Wann nach Wohnungsbesichtigung nachfragen?

Hallo,

es folgt ein etwas längerer Text.

Vor 2 Wochen war ich bei einer Wohnungsbesichtigung von Privat. Sie meinte, dass die Wohnung ab 1.5. frei wird, da sie bezüglich eines Jobwechsels in eine andere Stadt zieht. Ich hatte alle nötigen Unterlagen dabei und sie meinte, sie reiche sie an die Hausverwaltung, die entscheidet, weiter. Am nächsten Tag bekam ich von ihr eine Mail, in der sie meinte, dass spontan ihre Freundin die Wohnung übernehme und sie mir die Wohnung absagen muss.

Da ich der Meinung war, dass dies doch die Hausverwaltung zu entscheiden hat und nicht sie, rief ich die Hausverwaltung an. Diese stimmte mir zu, dass das so nicht geht und sie nur die Unterlagen von ihrer Freundin bekommen haben. Meine Unterlagen hat sie somit unterschlagen. Die Frau von der Hausverwaltung meinte, dass ich ihr meine Unterlagen zusenden soll und sie auf jeden Fall meine Unterlagen und die der Freundin dem Chef vorlegt, der dann endgültig entscheidet, wer die Wohnung bekommt. Die Unterlagen habe ich ihr am selben Tag noch vorbei gebracht und wir haben uns super verstanden. Außerdem meinte sie, dass die Unterlagen von der anderen Interessentin (also der Freundin von der Vormieterin) noch unvollständig sind und diese erst noch einfordern muss. Dies war letzten Dienstag. Jetzt ist eine Woche vergangen und ich frage mich, ob ich morgen mal anrufen kann und nachhaken soll, wie es denn ausschaut?

Ich will allerdings auch nicht nerven. Allerdings frage ich mich auch, ob die Mitbewerberin ihre Unterlagen überhaupt schon eingereicht hat, weil sie ja sicher ist, dass sie die Wohnung bekommt, weil sie von meiner Aktion ja nichts weiß oder ob die Wohnung schon an sie vergeben wurde. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Schon einmal vielen Dank und einen schönen Abend noch.

Wohnung, Recht, Anruf, Hausverwaltung, Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung
Mehrfamilienhaus WEG eigene Satellitenschüssel?

Hallo zusammen,

wir haben seit ein paar Wochen einen neuen Eigentümer in unserer WEG, der gerne eine Satellitenschüssel installieren wollte. Dazu holte er sich mutmaßlich die Erlaubnis der Verwalterin ein.

Ich hatte dem Eigentümer erklärt, dass mMn ein Beschluss auf der nächsten Eigentümerversammlung erfolgen müsste. Bislang sind alle Wohnungen durch einen Kabelanschluss versorgt. Nun hat der Neueigentümer selbst Hand angelegt und seine private Schüssel auf dem Hausdach installiert und hierzu den noch vorhandenen, alten Antennenmast genutzt. Die Kabel hat er durch einen bislang hierfür nicht verwendeten, wohl Leerschacht, des Schornsteins gelegt und Löcher eingebracht.Die Verwalterin hat mir daraufhin geschrieben, dass der Sachverhalt als TOP auf die kommende Eigentümerversammlung gelegt werde und es mir frei stehe, privatrechtlich dagegen vorzugehen.Entweder stehe ich jetzt auf dem Schlauch, aber ich sah meine Position als die korrekte an. Geht es hierbei nicht auch um versicherungsrechtliche Fragen, falls es zu Unwetterschäden durch Blitz, Sturm etc. kommen könnte? Ich habe keinerlei Kenntnis, wie es um die Befähigung des Eigentümers steht, derlei Anlagen zu installieren, abzusichern etc.Habe das Gefühl, dass die Verwalterin mich dort als den lästigen Nörgler abstempeln möchte. Vielleicht habt Ihr ja eine Idee/ Meinung, was der richtige Weg wäre.

Recht, Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Weg
Vorkaufsrecht für andere Wohnungseigentümer?

Hallo,

und zwar geht es um folgendes. Wir planen unsere Wohnung in einem Zweifamilienhaus demnächst zu verkaufen. Nun stellte sich uns jedoch die Frage, ob die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht haben und dieses beim Verkauf unserer Wohnung anwenden könnten. In der gemeinsamen Teilungserklärung von 2006 steht drin, dass die anderen Eigentümer einem Verkauf zustimmen müssen (Ablehnung nur aus wichtigem Grund) und dass ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen wird.

In der Zwischenzeit sind viele Jahre ins Land gegangen, die Besitzer der Wohnungen sind mittlerweile alles andere Personen wie damals in 2006.

Zudem ist darauf besonders hinzuweisen, dass jegliche Vorkaufsrechte im Grundbuch bereits im Jahr 2007 komplett gestrichen und gelöscht wurden.

Daher interessiert uns, ob nun durch die Teilungserklärung die anderen Eigentümer noch ein Vorkaufsrecht haben, obwohl im Grundbuch nichts mehr darüber steht? Eine erforderliche Zustimmung zum Verkauf steht im Grundbuch nach wie vor. Gilt noch für die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht oder ist das hinfällig?

Bitte nicht meine Frage damit beantworten, dass die anderen Eigentümer gefragt werden sollen ob sie kaufen wollen oder nicht, das passiert sowieso. Wir wollen ausschließlich rechtlich genau wissen, wie der Sachverhalt zu bewerten ist. DANKE

Recht, Eigentumswohnung, Grundbuch, Hausverwaltung, Teilungserklärung, Verkauf, Weg, Vorkaufsrecht
Hohe Nachzahlung Nebenkosten?

Hallo, ich habe von meiner Hausverwaltung eine saftige Nebenkostenabrechnung/Betriebskostenabrechnung bekommen.

Ich soll 680 Euro nachzahlen. Letztes Jahr betrug die Nachzahlung nur 100 Euro.

Die große Differenz ergibt sich ausschließlich aus Kosten für Hausreinigung die bei 685 Euro pro Partei und Jahr liegen. Seit einiger Zeit übernimmt eben eine Reinigungsfirma einmal die Woche die Hausreinigung welche sich allerdings hauptsächlich auf die Reinigung des Treppenhauses beschränkt. Das Jahr zuvor hat die Nachbarin der Nebenwohnung (im selben Haus) immer die Hausreinigung/Treppenhausreinigung übernommen und sich von der Hausverwaltung bezahlen lassen, war relativ günstig, ca. 125 Euro pro Partei. Nun sind es wie gesagt 685 Euro. Im Grunde wird da nur einmal die Woche geputzt. Uns als Mietern wurde nicht angekündigt, dass eine Hausreinigung das Putzen übernimmt, es wurde auch nicht zur Wahl gestellt.

Meine Frage: Ist das überhaupt rechtens jetzt so eine hohe Nachzahlung zu verlangen. Ich meine man hätte doch das mit der Hausreinigung der Firma mal in einem Brief schreiben müssen oder nachfragen sollen ob es vielleicht selbst übernommen wird. Außerdem scheinen mir die Kosten der Hausreinigung (insg. 3400 Euro bei 5 Parteien) sehr hoch. Die Reinigungskräfte verbringen pro Woche sicher nicht mehr als eine Stunde mit der Reinigung.

Ich soll nun die 685 Euro zahlen?

Würde es sich lohnen rechtlich dagegeben anzugehen?

Miete, Recht, Mietrecht, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nachzahlung Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen
Was ist für Vermieter ein Zitat "überaus angenehmes Mietverhältnis"?

Hi,

ich wohne schon lange in meiner aktuellen Wohnung. Als ich hier eingezogen bin, wollte ich nichts mit den anderen Bewohnern zu tun haben und ich habe mich auch 3 Jahre nicht einmal über die Alkoholiker beschwert, die es hier jede nacht krachen lassen haben.

Da bekam ich jedes Jahr 4 Wochen bevor sich mein Einzugsdatum wiederholt einen Brief vom Vermieter, mit dem Satz "Wegen dem überaus angenehmen Mietverhältnis verzichten wir auf eine Mieterhöhung. (Ich habe einen Staffelmietvertrag)

Dann habe ich mich über die Alkoholiker beschwert, weil wirklich zu laut war und jede Nacht Ruhestörung.

In der selben Zeit habe ich den Nebenjob als Hausmeister angefangen hier bei meinem Vermieter.

Da habe ich öfters angerufen, wenn die Mülltonnen zu klein waren oder Luft in der Heizung oder sonst was, wo ich nicht sicher war, wie ich drauf reagieren sollte.

Dann wurden immer Mieterhöhungen durchgezogen.

Jetzt ist meine Frage: Was wollen Vermieter, dass es wieder zu einem "überaus angenehmen Mietverhältnis" wird?

Ich habe jetzt genug Erfahrung in dem Nebenjob dass ich selbst weiss, was ich machen muss und Ewas die Eigentümer gemacht haben wollen, wann es zu schmutzig ist und gereinigt werden muss.

Wollen die Vermieter, dass ich mich nicht melde, jeden Monat meine Stundenzettel schicke und sonst die Miete bezahle und eigentlich nichts hören und sehen von mir?

Jemand Vermieter hier?

Wohnung, Recht, Vermieter, Eigentümergemeinschaft, Hausmeister, Hausverwaltung
Verwaltung verlangt Grundbuchauszug?

Guten Tag,

Verwaltung verlangt Grundbuchauszug von der Wohnung die es Verwaltet.

Folgender Fall:

Nachlass einer Verstorbenen:

Erbgemeinschaft besteht aus:

A: Witwer (Ehepartner)

B: Kind 1

C: Kind 2

d: Kind 3

c: Kind 4 hat schon innerhalb 6 Wochen nach dem Tod, eine noteriell beglaubigte Verzichtserklärung auf den Nachlass abegegben.

Die restlichen Erben haben untereinander beschlossen dass das Kind 1 die Wohnung verwaltet und auch vermietet, da gibt es absolut kein Problem.

Bis zum Tod, hat das Kind 1 die Wohnung selber bewohnt, danach stand es 2 Jahre Leer.

Das Kind 1 hat seit erwerb der Wohnung durch die Verstorbene, die Hausgelder bezahlt und an den Eigentümerversammlungen mit Vollmacht teilgenommen. Auch nach dem Tod, ohne Vollmacht der Verstorbenen.

Das schon seit 25 Jahren.

Die Verwaltung hat nun in ihrem Bescheid folgende Unterlagen verlangt:

den Grundbuchauszug, Eigentümerwechselbescheinigung, Vollmacht.

Es wurde beim Nachlassgericht bisher kein Erbschein beantragt!

Aber an dem Grundbuch wurde ja nichts verändert, es ist alles so belassen worden.

Ein Eigentümerwechsel hat ja auch nicht stattgefunden.

Wir sind eine harmonisierende Familie und kommen auch ohne schriftliche Vollmachten etc. miteinander sehr gut aus.

Was soll/kann ich denn der Hausverwaltung an Unterlagen zusenden, damit dieser zufrieden ist?

Weis jemand Rat?

Vielen Dank.

Recht, Hausverwaltung, Nachlass, Grundbuchauszug, Erbgemeinschaft
Inkompetente Hausverwaltung in Eigentümergemeinschaft, was kann ich als Mieter dagegen tun?

Ich wohne seid 12 Jahren in einem Haus mit 10 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten.

Es handelt sich um Eigentumswohnungen einer Eigentümergemeinschaft. Die erste Hausverwaltung war hier im Ort und sehr kometent, wurde aber abgesägt. Die jetzige Hausverwaltung wohnt ca. eine Std. entferrnt und ist meiner Meinung nach nachlässig und inkompetent. Beispiele:

Vor ca. 5 Jahren haben wir Mieter einen Beschwerdebrief an die Hausverwaltung mit Unterschriften geschrieben. Wir haben keinen Hausmeister, nicht mal einen Aushang mit Notfallnummern im Treppenhaus. Eine der Gewerbeeinheiten entsorgt den Gewerbemüll in unseren Mülltonnen, trotz eigener Tonnen. Der Fahradunterstand des Hauses wird von der selben Gewerbeeinheit für seine Zwecke entfremdet. Ständig Fremdparker auf unseren Parkplätzen, die nicht als Privatparkplatz bzw. jeder Wohneinheit gekenzeichnet sind. Zu jeder Wohnung gehört ein Autostellplatz. Mieter kaufen Glühbirnen um kaputte Lampen im Teppenhaus bzw. Hausflur zu ersetzen, weil hier nichts passiert. KEINE REAKTIONEN. Bis HEUTE nicht. Mein neuer Vermieter (Nr:4) wurde von mir aufgeklärt. Wenn irgend etwas ist gehe ich meinem Vermieter auf die Nerven, da ich bei der Hausverwaltung in ungnade gefallen bin.

Im Dezember 2018 ist die Heizung ausgefallen für 2 Tage, weil der Eigentümer besagter Gewerbeeinheit nicht rechtzeitig Öl bestellt hat, und das war nicht das erste Mal. Er hat es sich von Anfang an zur Aufgabe gemacht sich um die Heizung zu kümmern, und die Mülltonnen an die Strasse zu stellen, obwohl es nicht seine Aufgaben sind, und er kein Hausmeister ist. Er mischt sich auch in alles ein und versteht sich sehr gut mit der Hausverwaltung.

AKTUELL : Seid 12.12.18 Ist das Schloss der Haupteingangstür defekt. Wurde von der Hausverwaltung angeblich in Auftrag gegeben. Bis HEUTE nichts passiert. Die Tür ist Tag und Nacht offen. Alle warten immer noch auf die Betriebskostenabrechnung von 2017. Anfang Januar gab es über eine Woche keine Aussenhofbeleuchtung. Erst als es im Haus einen "Kurzen" gab bei dem die Treppenhaus und Flurbeleuchtung, TV-Schüssel und Klingel ausgefallen war, wurde alles am nächsten Tag von einem Elektriker wieder in Ordung gebracht.

Sich eine gleichwertige Wohnung zu suchen ist durch gewisse Umstände sehr schwer. 2 Mieter des Hauses ist das egal, weil sie eh bald wegziehen. Der Rest schlägt bei Ihren Vermietern auf taube Ohren, selbst bei der Hausverwaltung.Mein Vermieter will das bei der nächsten Versammlung anbringen und ist mit vielem auch nicht einverstanden.

Was können wir noch tun, ausser unserem Vermieter auf die Nerven zu gehen?

Um kompetente direkte Tipps würde ich mich sehr freuen.

Recht, Mietrecht, Hausverwaltung
Hausverwaltung in Berlin (ADO Properties) stellt keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?

Leider habe ich wie auch viele andere welche die ADO Properties aus der Hauptstadt kennen regelmäßig Probleme mit der Hausverwaltung (ausfallende Heizung, grundlos einbehaltene Kaution....).

Nun ist es so das ich gern eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für einen Vermieter brauche und auch ich die Erkenntnis gemacht habe das dies bei

diesem Unternehmen nix wird.

Als Grund nannte die Hausverwaltung sie wären sich nicht sicher ob Forderungen vorliegen. Vor 2 Jahren sowie einmal vor 3 Jahren fiel mitten im Winter für 2 Wochen die Heizung bei -15 Grad aus. Hierdurch minderte ich die Miete zu Hälfte meiner Meinung zu Recht.

Ebenso wollten diese die Betriebskosten erhöhen und mir Unkosten für einen Aufzug sowie ein Breitbandkabelnetz auf meine Vorauszahlungen packen obwohl ich im Erdgeschoss wohne. Weder habe ich einen Aufzugsschlüssel noch ist meine Wohnung an ein Breitbandkabelnetz angebunden.

Jetzt antwortet mir die Hausverwaltung sie werde keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen ehe die fehlenden Beträge nicht nachgezahlt werden.

Ist dies rechtens seitens des Vermieters mit solch Praktiken die Miete zu erhöhen mit dem Druckmittel einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Gegenleistung. Selbst eine Bescheinigung mit der Anmerkung das noch offene Forderungen bestehen welche nicht gänzlich geklärt sind wollte diese HV nicht machen??

Diese Hausverwaltung hat es geschafft innerhalb kürzester Zeit über 300 negative Google Bewertungen anzuhäufen. Ehemals stand hier noch als Unternehmensname ADO Properties - nun hat sich die Firma etwas einfallen lassen damit Interessenten nicht so schnell auf deren negative Bewertungen stolpern.

https://goo.gl/maps/KK5co2epNq42

Der Unternehmensname ADO Properties wurde in "Berlin" abgeändert und so praktisch sich mit einem Wisch von all deren negativen Bewertungen befreit.

Ist es sinnvoll seinem neuen Vermieter einfach mitzuteilen das die ehemalige HV einem keine Bescheinigung ausstellt?!

Vor 2 Jahren gab es schonmal einen Thread über diesen "Verein".

https://www.gutefrage.net/frage/koennte-jemand-erfahrung-ueber-ado-immobilien-mitteilen?foundIn=list-answers-by-user#answer-250908877

Wohnung, Berlin, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Hausverwaltung
Hausverwalter nimmt Gemeinschaftseigentum ab?

Hallo,

es geht um ein Wohnhaus mit 9 Eigentunswohnungen. Die Wohnungen wurden im August an die Eigentümer übergeben. Anfang September war die Eigentümerversammlung.

Es gab keinen Tagesordnungspunkt „Abnahme des Gemeinschaftseigentum“ unter Sonstiges wurde aber darüber diskutiert. Der Hausverwalter wurde beauftragt einen Gutachter anzufragen und mit diesem eine Vorbegehung zu machen. Bei entsprechenden Angebot sollte eine außerordentliche Versammlung einberufen werden und beschlossen werden, dass der Gutachter beauftragt wird. Nun ging der Hausverwalter aber für 3 Wochen in Urlaub, hat sich aber von seiner Kollegin vertreten lassen.

Samstag bekamen wir dann einen Brief mit der Abschlussrechnung (7. Rate nach Bauträgerverordnung “Fertigstellung”) und einem Baustandsbericht vom Bauleiter, dass die Schlussabnahme und behördliche Abnahme erfolgt sei.

Fast alle Eigentümer wussten nichts davon. Vor allem da es noch sehr viele Mängel man Gemeinschaftseigentum gibt. Z.b. Steht nich ein Gerüst und eine Einfahrt in die Tiefgarage ist nicht möglich. Nun tauschen sich die Eigentümer Aus. Heute hat sich einer der Eigentümer gemeldet, der dann den restlichen erklärte, dass die Abnahme durch die Hausverwaltung erfolgte. Er habe das Protokoll vorliegen (es enthält gerade einmal 3 Mängel).

Die restlichen Eigentümer wussten nichts von einer Abnahme und wurden auch im Nachgang nicht informiert. Das Protokoll wurde nicht verteilt.

Nun frage ich. Ist diese Abnahme nichtig? Meiner Ansicht haben wir den Hausverwalter nicht bevollmächtigt eine Abnahme durchzuführen. Keiner der Eigentümer war bei der Abnahme dabei. Darf der Verwalter so eine Abnahme eigenmächtig vornehmen?

vielen dank für die Antworten.

Recht, Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Wohnungseigentümergemeinschaft
Jahresabrechnung WEG Hausverwalter Fristsetzung, wenn Parteien sich uneinig?

Hallo. Wir haben folgendes Problem. Wir bewohnen eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus, d.h. es gibt noch eine weitere Partei bei uns im Haus die eine Eigentumswohnung bewohnen.

Unser Anwesen wird per WEG per Hausverwalter verwaltet. Dies soll auch weiterhin so laufen, da wir uns in einigen Sachen was Geld usw angeht nicht immer ganz einig sind mit den anderen...

Per Teilungserklärung gibt es keine Frist, auch im Vertrag mit dem Hausverwalter haben wir dummerweise keine Frist gesetzt, bis wann dieser die Jahresabrechnung für das Vorjahr erstellt haben muss. Es gibt auch gesetzlich keine Fristen, die der Verwalter einhalten muss. Nach einem Gerichtsurteil haben Verwalter 6 Monate Zeit eine Abrechnung zu erstellen.

Es ärgert mich jedoch sehr, dass sich der Verwalter sooo lang Zeit lässt mit dem Erstellen. Sind doch nur zwei Parteien und viele Rechnungen gibt es da auch nicht. Ich möchte aber natürlich manches gern beim Finanzamt angeben, wie zB. Schornsteinfeger oder sowas.... was natürlich nur geht wenn sie mir vorliegen. Sprich konnte immernoch nicht meine Steuer einreichen.

Beide Parteien haben mehrfach in den vergangenen Monaten um die Abrechnung gebeten. Er reagiert jedoch nicht.

Nun zur eigentlichen Frage. Die andere Partei möchte dem Verwalter für das kommende Jahr keine (kürzere) Frist setzen, in der er uns die Abrechnung zu übergeben hat... wir jedoch wollen diese natürlich so zeitnah wie möglich, um die Steuer erstellen zu können, bekommen einiges an Geld zurück und daher wollen wir diese zügig erstellen. Aus welchem Grund die andere Partei keine Frist setzen will ist uns unbekannt.

Können wir dem Verwalter nun alleine eine Frist setzen? Obwohl die anderen ja eigentlich was das Haus usw angeht genauso viel Stimmrecht haben? Oder kann der Verwalter sagen, nein nur wenn beide sich einig sind und gemeinsam eine Frist setzen wollen?

Sry dass die Frage nun so lang geworden ist, wollte nur jede mögliche Rückfrage ausschließen.

Vvielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Recht, Steuererklärung, Eigentumswohnung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Jahresabrechnung, Weg, Frist, Wohnungseigentumsgesetz
Mieter soll für Nachmieter Wohnungsbesichtigungen koordinieren und durchführen trotz fristgerechter Kündigung?

Wir haben fristgerecht unsere Wohnung gekündigt. Nun waren wir der Meinung, die Hausverwaltung würde die Suche der Nachmieter und die Koordination der Wohnungsbesichtigungen durchführen, da wir ja keinen Nachmieter stellen müssen. In einem Schreiben habe ich bekannt gegeben, dass Wohnungsbesichtigungen von dann bis dann möglich wären und die Hausverwaltung mich unter dieser Telefonnummmer erreichen kann. Nun bekomme ich Anrufe von Mietinteressenten (die wohl auch meine Telefonnummer bekommen haben), die Infos und Termine zur Besichtigung haben möchten. Ich war total verdutzt. Ich habe also bei der Hausverwaltung angerufen, dass diese sich doch mit den Interessenten beschäftigen sollen und die Besichtigungen durchführen. Darauf kam die Antwort, ob ich denn wüsste, wie viel Arbeit das denn wäre und dass die Anwesenheit des Vermieters nur bei Verkäufen üblich wäre. Ich müsste ja nur die Tür aufmachen und die Interessenten durchlaufen lassen und bei Fragen nichts sagen bzw. an die Hausverwaltung verweisen. Termine müssten die Interessenten ja sowieso mit mir vereinbaren. ???

Das ist doch die Arbeit der Hausverwaltung, wenn ich mich nicht irre??? Dann hätte ich ja gleich einen Nachmieter selbst suchen können, wäre weniger Arbeit gewesen....

Mietwohnung, Recht, Vermieter, Auszug, Hausverwaltung, Wohnungsbesichtigung, Mietrecht Kündigung
Was ist wenn der Hausverwalter seine Aufgaben nicht erfüllt?

Unsere Hausgemeinschaft war am Anfang sehr zufrieden mit der vom Bauträger ausgesuchten Verwaltung. Irgendwann fing es jedoch an, dass Aufgaben nicht mehr erfüllt wurden, die telefonische Erreichbarkeit gleich null war und es auf Mails auch keinerlei Reaktionen mehr gab. Nun ist folgendes passiert. Wir haben ein Garagentor, durch das man wenn es offen steht, Zugang zum Haus sowie zu den Kellerräumen hat. Dieses schließt seit Wochen nicht mehr und gewährt somit jedem Zugang.. Der Defekt wurde das erste mal am 25.1 gemeldet und es gab wieder einmal keinerlei Reaktion. Der ein oder andere Bewohner hat eine Antwort bekommen, aber nichts zuverlässiges.... Jetzt wurden vor zwei Wochen abgeschlossen!!! Kellerräume aufgehebelt und Diebstähle begangen. In unserem Fall waren es Sammlerstücke im Wert von ca. 1400 Euro. Das haben wir natürlich zur Anzeige gebracht.. Auch in anderen Kellern fehlt etwas, nur konnten die das mit ihrer Hausratversicherung klären.. Wir leider nicht.. Als die Verwaltung wind von dem Vorfall bekommen hat, haben sie natürlich sofort reagiert und gemeint sie hätten es längst gemeldet, es wären nur Teile nicht lieferbar. Ich habe dann bei der Torfirma angerufen und es kam heraus, dass die Sache erst am 6.2 gemeldet wurde. Also hat uns die Verwaltung nicht nur angelogen, sondern ist auch ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Der Polizist meinte im Grunde liegt kein Einbruch vor, da das Tor offen steht.. Jetzt ist meiner Frage, wer haftet für unseren Schaden, wie bekommen wir den Verwalter los(die Gemeinschaft ist sich einig) und können wir ihn belangen?

Recht, Rechte, Einbruch, Diebstahl, Hausverwaltung, kündigen, Pflicht, versammlung
Hausverwaltung hat Autoreifen entsorgt?

Tach zusammen.

Meinem Papa wurden seine Autoreifen entsorgt, vom Hausmeister, im Auftrag der Hausverwaltung. Die Autoreifen standen im Trockenraum, der aber nicht dafür genützt wurde. Da stehen seit 2 Jahrzehnten, Fahrräder und andere Gegenstände, wie die Reifen von meinem Papa. Es war anscheinend nie ein Problem und in der Hausordnung stand auchnicht's drinnen, dass es verboten sei.

Vor 2 Jahren wurde ein Ausgang am Schwarzen Brett ausgehängt. Der lautet:

Gegenstände in den Fluren und Treppenhäuser

wir erlauben uns erneut auf die Hausordnung hinzuweisen und bitten darum, dass die Flure und Treppenhäuser, auch die Kellerräume sauber gehalten werden.

Bitte räumen sie alle ihre Gegenstände z.B. Fahrräder, Schuhe, Kästen, Kartons und sonstige Gegenstände bis zum 04.04.2016 auf, damit sie die Treppenhäuser und Flure sich wieder in einem ordentlichen Zustand befinden. Nach Ablauf dieser Frist werden alle vorhandenen Gegenstände durch den Hausmeister entsorgt. Die Kosten werden auf die jeweiligen Mieter umgelegt.

Bitte beachten Sie, dass sie für Verstöße gegen die Brandschutzordnung haftbar gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen.

In der Aufforderung wurden die kellerräume nicht erwähnt, außerdem steht in der Hausordnung auch nichts davon.

Es wurden jetzt vor 1 Woche lediglich die Reifen entsorgt, der andere Müll wie Regenschirme und Schlitten stehen noch unten.

Außerdem hat der Hausmeister behauptet die Reifen seien alt und kaputt gewesen, was nicht der Wahrheit entspricht. Rechnung vorhanden und unsere Nachbarn können das auch bezeugen, dass die Reifen im sehr guten Zustand waren.

Für die Entsorgung wurde uns eine Rechnung vom Hausmeister in den Brief geworfen, von knapp 180 Euro. Habe bei der Werkstatt angerufen, die Rechnung ist für 26 Reifen. Er wusste dass wir nur 4 Reifen hatten. Auf dem Brief stand außerdem nirgends dass wir nur 24 Euro bezahlen sollen, erst nach dem Anruf beim Entsorger.

Wie schaut es aus. Ist mein Papa trotzdem selbst schuld und wir akzeptieren das und zahlen oder können wir dagegen was Unternehmen?

Vielen Dank im voraus!

MfG, Francesco.

Autoreifen, Reifen, Miete, Recht, Hausordnung, Hausverwaltung, Keller

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