jeden samstag arbeiten ausbildung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

zu 1.: Samstag ist ein Werktag und deshalb arbeitsrechtlich nicht anders zu behandeln als Montag bis Freitag. Nicht nett, dass du da nie frei hast, aber rechtlich völlig in Ordnung.

zu 2.: Das Unternehmen muss jemanden vorweisen, der den "Ausbilderschein" hat. Die Durchführung der Ausbildung darf aber auch jederzeit allen anderen Mitarbeitenden übertragen werden. Dass die Person mit Schein nicht da ist, ist also rechtlich unproblematisch.

zu 3.: Führst du einen Arbeitszeitnachweis? Wird dort deine tatsächlich gearbeitete Zeit erfasst? Bekommst du Freizeitausgleich (also "früher gehen") für Plusstunden? Wenn ja, rechtlich auch hier unproblematisch...

zu 4.: Das geht gar nicht! Erstaunlich, dass die Schule da mitmacht. Das wäre ein Punkt, der die zuständige Kammer sehr interessieren dürfte.

zu 5.: Rückzahlungsfristen für Boni oder auch Weiterbildungskosten sind grundsätzlich möglich, müssen aber "angemessen" sein. Bei 200 Euro Bonus würde ich jede Frist, die über wenige Monate hinausgeht, als nicht mehr angemessen bewerten. Ist aber im Zweifel immer etwas, wo man ein Gericht benötigt, was diese Entscheidung abschließend trifft. Und ob es das wert ist?

zu 6.: Betriebsferien sind möglich, darf der Arbeitgeber verhängen. Allerdings nur unter recht strengen Bedingungen und auch nicht für den gesamten Jahresurlaub des Arbeitnehmers! Je nach Urteil müssen zwischen 1/3 und 1/4 der Urlaubstage auch bei Betriebsferien zur freien Verfügung des Arbeitnehmers übrig bleiben.

zu 7.: Heiligabend und Silvester sind KEINE arbeitsfreien Feiertage! Ist so ein klassischer, weit verbreiteter Irrtum. Wenn dir hierfür nur 1,5 statt 2 Urlaubstagen abgezogen wurden für Frei an diesen Tagen, ist das streng genommen bereits ein Entgegenkommen des Arbeitgebers...

zu 8.: Hier geht es ja um die Frage, ob Ausbildung stattfindet oder nicht. Das ist immer eine, wo Azubis und Ausbildungsbetrieb zu sehr unterschiedlichen Ansichten und Bewertungen kommen... Ganz wichtig: führe dein Berichtsheft exakt und wahrheitsgemäß! Das ist dein Beweismittel für den Fall, dass du durch die Prüfung rasselst und deinen Betrieb auf Schadenersatz verklagen willst. Allerdings klappt diese Klage auch nur, wenn wirklich eklatant und relevant viele Punkte der Ausbildungsordnung während der Ausbildungszeit nicht vorkamen. Und wenn du "wie alle anderen" mitmachst, würde es mich wundern, wenn das tatsächlich der Fall wäre...

Gesamtfazit: Du hast da sicherlich keinen besonders tollen Ausbildungsbetrieb erwischt. Gibt's leider zu viele von, wo dann leider auch oft gerade diejenigen landen, die aufgrund eines etwas krummen Lebenslaufes oder nicht so toller Schulnoten keine andere Wahl haben... Aber mit Ausnahme der Freistellung von der Schule und ggf. des Umfangs der Betriebsferien passiert hier meiner Ansicht nach noch nichts, was absolut eindeutig ein rechtlicher Verstoß wäre.

Du musst dir vor allem für dich selbst die Frage stellen: Welche Alternativen hättest du? Der Wechsel des Ausbildungsbetriebs unter Fortsetzung der Ausbildung ist nur möglich mit Zustimmung = Aufhebungsvertrag mit dem aktuellen Ausbildungsbetrieb. Außerdem brauchst du dann einen anderen Betrieb, der dich einstellt und dort die Ausbildung fortsetzen lässt. Und ob der unbedingt besser ist?

Ein Ausbildungsabbruch ist auch keine sonderlich gute Idee. Zumindest nicht, bis du einen anderen Ausbildungsvertrag in einem anderen Beruf unterschrieben in den Händen hältst. Ohne Ausbildung wirst du nämlich nur schwer jemals Jobs finden, in denen es besser als hier in diesem Betrieb aussieht.

Eine Ausbildung ist ein begrenzter, absehbarer Zeitraum. Da kann es durchaus sinnvoll und möglich sein, die Zähne zusammenzubeißen und diese 3 Jahre (vermutlich inzwischen ja auch schon weniger, oder?) durchzuziehen. Ebenfalls kannst du überlegen, ob deine Leistungen und Fähigkeiten passen könnten, um es mit einer Verkürzung der Ausbildungszeit zu versuchen. Ist allerdings schon stressig, weil du dir den Stoff, den du dann bis zur Prüfung in der Schule noch nicht hattest, selbst erarbeiten musst!

ItsOkToBeGay 
Fragesteller
 17.03.2023, 19:03

hey, danke erstmals für die nachricht.

zu aller erst, sind die ferien keine betriebsferien, nur für mich als azubi, da die urlaubssperre ist.

einen anderen Ausbildungsplatz zu finden ist nicht das problem da ich ein 1ser abi habe. ( auch wenn man es gerade nicht merken mag) und einen idealen lebenslauf.

ich habe halt nur keine lust für exakt den selben job wie alle anderen nur ein viertel des gehaltes zu bekommen.

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HappyMe1984  17.03.2023, 19:04
@ItsOkToBeGay

Wie gesagt - am Ende deine Entscheidung und Abwägung! Aber brich eben nichts ab, bevor du nicht den Weg geebnet hast, auf dem es weiter gehen soll!

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Betriebsferien müssen tatsächlich von den Urlaubstag bestritten werden. Weihnachten ist kein gesetzlicher Feiertag, Silvester auch nicht. Schließen sie früher, ist es Okay. An gesetzlichen Feiertagen darf man dir kein Urlaubstag abziehen.

Wochenarbeitszeit entnimmst du aus deinem Vertrag. Du hast Garantiert eine 5 Tage Woche. Must du am Samstag arbeiten (ist ein normaler Wochentag), hast du dafür ein anderen Tag frei.

Urlaubssperre weiß ich nicht. Ein AG darf nicht nach Belieben eine Urlaubssperre verhängen. Ob es da besonderen Schutz für Azubis gibt, weiß ich auch nicht. Allerdings ist es durchaus möglich. Aktuell ist die Lage sehr angespannt. Die suchen verzweifelt Leute. Bei uns muss ein Händler die Öffnungszeiten schon reduzieren.

Punkt 4 ist eigentlich ein No Go. Da muß die Schule einschreiten und auf den Tisch hauen.

Punkt 8 ist normal, leider.

Familiengerd  17.03.2023, 20:58
Weihnachten ist kein gesetzlicher Feiertag

Das ist ja mal ganz was Neues! 🤔

Aber wahrscheinlich meinst Du nicht "Weihnachten", sondern den 24.12.

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Eine Rechtsberartung ist hier nicht zulässig, aber Deiner Beschreibung nach läuft da nicht alles korrekt.

Warum wechelst Du nicht einfach den Ausbildungsbetrieb, wenn's Dir nicht gefällt? :)

Du kannst Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht* bzw. ggf. zunächst an die zuständige IHK wenden.

*https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Familiengerd  17.03.2023, 21:03
Eine Rechtsberartung ist hier nicht zulässig

Die gibt es hier auch nicht!

Denn die Erörterung rechtlicher Fragen und auch konkreter Fälle in den Medien wird nicht als Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz RDG gezählt (§ 2 "Begriff der Rechtsdienstleistung" Abs. 3 Nr 5).

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Bitte wende dich an die Fachlehrer für Sozialkunde. Dieses Thema gehört in den Unterricht. Dort erfährst du wie du vorgehen kannst.