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Welche juristische Aussage ist korrekt?

Jurist 1 :

Die Staatanwaltschaft hat Beweise 1 und 2 bei der Anklageerhebung vorgelegt. Der Richter hat die Anklage zugelassen. Dann findet der Richter auch, dass diese Beweise ausreichend. Weitere Beweisanträge werden also abgelehnt, da er anhand Beweis 1 und 2 verurteilen kann.

Jurist 2.

Die Zulassung der Anklage ersetzt keine Beweisaufnahme.

Das Gericht prüft hierbei nicht, ob schon alle möglichen Beweismittel ausgeschöpft wurden, sondern ob auf Grundlage der Anklageschrift und beigefügter Beweismittel ein hinreichender Tatverdacht besteht.

Das Hauptverfahren dient gerade dazu, den Sachverhalt durch umfassende Beweisaufnahme aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO):

„Das Gericht hat von Amts wegen die Beweise zu erheben, die zur Erforschung der Wahrheit erforderlich sind.“

Die Staatsanwaltschaft muss nicht alle entlastenden oder belastenden Beweismittel beantragen.

Das Gericht ist im Hauptverfahren zur umfassenden Aufklärung verpflichtet.

Die Zulassung der Anklage nach § 203 StPO stellt keine inhaltliche Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar und ersetzt nicht die Aufklärungspflicht des Gerichts im Hauptverfahren.

Die Annahme, dass ein Sprachgutachten entbehrlich sei, nur weil die Staatsanwaltschaft keines beantragt hat oder das Gericht die Anklage zugelassen hat, widerspricht dem Aufklärungsgrundsatz gemäß § 244 Abs. 2 StPO. 

Es obliegt dem Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung, allen erheblichen Beweisanträgen nachzugehen, sofern sie zur Erforschung der Wahrheit beitragen können. Der angebotene Sachverständigenbeweis ist geeignet, die Täterschaft in Frage zu stellen und ist daher in das Verfahren einzuführen.

Die Aussage, dass „das Gericht mit der Anklagezulassung bereits entschieden habe, dass ein Gutachten nicht notwendig sei“, ist so nicht haltbar. Die Zulassung der Anklage (§ 203 StPO) bedeutet ausschließlich, dass nach der vorläufigen Bewertung des Gerichts ein „hinreichender Tatverdacht“ besteht – also eine Verurteilung wahrscheinlich ist, nicht sicher.

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Darf mein Dozent das?

Also es geht um folgendes. Ich bin Student an einer Universität. Ich hatte für ein Projekt das benotet wird ungefähr 2-3 Monate Zeit . Nun bin ich kurz vor der Abgabe schrecklich die Treppe runtergefallen und habe eine schwere Gehirnerschütterung erlitten und mich schwer verletzt. Nun haben mich das Krankenhaus und mein Arzt als arbeitsunfähig für ungefähr 2 Wochen bis nach einem Tag meiner Abgabe erklärt. Mein Dozent hat den Abgabetermin auf genau einen Tag nach meiner vorraussichtlichen Genesung verschoben sodass ich gezwungen bin während der Zeit in der ich mich von meiner schweren Gehirnerschütterung betroffen bin und in der ich kaum arbeiten kann meine Projektarbeit fertig zu machen. Somit nimmt mir mein Dozent doch mein Recht mich zu genesen und zu heilen und gibt mir nicht mal die Möglichkeit mich in der Zeit in der mich Ärzte als arbeitsunfähig erklärt haben auszuruhen. Nun frage ich mich ob er das darf? Und ob das normal ist. Damit habe ich doch viel weniger Zeit als andere Studenten und bin zudem noch gezwungen mit einer Gehirnerschütterung an meinem Projekt zu arbeiten . Für mich hört sich das nicht richtig an. Kann mir hier jemand sagen ob das so richtig ist und ob man das darf? Zudem zahle ich 785€ monatliche Gebühr da das eine private Universität ist

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