Darf man, dieses Messer unterwegs mitführen?
Wie lang ist die Klinge?
7 cm ebend noch mal ausgemessen
7 Antworten
Nur wenn du das sicher verstaust kein problem. Nur selber halten führt dazu, dass die meisten leute denken, amoklauf
Ja, in Deutschland unterliegen nur bestimmte Messer einem Führungsverbot, so z.B. feststehende Messer, deren Klingenlänge mehr als 12 cm beträgt.
Ja, darf man
Ja. Ist aber unpraktisch so ohne Scheide. Könnte weh tun.
Allgemein gilt in D:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Scheint kurz genug zu sein, sollte gehen.