Gesetzeslage – die besten Beiträge

Prostitution unter 21 verboten?

Zwar ist Prostitution an sich ab 18 erlaubt und auch ein Freier macht sich nur bei U18-Prostituierten strafbar (§ 182 StGB).

Jedoch wird es mit ziemlich hohen Strafen belegt, wenn jemand eine Person U21 zur Prostitution auffordert, auch wenn kein weitergehender Zwang vorliegt, es genügt eine kausale Einwirkung auf den Willen der Person:

§ 232a Zwangsprostitution

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst,

1.

die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder

2.

sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen.

Was haltet ihr von dem Gesetz? Ich finde es ungewöhnlich, dass man hier volljährige Personen mithilfe einer sehr empfindlichen Strafandrohung schützen möchte. Immerhin ist wie erläutert bei Personen U21 kein psychischer Druck erforderlich, selbst Ratschläge "nebenbei" im Freundeskreis genügen, es genügt auch bedingter Vorsatz. Es hätte genügt, Personen U18 zu schützen.

Liebe, Gesundheit, Arbeit, Männer, Geld, Polizei, Politik, Frauen, Beziehung, Jugendliche, Sex, Recht, Anwalt, Gesetz, Sexualität, Psychologie, Ethik, Gesellschaft, Gesetzeslage, Jugend, Jugendschutz, Jura, Justiz, Moral, Philosophie, Prostitution, Strafrecht, Straftat, Paysex

Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
Bild zum Beitrag
Ich finde den Beschluss richtig, weil... 53%
Ich finde, es benötigt klarere Regelungen, da... 24%
Ich halte generell nichts von dem Beschluss, denn... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 10%
Datenschutz, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Amtsgericht, Gesetzeslage, Grundrechte, Justiz, Kriminalität, Strafrecht, Straftäter, Straftat, Unschuldig, Willkür, Beschuldigter, Durchsuchung, Landgericht, Meinung des Tages

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetzeslage