Verkäufer ausbildung 66bbig?

1 Antwort

§66 BBiG regelt die Berufsausbildung behinderter Menschen und dass die Ausbildung ggf. angepasst und erleichtert werden kann. Inwieweit das auf dem Abschlusszeugnis abgebildet wird ist mir jetzt nicht bekannt. Ich hatte so einen Fall als Ausbilder noch nicht.