Schadensersatz bei Schaden durch Gehilfen?
Hallo,
kleine Vorgeschichte: Der wesentliche Unterschied zwischen einem Verrichtungsgehilfen und einem Erfüllungsgehilfen ist ja, dass der Verrichtungsgehilfe immer weisungsgebunden ist, der Erfüllungsgehilfe nicht immer.
Wenn ein Erfüllungsgehilfe einen Schaden wegen einer Pflichtverletzung verursacht, muss die Person, der der Gehilfe hilft, für den Schaden einstehen (§ 278 I BGB).
Aber wie sieht das Ganze bei Verrichtungsgehilfen aus? Ist ein Verrichtungsgehilfe immer auch automatisch ein Erfüllungsgehilfe? Dann müsste die Person, der der Gehilfe hilft, ja Schadensersatz leisten.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.