Darf ich das Messer mitführen (15 Jahre)?

5 Antworten

Nein.
Das ist ein Einhandmesser.

Mit einer Öffnungshilfe (Flipper, Klingenloch) um es einhändig zu öffnen und mit einem Lock (Linerlock) der die Klinge im geöffneten Zustand arretiert.

Steht auch da auf der Seite:

Produktinformationen "MTech Rettungsmesser Police - Rainbow"
Aus dem Hause Master Cutlery kommt dieses MTech-Rettungsmesserim Rainbow-Design mit Gürtelclip.
Dieses Einhand-Rettungsmesser "Police Linerlock" hat einen Klingenlänge von ca. 8,57 cm aus 440er Stahl im Rainbow-Finish.

Somit fällt es unter das Führungsverbot.

  

Aber, mal ehrlich, warum stehen die jungen Kerle heute immer auf so einen "bling bling tactical Sch*iss" der aussieht wie aus der Vitrine auf der Tankestelle oder von Billigladen um die Ecke für 5,95?

Das Messer ist billiger Rotz.

Merke: Wenn da nur "440er Stahl" steht, dann ist es nicht der brauchbare 440c oder der sehr rostresistente 440b der sich auch für "dicke Klopper" eignet sondern der eher wenig schnitthaltige 440a, den Du ständig nachschärfen musst.

Kaufe Dir für etwas mehr lieber etwas Ordentliches.

Da ist das schweizer Taschenmesser mit Alu-Griffschalen deutlich die bessere Wahl, auch wenn die ggf. nicht einen um "Längen" besseren Klingenstahl haben, dafür ist da die Verarbeitung und Wärmebehandlung (die ja auch einiges ausmacht) aber wenigstens einwandfrei und die Leute um Dich herum schreien nicht "Iiiihh, Zombiekiller", und rufen nach der Polizei wenn Du in der Öffentlichkeit mal das Messer herausholst um eine Colaflasche aufzumachen oder ein Brötchen aufzuschneiden. Und in der Öffentlichkeit dabei haben darfst Du es auch.

Hier: https://www.victorinox.com/de/de/Produkte/Schweizer-Taschenmesser/Mittlere-Taschenmesser/Pioneer-Alox/p/0.8201.26

Woher ich das weiß:Hobby – Langjähriger Messersammler mit Hintergrundwissen

In DE nicht da einhändig feststellbare Klinge.

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Gesetzlich erlaubt sind alle Klappmesser mit einer Zweihand-Bedienung und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 Zentimeter (sofern nicht das Waffengesetz greift).


Spikeman197  27.08.2021, 13:57

Allerdings ist es ein 'Einhandmesser'.

Da es ein Einhandmesser ist, ist das 'Führen' verboten, unabhängig von der Klingenlänge.


Anonym123456195 
Beitragsersteller
 27.08.2021, 13:59

Also ein schweizer Taschenmesser würde gehen oder?

14905403  27.08.2021, 23:28
@Spikeman197

Ich hätte gerne die Quelle für das bundesweite Verbot der schweizer Taschenmesser an Schulen!

Spikeman197  27.08.2021, 23:42
@14905403

Ich habe nicht behauptet, dass es ein 'bundesweites' Verbot gibt...

Es ist aber typisch, dass in Schulen alle Arten von Waffen verboten sind!

In Niedersachsen regelt das zB der sogn. Waffenerlass, der auch Taschenmesser an ALLEN Schulen verbietet.

Ich gehe einfach davon aus, dass es sowas in den anderen 15 Bundesländern auch gibt!

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/gesundheitsforderung_pravention/gewaltpravention/waffenerlass/waffenerlass-143737.html

14905403  27.08.2021, 23:52
@Spikeman197

Da muss ich dich enttäuschen, viele Bundesländer haben den Schwachsinn nicht. Sich an das Verbot halten tun eh nur die ,,Guten‘‘. Doe ,,bösen Jungs‘‘ a la Messerstecher werden sich NICHT dran halten

Spikeman197  27.08.2021, 23:57
@14905403

Aha, gut, dann drehe ich es um und fordere Dich auf, für die 15 anderen Bundesländer den Nachweis zu erbringen!

Wenn mich jemand in einer Bildungsangelegenheit nach einer bundesweiten Regelung fragt, hat er in Schul-Dingen meist wenig Ahnung, weil Bildung Ländersache ist!

14905403  28.08.2021, 08:47
@Spikeman197

Bayern: In der Schulordnung steht ein Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, wozu ein Schwitzerli in meiner Rechtsinterpretation NICHT zählt (die Schweitzer sehen das genauso). Und in sehr vielen bayrischen Schulen, sagt die Hausordnung nichts dazu.