen-Deck.

Er war am Zug. Ich reagierte.

Ich kontrollierte auf meinem Spielfeld eine Yubel Fusion. Er holte sich in seinem Zug einen Dracho - Berserker der Tenji (Synchro - Monster).

Text von diesem besagt: (Schnelleffekt): Wenn dein Gegner ein Monstereffekt aktiviert, dann kann sein Monster meines verbannen. Hiebei ist unwichtig, wann.

Ich habe keinen Effekt aktiviert. Es ging in die Battle Phase.

Nun aktivierte sich in dieser Yubel's Effekt - der besagt: am Ende der Damagestep füge dem Gegner ATK Schaden zu, anschließend verbanne es.

Mein Gegner wäre geschlagen. (Er hatte noch 2000 LP)

Sein Argument: Der Dracho - Effekt sei ein Schnelleffekt. Dieser ginge demzufolge vor meiner Schadensberechnung. Er verbannt meine Yubel-Fusion und Yubel selbst kann nichts berechnen und verbannen.

Für ihne wäre das Duell weiter gegangen, sowie für mich. (bis hierhin 7000 LP)

Meine Meinung hierzu: Sein Schnelleffekt hat meinen Yubel Effekt nicht annulliert. Es kann lediglich mein Monster durch aktive Effektaktivierung verbannen. Da ich keine Aktivität einleite (durch Ansage), sondern das Monster selbst sich durch einen Battle aktiviert, so denke ich hat sein Effekt keine Wirkung. Zudem glaube ich, dass meine Schadensberechnung durchgeht und anschließend die Verbannung durch meines stattfindet. Sein Berserker sich nur bei Aktivierung selbst agierend einschaltet und nicht explizit (automatisch) meinem Effekt zuvorkommt und verhindert. Das Argument eines Schnelleffektes hat uns am Ende zu einem Patt gebracht.

Knifflige Sachlage.

Wir haben uns nach dem Duell auf ein: gleichzeitiges Ausführen der jeweiligen Effekte und ein Unentschieden geeinigt, da wir beide nicht ganz sicher waren, ob und wie sich welcher Effekt in welcher Kette rückwärts auflöst.

Wer kann hierzu eine Lösung anbieten? Worauf müssten wir in Zukunft achten? Was sind die Parameter?

Vielen Dank und liebe Grüße aus MV

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Rechtslage bei Tickets wo es einen 'Hauptkäufer' gibt?

Hey Leute,

Eine ehemalige Freundin hatte für uns beide Tickets für ein Konzert besorgt. Der Einlass dieses Konzertes wird so gehandhabt, dass es einen Hauptkäufer gibt, dieser hat mehrere Tickets gekauft. Alle Personen die mit kommen möchten, müssen jedoch mit dem Hauptkäufer anstehen und rein gehen. Es gibt auch keine physischen Tickets, das ist alles online (Ja ich bin mir sicher, dass es echte Tickets sind, die wurden bei Eventim oder ähnliches gekauft).

Jedoch haben wir uns verstritten und ich möchte nun nicht mehr mit gehen. Ich wäre sowieso nur ihr zu liebe mit gekommen, mich interessiert das Konzert eher wenig... Somit zu meiner Frage, kann ich das Geld von ihr zurück verlangen? Bis zum Konzert sind es noch einige Monate hin und die beiden Tickets sind auf ihren Namen personalisiert. Ich frage mich nur wie da die genaue rechtslage aussieht, falls sie es mir böse nimmt. Habe ich indirekt einen Kaufvertrag abgeschlossen als ich gesagt habe, dass ich mit komme? Das Geld habe ich ihr auch schon gegeben. Das Ticket gehört aber ja nicht mir, steht somit unter ihrem Namen in ihrem Eigentum, habe ich also rechtlich einen Anspruch darauf mein Geld zurück zu bekommen?

Ich möchte natürlich ungern, dass es im Endeffekt zu so einem großen Akt wird, aber möchte nur im voraus die Sicherheit haben.

Vielen Dank für eure Antworten!

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