Nachbarschaft: aufdringliches Verhalten/ Belästigung wie vorgehen?

9 Antworten

Hallo

Einerseits solltet ihr mit möglichst viel Verständniss reagieren, die Dame ist eventuell psychisch krank oder einfach nur einsam. Eventuell könnt ihr bestimmte Organisationen kontaktieren, die ihr helfen könnten. Beispielsweise freiwillige Besuchsdienste bei Einsamkeit. Oder ihr Ehrenämter vorschlagen. Das wäre dann eine Win- Win Situation für beide Seiten.

Das Verhalten geht aber natürlich zu weit. Ihr habt folgende Möglichkeiten, wenn nichts weiter hilft

- Kontakt mit der Haisverwaltung, die dann bestenfalls abmahnt

- Unterlassungserklärung vom Anwalt versenden lassen. Wenn sie freiwillig darauf eingeht, habt ihr Ruhe

- alles protokollieren und vor Gericht eine einstweilige Verfügung erstreiten

Das Problem bei solchen Menschen ist aber, dass oft freiwillig keine Einsicht da ist. Sie wird also bis zum endgültigen Urteil weiterhin verstärkt auffallen, eventuell bei anderen Nachbarn lautstark beschweren etc....

Findet also besser eine gütliche Einigung, nehmt die Tipps als letzte Option.

surfgirl29 
Fragesteller
 03.08.2019, 16:49

Es ist nicht unsere Aufgabe diese Frau "zu retten"!

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DerSchokokeks64  03.08.2019, 16:53
@surfgirl29

Es ist nicht eure Aufgabe, aber in vielen Fällen auch für euch die einfachere Lösung als ein Rechtsstreit.

Ich kenne die Frau nicht und kann ihre Situation nicht so beurteilen wie ihr. Ihr müsst wissen, was ihr macht.

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am Amtsgericht über Anwalt eine einstweilige Anordnung erwirken, dass dieses Verhalten aufhört

surfgirl29 
Fragesteller
 02.08.2019, 18:01

Ist das nicht too much? Denn ich denke mir (eigentlich) sollte sie doch kapieren, dass ihr Verhalten nicht in Ordnung ist. Ich denke dann an Hausfrieden und ggf. bin ich zu nett/ lieb und schlucke zu viel runter, aber gleich eine Anordnung erwirken?

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surfgirl29 
Fragesteller
 02.08.2019, 18:06
@ChristianKlaus

Danke. Anscheinend erkennen solche Leute nicht wo Grenzen sind und besitzen kein Feingefühl. Traurig und ärgerlich für das Umfeld.

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M1701A  02.08.2019, 22:04
@surfgirl29

Du hast erwähnt, dass du einen Brief verfasst hast, hast du den der Dame schon zugestellt? Falls ja, und keine Änderung im Verhalten würde ich zuerst die Hausverwaltung informieren, und wenn das auch nicht nutzt tatsächlich rechtliche Schritte einleiten.

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Gegen ein solches Verhalten muss man sich EIN MAL verwahren. Lässt sie es dann nicht teilt, ihr das SCHRIFTLICH mit, dass ihr euch sonst bei der Hausverwaltung über diese Belästigung beschweren werdet.

Das müsst ihr dann aber auch tatsächlich tun

Notieren Sie die Vorfälle und sezten Sie anwaltlich einen Unterlassungsanspruch durch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung