Darf man jetzt so ein Messer im ÖPNV mitführen, oder nicht?

10 Antworten

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Es geht um das "Führen" von Messern aller Art. Wenn du das Taschenmesser so verstaust, dass du "3 Handgriffe" brauchst, um es einsatzfähig zu machen, gilt das nicht als "Führen" sondern als "Transportieren".
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/faq-artikel-waffenrecht.html


Sil2602 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 14:31

Da bin ich beruhigt. Ich brauche mindestens 4 Handgriffe: Hand in die Tasche, drin rumkramen, Messer rausholen, Klinge ausklappen.

Doesig  08.06.2025, 14:40
@Sil2602

Du hast es nicht verstanden. Lies das Gesetz noch mal.

Sil2602 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 14:55
@Doesig

Äh, wieso? Was gibt es daran falsch zu verstehen:

"Wann wird ein Messer „nicht zugriffsbereit“ befördert, § 42 Absatz 4a Nummer 3 WaffG?

Ein Messer wird dann „nicht zugriffsbereit“ befördert, wenn mehr als drei Handgriffe bis zum Zugriff erforderlich sind."

Sil2602 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 15:01
@Doesig

Da gibt es nichts zu denken: Mehr als drei Handgriffe = nicht zugriffsbereit

Das hängt davon ab, ob das jeweilige Bundesland eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen hat, die das Führen von Messern im ÖPNV einschränkt.

§ 42b WaffG gilt jedenfalls nur für das Führen "in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs und in seitlich umschlossenen Einrichtungen des öffentlichen Personenfernverkehrs, insbesondere Gebäuden und Haltepunkten".

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


Sil2602 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 15:40

In BaWü ist, laut Stuttgarter Zeitung vom 08.04.2025, eine entsprechende Verordnung in Planung. Unter "Messer" fallen dann auch Taschenmesser sofern sie "griffbereit" mitgeführt werden.

Answer1234567  08.06.2025, 15:52
@Sil2602

Damit entspricht die Regelung im wesentlichen den o.g. Regelungen für den Fernverkehr.

Grundsätzlich ist das führen dieses Messers in der Öffentlichkeit erlaubt.
Das Führen von Messern im Grundsatz ist (im Verkehr) nur im Fernverkehr verboten.

Darüber hinaus können die Bundesländer aber Regelungen erlassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufswaffenträger

Doesig  08.06.2025, 14:28

So wie ich das Gesetz verstanden habe, ist genau das "Führen" verboten. Das "nicht zugriffsbereite" Befördern hingegen erlaubt.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/faq-artikel-waffenrecht.html

Dreamdrummer  13.06.2025, 09:45
@HfPol110, UserMod Light

Dann bin ich gespannt, ab wann die Bahn im Bordbistro des ICE nur noch Suppen verkauft, wenn das Benutzen von Messern im Zug gesetzlich verboten ist ...

Ja, darf man, sofern es nicht durch die Beförderungsbedingungen untersagt ist. § 42b WaffG verbietet das Führen von Messern im Personenfernverkehr.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.

Doesig  08.06.2025, 14:23

Die Bundesländer können darüber hinaus auch das Führen von Messern im ÖPNV verbieten (z.B. Schleswig-Holstein hat das getan).

Sil2602 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 14:21

Gut, da müsste ich mich mal beim (in meinem Fall) VVS erkundigen.

Einfach eine abschließbare Pouch oder Messeretui besorgen, und man geht vorsorglich einem jedem Ärger aus dem Wege.