Gesetzeslage – die besten Beiträge

Wo wird Bereichtsgeft geschrieben?

Naja wie es so läuft in der Ausbildung hasst jeder Azubi des Berichtsheft, wie bei einem Großteil ist es auch mir zugange dass ich es nachschreiben muss, gar kein Bock drauf, jedoch habe ich in meiner faulen Suche nach einer Lösung herausgefunden das dass schreiben, laut §14 Abs. 2 BBiG, eigentlich während der Arbeitszeit stattfinden soll, jedoch habe ich Zweifel:

Angeblich soll der § seit 2005 gültig sein jedoch wird irgendwie niemand darauf hingewiesen und Azubis sollen das BH in deren Freizeit ausfüllen, jetzt ist es doch dass das Gesetz vorgibt dies während der AZ zu machen, da der § besagt „Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.“, ist das jetzt so oder soll das BH zuhause geführt werden?

Ist halt ein kleines Problem wenn ja, denn entweder wissen es die meisten Betriebe nicht und akzeptieren es nicht, oder sie wissen es aber sie wollen die Azubis 'komplett ausnutzen', also die Arbeitszeit, weshalb sie dies nicht weiterleiten.

Wie ist das jetzt?

Kann mir bestimmt vorstellen dass viele sagen würden „du bis Azubi und sollst arbeiten, zuhause kannst du schreiben, wurde so gemacht, musste ich machen, wird weiter so gemacht“.

Und zusätzlich, meiner Recherche nach ist es auch nicht gültig wenn es anders im Arbeitsvertrag steht, sprich der AV kann sich nicht über das Gesetz stellen.

Danke für eure Antworten

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Mein Nachbar lässt seinen Kirschlorbeer 4 Meter direkt an meiner Grundstücksgrenze wachsen …?

Hallo zusammen, folgende Frage tut sich bei mir auf… ich wohne in einem Reihenmittelhaus im Bundesland Brandenburg. Mein Garten umfasst gerade mal 40 m², ich bin Eigentümer und die Mieter des Nachbargrundstücks schneiden den Kirchenlorbeerstrauch einfach nicht zurück, auch die heckenbepflanzung ist nicht korrekt, nun schneide ich diesen herüberwachsenden kirschlorbeer regelmäßig, da ich ein einen anderthalb jährigen kleinen Sohn habe und er schon einmal die Beeren in den Mund nehmen wollte, diese sind ja hoch giftig… gut, dies nur zur Vorgeschichte…

Nun möchte ich gern ein kleines Kletterhaus stellen im Durchmesser 80 cm, jedoch ist es 2,69 m hoch… Laut Nachbarschaftsgesetze müsste ich also 1,69 m Abstand zum Nachbarn halten, möchte dies aber nicht, sondern meinen Platz optimal nutzen und hinter dem Kirschlorbeer sieht der Nachbar das Häuschen nicht, außerdem hält sich der Nachbar ja auch nicht an die üblichen Bepflanzungsregeln beziehungsweise Rückschnitt laut Nachbarschaftsgesetz… was sagt ihr dazu? Darf ich das Häuschen dicht an den Zaun stellen… frei nach dem Motto, wie du mir so ich dir.? Ich erwarte jedoch, dass sich die Nachbarn beschweren, ich würde dann gegenhalten und sagen, dann müsst ihr den Kirschlorbeer auch runter schneiden beziehungsweise versetzt Pflanzen… danke für eure Antworten! Liebe Grüße Kristin

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