Wo wird Bereichtsgeft geschrieben?
Naja wie es so läuft in der Ausbildung hasst jeder Azubi des Berichtsheft, wie bei einem Großteil ist es auch mir zugange dass ich es nachschreiben muss, gar kein Bock drauf, jedoch habe ich in meiner faulen Suche nach einer Lösung herausgefunden das dass schreiben, laut §14 Abs. 2 BBiG, eigentlich während der Arbeitszeit stattfinden soll, jedoch habe ich Zweifel:
Angeblich soll der § seit 2005 gültig sein jedoch wird irgendwie niemand darauf hingewiesen und Azubis sollen das BH in deren Freizeit ausfüllen, jetzt ist es doch dass das Gesetz vorgibt dies während der AZ zu machen, da der § besagt „Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.“, ist das jetzt so oder soll das BH zuhause geführt werden?
Ist halt ein kleines Problem wenn ja, denn entweder wissen es die meisten Betriebe nicht und akzeptieren es nicht, oder sie wissen es aber sie wollen die Azubis 'komplett ausnutzen', also die Arbeitszeit, weshalb sie dies nicht weiterleiten.
Wie ist das jetzt?
Kann mir bestimmt vorstellen dass viele sagen würden „du bis Azubi und sollst arbeiten, zuhause kannst du schreiben, wurde so gemacht, musste ich machen, wird weiter so gemacht“.
Und zusätzlich, meiner Recherche nach ist es auch nicht gültig wenn es anders im Arbeitsvertrag steht, sprich der AV kann sich nicht über das Gesetz stellen.
Danke für eure Antworten
4 Antworten
Das Berichtsheft zu schreiben ist Teil der Arbeitszeit des Azubis/der Azubine. Punkt. Anders kenne ich es nicht - und ich habe ab und zu mit Auszubildenden zu tun. Ich wüsste auch nicht, warum das anders sein sollte.
Naja, in der Handwerker Branche ist es als Azubi nicht das aller-leichteste, viele Gesellen sind halt noch 'altmodisch' weshalb es manchmal zu Missverständnissen kommt, aber vielen dank, ist auf jeden fall gut sich sicherer zu sein
Das Berichtsheft durfte auch schon weit vor 2005 während der Arbeitszeit geschrieben werden. Es ist ja Teil der Ausbildung.
Was aber natürlich nicht bedeutet das du dich jetzt mehrere Stunden zurückziehen kannst um die letzten Monate nachzutragen.
mehrere Stunden zurückziehen kannst um die letzten Monate nachzutragen.
Dafür gibt es doch diesen Lifehack dass man einfach alle zwei Wochen schreibt "wiederholung von xyz" (es liest sich sowiso niemand durch) 😁
oder sie wissen es aber sie wollen die Azubis 'komplett ausnutzen'
Du hast keinen Schimmer, was ein Azubi ein Unternehmen kostet......
denn sonst würdest du nicht von "ausnutzen" sprechen.
das dass schreiben, laut §14 Abs. 2 BBiG, eigentlich während der Arbeitszeit stattfinden soll,
Ja.
dass ich es nachschreiben muss
Du kannst kaum vom Unternehmen erwarten, dass dir dort jetzt die Zeit am Stück bereitgestellt wird, die du sonst auf ein paar Minuten täglich hättest verteilen können. Dir wurde mit Sicherheit zu Beginn der Ausbildung mitgeteilt, dass du ein Berichtsheft zu führen hast. Der Pflicht bist du doch nicht nachgekommen......
Also, 'ausnutzen' ist nicht im Sinne von mach mal dies mach mal das, und ja der Azubi kostet die Firma was, aber in weiteren Verlauf bringt er dies mehrfach zurück, ein Azubi im 3.,vielleicht auch schon im 2., Lehrjahr kann fast so gut arbeiten wie ein Geselle, und zudem erledigt er Aufgaben 'geringerer Bedeutung', aufräumen wie und was auch immer wodurch man keine Gesellen für diese Aufgaben einteilen muss der andere Sachen kann und dadurch sein höheres Gehalt bekommt, Firmen würden keine Azubis einstellen wenn diese nur Verluste bringen würden,
und nein, mir wurde nix mitgeteilt dass ich mir vor Feierabend Zeit nehmen soll, es wurde gesagt „... Kannst dies ja kurz nach Feierabend oder zuhause machen“, nirgendwo wurde gesagt dass ich das vor Feierabend machen kann, zudem haben wir noch weitere Azubis die es auch nicht mitgeteilt bekommen haben, vor und nach mir,
also ja, ich würde es sinnvoll vom Betrieb empfinden, falls ich keine wichtigen Aufgaben außer aufräumen habe, dass ich mir die Zeit nehmen kann um dies nachzutragen
Es darf während der Arbeitszeit geschrieben werden