Wer zahlt Techniker bei Störungsfall der Heizung/warm Wasser?
Meine Junkers Heizung/Warm Wasser Therme zeigt die Störung E9 an.
Muss ich den Techniker direkt bezahlen oder wird das mit den Nebenkosten durch die Hausverwaltung beglichen?
4 Antworten
die Hausverwaltung ist für die Therme zuständig
Bei Schäden an einer Therme in einer Mietwohung ist zuerst mal NICHT die Hausverwaltung zuständig. Mit der hast Du keinen Vertrag. Einen Vertrag hast Du mit dem Eigentümer, als dem Vermieter der Wohnung. Also ist er zuerst zuständig. Ob er dann die Repartur über die Hausverwaltung erledigen lässt, ist seine Angelegenheit.
Wenn der Fehler feststeht, wird entschieden, ob Du eventuell zahlen musst. Das kommt auf die Art des Fehlers an und auf die "Kleinreparaturklausel" im Mietvetrag. Lies diese mal durch. Wobei das auch nicht die Sache des Verwalters ist, sondern zwischen Dir und Deinem Vermieter.
Ausnahme:
Der Eigentümer hat auch die Mietverwaltung an den Verwalter übergeben.
Das kommt auf deinem Mietvertrag an den es gib zb ja auch welche wo man Reparaturen bis 150€ selbe bezahlen muss aber Bevor du jemanden rufst versuche Erstmal den Fehler herauszufinden zb mit der Anleitung die an der Seite oder im Deckel sein sollte!Den einiges kann da stehen wie man den beseitigen kann!Erst wen das nicht geht würde ich jemanden rufen!Bzw die Hausverwaltung informieren!
Bei Thermen gelten etwas andere regeln als bei einer normalen Heizungsanlage die dann im Keller ist!
Die e9 hesit der sicherheits temperatur begrentzer hat ausgelöst und nur einerd er beiden kann von hand des kunde zurückgesetz werden das stehtdan aber inder bedinungsanleitung!im ersten Fall kann das zb auch der hausmeister erlediegen!
Reparaturen der Heizungsanlage sind allein Sache des Vermieters. Außer der Mieter hat den Schaden zu verschulden oder er ist so blond und ruft selbst den Techniker.
Also Vermieter informieren!