Darf ein Azubi im Metallbau eine Baustelle leiten?
Frage steht oben, sollte es Paragraphen diesbezüglich geben, wäre es lieb, mir diese zukommen zu lassen.
Gibt es nur das BBiG, welches Auszubildene "schützt", oder existieren noch andere Gesetz- bücher oder -texte, welche zur Verteidigung eines Auszubildenen gegenüber seinem Chef verwendbar sind?
Liebe Grüße und
dankeschön :)
5 Antworten
Ein Azubi ist keine Ausgelernte Fachkraft und kann auch so eine Verantwortung nicht tragen! Ich hoffe mal das du das auch in deinem Berichtsheft schreibst was du da machen musst!
Kents du den alle notwendigen DIN Normen Gesetze und Vorschriften auch zu Den ganzen Sicherheitstaschen!
wen nicht kann jederzeit die Baustelle lahmgelegt werden!
Zb gerne wird das Gerüst nicht wirklich Komplet abgesichert!
Du darfst nur den bereicht leiten der zu deiner ausbildung gehört aber keine ganze Baustelle den bist du den dafür Extra Versichert Wohl nicht damit würde jede Verantwortung bei Unfällen bei dir liegen das ist so nicht erlaubt!
Am besten fragst du bei der Kammer nach den so eine Verantwortung darf man nicht im 1+2 Ausbildungsjahr bekommen!
Ich kenne diese Gesetze zwar nicht, aber auch als Laie kann ich dir sagen, daß du als Azubi keine Baustelle leiten darfst.
Das kommt darauf an wie weit du in deiner Ausbildung bist.. wenn du kurz vor dem Abschluss stehst kann man dir natürlich Aufgaben übertragen die etwas mehr Verantwortung bedeuten.. schließlich sollst du ja auch etwas können wenn du deinen Abschluss in der Tasche hast.. trotzdem sollte da dein Ausbilder noch immer ein Auge auf dich haben
Danke erstmal, ich hatte schon im 1. lehrjahr diese verantwortung von meinem chef übertragen bekommen, das ist jetzt meine 3. eigene baustelle und ichhabe gerade mein 3. Lehrjahr begonnen.
Deine 3. eigene Baustelle- und Bauleiter muss jetzt nicht zwingend die gleiche Verantwortung bedeuten.
In deiner Ausbildung ist dein Ausbildungsleiter dafür zuständig dir das erforderliche Wissen entsprechend Lehrplan zu vermitteln.
Er kann dir also auch eigenständiges Arbeiten abverlangen oder dich mit einem bereits angefertigten Teil zur Montage allein zur Baustelle schicken. Er kann dich nur nicht zur Verantwortung ziehen, wenn etwas schief läuft: dann hatte er im Vorfeld deinen Kenntnisstand falsch eingeschätzt.
Das BBiG ist umfassend.
Wenn Du Dir einbildest, Dich vor Deinem Ausbilder "schützen" zu müssen, wende Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
dafür, dass der bauleiter die bestellung verpeilt hat, habe ich eine abmahnung kassiert.