Medizinisches Cannabis gestohlen, welche strafe droht?
Die Frage ist aus reinem Interesse, bin einfach neugierig.
Mein verlobter ist Cannabispatient und hat sich sein Cannabis aus einer Onlineapotheke bestellt. Das Paket wurde bei der Sendung beschädigt und musste umverpackt werden, das umverpackte Paket kam leer bzw. nur mit dem Rezept, aber ohne das Cannabis bei uns an. Wir wussten gleich, dass etwas nicht stimmt, weil das Paket federleicht war und haben es komplett gefilmt wie wir das Paket aufgemacht haben und das Video an die Apotheke geschickt.
Es wird jetzt nachgeforscht wo das Cannabis gestohlen wurde und mein verlobter bekommt Ersatz von der Apotheke.
Mich würde einfach nur wahnsinnig interessieren, was da bei der DHL jetzt passiert und welche Folgen der DHL drohen und was passiert, wenn der Täter gefunden wird und was passiert, wenn nicht.
4 Antworten
Der Täter dürfte kaum eruierbar sein, falls doch und es sich um Absicht handelt: Der Mitarbeitende wird entlassen und bekommt eine Strafanzeige - ganz normal, wie bei jedem anderen Diebstahl auch.
Es kann natürlich auch sein, dass das Paket kaputt ging , durch die Laufbänder weit verstreut wurde, man halt das, was man gefunden hat zusammenpackte und das Cannabis noch unter irgendeinem Laufband der DHL vor sich hin schlummert bzw die Mäuse dort ein Fest feiern.
Weil der Adressaufkleber vom Originalpaket im Paket war, dort war Name und Adresse von meinem Freund mit Edding unkenntlich gemacht, das Rezept war zerknittert und das Frischepäckchen was sonst auf der Cannabisdose klebt wurde auf den alten Versandaufkleber geklebt. Jemand hatte also die Dose in der Hand und hat das Päckchen von der Dose getrennt.
Es kann ja nachvollzogen werden, wer für den Transport des Pakets verantwortlich war. Dieser jemand wird gefragt werden. Er muss es jedoch nicht zwingend gewesen sein, der den Inhalt gestohlen hat! Kommt drauf an, was für eine Geschichte er liefert, ob er gesteht oder was sonst noch ermittelt werden kann.
Sollte jemand dingfest gemacht werden, wird dieser verurteilt. Das Urteil kann ich nicht kennen.
Es kann nicht der Lieferant gewesen sein, es muss in der Umverpackung passiert sein, denn der umverpackte Karton war makellos.
Das läßt sich pauschal nicht beantworten.
Nur so viel: wenn es um ein Handy ginge, würde vermutlich nicht viel passieren.
Da es jedoch um Betäubungsmittel geht, müßten DHL oder der Versender die Polizei informieren.
Was mit dem Dieb passiert, hängt von den Gesamtumständen ab, und hat für Euch keine Bedeutung.
Cannabis ist seit der Teillegalisierung kein BTM mehr. Es wird gehandhabt wie jedes andere verschreibungspflichtige Medikament.
Meine Frage war nicht ob Cannabis ein BTM ist oder nicht, ich weiß nähmlich dass es das nicht mehr ist. Ich arbeite im Krankenhaus und zur Teillegalisierung haben wir ein Schreiben von der Apotheke erhalten, dass Cannabis nicht mehr als BTM zählt und cannabishaltige Medikamente wie z.B. bei uns Dronabinoltropfen nicht mehr über ein BTM Rezept, sondern über die normale Apothekenbestellung bestellt werden, außerdem muss es nicht mehr im BTM Schrank gelagert werden und nicht mehr die Stückzahl in einem BTM Buch dokumentiert werden. Auch mein Verlobter hat für sein Cannabis kein BTM Rezept, sondern ein ganz normales Privatrezept, was es für ein BTM nicht geben dürfte.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass die Angestellten der Post zwar kriminell etwas aus Pakten/Briefen entwenden, diese dann aber trotzdem dem Empfänger noch zukommen lassen?!
Logischer wäre es doch, die ganze Sendung verschwinden zu lassen!
Hab mir auch gedacht wie dumm kann man sein. Es kann jetzt schon nachvollzogen werden, in welcher Bearbeitungsstelle das passiert ist.
Dabei kommt mir ne Idee: Der Empfänger - also der Verlobte der FS - hat irgendeinen Karton genommen und gefilmt, wie er diesen öffnet ... Es ist GAR nichts das Paket der Apotheke. 😉
Ist es auch nicht, habe ja geschrieben dass es umverpackt wurde. Es kam nicht im originalkarton der Apotheke.
Nein das glaube ich nicht, das war Absicht. Das war ziemlich unschwer an der verpackungsweise zu erkennen.