Ein Beschluss wird vom Verwalter wie folgt dokumentiert:
"Es gab keine Änderungswünsche (von A,B,C) hinsichtlich des Austauschs der Wohnungseingangstüre lt Vortrag des Eigentümers D. Somit ging D von der Genehmigung zur Veränderung in vollem Umfang aus".
2 Jahre später startete ein neuer Eigentümer dieser 4er-WEG ein Rückbauverlangen da ihm die Türe nicht gefällt mit der Begründung: Der Beschluss wurde nicht juristisch korrekt gefasst, denn es hätte lt. WE-Gesetz abgestimmt und dokumentiert werden müssen:
Wieviele Ja-Stimmen -- Wieviele Nein-Stimmen -- Wieviele Enthaltungen
Die Güterichterin hielt dies für richtig.
Bisher konnte ich "im Netz" nichts konretes dazu recherchieren.