Gesetzeslage – die besten Beiträge

Wehrpflicht nur für Männer-rechtlich vertretbar?

Hier mal meine Gedanken dazu (von einem Zweitsemestler)

Warum eine ausschließlich männliche Wehrpflicht heute verfassungsrechtlich kaum noch möglich wäre

Auch wenn Artikel 12a GG (Wehrpflicht) und Artikel 3 GG (Gleichheitssatz) formal gleichrangig nebeneinanderstehen, kann sich der Gesetzgeber nicht einfach auf diese Gleichrangigkeit stützen, um eine Wehrpflicht nur für Männer einzuführen. Das Grundgesetz verlangt eine einheitliche und widerspruchsfreie Auslegung seiner Bestimmungen (Art. 1 Abs. 3 GG), unter besonderer Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG).

Die bloße Existenz von Artikel 12a GG rechtfertigt keine Ungleichbehandlung ohne weitere verfassungsrechtliche Prüfung. Würde man dies anders sehen, könnten theoretisch auch Normen eingeführt werden, nach denen etwa „nur schwarze Bürger Wehrdienst leisten“ oder „Frauen keine politischen Rechte haben“. Solche Regelungen wären jedoch unvereinbar mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 3 GG (Gleichheit) und könnten auch durch eine Verfassungsänderung nicht legitimiert werden (Art. 79 Abs. 3 GG – Ewigkeitsgarantie).

Zur Wehrpflicht im engeren Sinne: Das Bundesverfassungsgericht hielt 2002 in einer älteren Entscheidung eine Wehrpflicht nur für Männer noch für verfassungsgemäß, gestützt auf Annahmen über gesellschaftliche Geschlechterrollen. Diese Argumentation ist jedoch durch gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen weitgehend entwertet.

Seit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Kreil (C-285/98) im Jahr 2000 undspäter der Einführung des Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetzes sind alle militärischen Laufbahnen Frauen vollständig geöffnet. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 wurden die Diskriminierungsverbote weiter verschärft.

Wichtig ist bei einer heutigen neuen Betrachtung vor allem der Wandel der Geschlechterrollen, besonders in den vergangenen 13 Jahren. Frauen leisten heute selbstverständlich Dienst in allen Verwendungen der Bundeswehr, auch im Kampfeinsatz. Die traditionellen Rollenbilder, auf die sich die frühere Rechtsprechung stützte, sind zwar nicht völlig weg, haben jedoch zum Löwenanteil ihre tatsächliche und normative Grundlage verloren.

Ein weiterer Blick auf das Rechtliche: Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei Ungleichbehandlungen aufgrund des Geschlechts heute eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei der insbesondere Eingriffe in die Menschenwürde und in die persönliche Freiheit besonders sorgfältig geprüft werden.

Eine ausschließlich männliche Wehrpflicht ließe sich heute nur noch sehr schwer, wahrscheinlicher aber gar nicht mehr verfassungsrechtlich legitimieren. Der Gesetzgeber könnte sich nicht nur auf die formale Gleichrangigkeit von Art. 12a GG und Art. 3 GG stützen, um die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Eine gesetzliche Regelung dieser Art würde spätestens nach einer Verfassungsbeschwerde mit hoher Wahrscheinlichkeit an Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 und 2 GG scheitern, eine verfassungsgemäße Wehrpflicht müsste entweder alle Geschlechter gleichermaßen erfassen oder auf Freiwilligkeit beruhen.

Diese verfassungsrechtlichen Entwicklungen spiegeln sich auch im derzeit von Verteidigungsminister Boris Pistorius angestrebten neuen Dienstmodell wider, das bewusst auf Freiwilligkeit basiert. Der Umstand, dass zunächst nur Männer verpflichtet werden sollen, einen Fragebogen auszufüllen, ist in der Sache derart unerheblich, dass er kaum als gravierender Eingriff in die Freiheit eines Menschen angesehen werden könnte. Er rührt lediglich daher, dass die Rechtsberater der Bundeswehr nicht sicher waren, ob man Frauen zur Ausfüllung verpflichten durfte. Auch dieses Modell könnte sich dauerhaft nicht nur auf ein Geschlecht beziehen; allerdings betreffen diese Anpassungen eher einen längeren Zeitraum und keine unmittelbare Entscheidung.

Zusammengefasst lässt sich sagen:

Erstens sollte die Politik die bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen stets im Blick behalten und keine Maßnahmen fordern, die sich in der Umsetzung als nicht realisierbar erweisen würden (was in der Praxis jedoch leider kaum realistisch ist..) Zweitens sollten die Medien sich ihrer Verantwortung bewusst sein und kein juristisches Halbwissen verbreiten, wonach „einfach so“ nur Männer eingezogen werden könnten, ohne dass eine genaue verfassungsrechtliche Prüfung erforderlich wäre. Drittens sollten sich junge Männer unter 18 Jahren keine Sorgen machen, in einer Welt, in der sie keine Rechte besitzen, die über diejenigen von Frauen hinausgehen, und in der sie, wenn auch in vernachlässigbarem Ausmaß, durch Frauenquoten benachteiligt werden, nun auch noch als einziges Geschlecht ohne weiteres zum Wehrdienst verpflichtet werden könnten.

Ich betone noch einmal, dass ich kein Volljurist bin.

Bundeswehr, Gesetzeslage, Justiz, Wehrpflicht

Mein Betreuer bezeichnet mich als einen Narzissten?

Hallo, mein Betreuer aus der Heimeinrichtung Heimeinrichtung (Erzieher) bezeichnet mich als einen Narzissten, da ich von morgen auf BAföG bekommen möchte und keiner weiß ob ich die Ausbildung weitermache oder nicht.

Mein Erzieher aus der Heimeinrichtung hat zu mir gesagt, dass mein gesetzlicher Betreuer den Folgeantrag auf BAföG stellen muss, da er den Erstantrag gestellt hat und er für die Finanzangelegenheiten zuständig ist. Sonst wird es bei mir nicht anerkannt.

Ich habe dann zu meinen Betreuer erzählt, dass ich meinen gesetzlichen Betreuer nicht vertraue und das Bedenken habe, dass er den Folgeantrag auf BAföG nicht stellen wird.

Mein Erzieher aus der Heimeinrichtung hat dann ein darauf hin einen folgenden sarkastischen Spruch geäußert: „Ja, dein gesetzlicher Betreuer ist so ein Arsch und tut gar nicht für dich. Gehe ich vollkommen mit.“

Dann hat er zu mir gesagt, dass ich durch meinen eigenen Narzissmus von morgen auf BAföG bekommen möchte.

Wie findet ihr die Aussagen eines Erziehers aus der Heimeinrichtung?

Sind diese Aussagen von ihm angemessen oder nicht?

Wie hättet ihr darauf reagiert?

Stimmt das, dass der gesetzlicher Betreuer den Folgeantrag auf BAföG stellen muss? Stimmt das wirklich, dass es sonst nicht bewilligt wird, wenn ich selber den Folgeantrag stelle?

Stimmt das wirklich, dass ich ein Narzisst bin und unter Narzissmus leide?

Handelt es sich anhand meiner Aussagen um einen guten oder schlechten Heimbetreuer (Erzieher)?

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Meine Psychologin wird bei den gesetzlichen Betreuer anrufen?

Hallo, ich und meine Psychotherapeutin haben einen Experiment vereinbart.

Meine Psychologin wird bei den gesetzlichen Betreuer anrufen, um mich in der Wohnungssituation bzw Wohnungssuche und den Anträgen auf Leistungen des Jobcenters, Bafög, Kindergeld und Pflegegeld zu unterstützen.

Sie wird äußern, dass es mir in der Heimeinrichtung (Kinder- und Jugendheimeinrichtung) nicht gut geht, da ich schon zu alt dafür bin (20 Jahre alt), unabhängiger sein möchte und einen hohen Leistungsdruck in der Kinder- und Jugendheimeinrichtung verspüre.

Dafür müsste ich die Schweigepflicht Entbindung unterschreiben.

Ich habe ihr geäußert, dass ich auf gar keinen Fall möchte, dass die Psychologin meine psychische Erkrankungen, psychische Diagnosen und Inhalte der Psychotherapie weitergibt und ich eine sehr große Angst habe, dass die Psychotherapeutin sich daran nicht hält.

Da hat meine Psychotherapeutin sich dass alles aufgeschrieben. Ich und die Psychotherapeutn haben es unterschrieben, wo es drinnen steht, dass ich es nicht möchte, dass meine psychische Erkrankungen, psychische Diagnosen und Inhalte der Psychotherapie an den gesetzlichen Betreuer weitergeben werden.

Meine Psychotherapeutin hat zu mir gesagt, dass wenn ich es nicht möchte, dass psychische Erkrankungen, psychische Diagnosen und Inhalte der Psychotherapie an den gesetzlichen Betreuer weitergeben werden, dann darf sie es auch nicht tun, sonst macht sie sich somit strafbar.

Um zusätzlich Vertrauen zu ihr zu gewinnen, habe ich 2 verschiedene Rollen gespielt. Eine Rolle des Ichs und eine Rolle des Misstrauens.

Die Rolle des Misstrauens war der Stuhl hinter meinem Rücken und habe gesagt, dass die Rolle des Ichs sehr große Angst, dass Dinge hinter ihrem Rücken getroffen werden. Dann habe ich (die Rolle des Sprechers Ichs, des logischen Verstandes) gesagt, dass diese Sorgen und Ängste die ich habe, sind quatschig und ergeben keinen Sinn.

Auch wurde somit festgestellt, dass man mehr auf die Rolle des logischen Verstandes anstatt auf die Rolle des Misstrauens hören sollte, da das Misstrauen nur schwächst und nicht weiterbringt.

Darum wurde dieses Experiment vereinbart?

Handelt es sich anhand meiner Aussagen um eine gute oder schlechte Psychotherapeutin?

Soll ich bei ihr bleiben oder wechseln?

Hätten andere Psychotherapeuten solches Experiment auch gemacht und bei den gesetzlichen Betreuer angerufen, um mich in der Wohnungssuche bzw Wohnungssituation und bei Anträgen z.b Bafög, Leistungen des Jobcenters, Pflegegeld und Kindergeld zu unterstützen? Oder eher nicht? Ist das eine Seltenheit?

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