Arbeitszeiterfassung so erlaubt?
Ich arbeite in einem Betrieb in dem für uns Azubis die Arbeitszeit per Stempeluhr erfasst wird. Das ist ja erstmal nicht schlimm, aber die Zeiten werden immer in eine Excel Tabelle eingetragen die ausrechnet wie viel jeder mitarbeiter gearbeitet hat, wie viele Fehltage jeder hat usw. die Tabelle wird immer von einem der Azubis geführt der dazu gerade bestimmt wurde und der Azubi ist zur zeit im gleichen Lehrjahr wie ich.
Die Liste wird online gespeichert in einem Ordner auf dem alle Azubis aus dem gleichen Lehrjahr wie ich zugriff haben.
Das heißt ich könnte die Arbeitszeiten aller Azubis sehen aus allen Lehrjahren und den verschiedenen Bereichen und alle Azubis die in meinem Lehrjahr sind könnnen das auch. Mein Ausbilder weiß, dass das Datenschutztechnisch eigentlich ein Problem ist, vor allem weil in der Liste auch die vollen Namen genannt werden und eventuelle Kommentare angehangen wurden wenn die Arbeitszeit sich unterscheidet.
Jetzt gab es ein paar beschwerden, weil scheinbar von irgendwem die Arbeitszeiten der anderen Lehrjahre nach außen getragen wurden.
Jetzt zu meiner frage. Kann man das eigentlich irgendwo melden? Ich find das nämlich nicht so gut das andere sehen können wie meine Arbeitszeiten sind und das eventuell dann anderen verraten.
Es wurde schon mal angedacht die Zeiterfassung zu Digitalisieren, aber scheinbar würde das ja auch zu viel Arbeit sein, weil man muss dann ja jemanden haben der die Uhr wartet (in anderen Bereichen ist die Zeiterfassung komplett Digitial, daher finde ich das eine eher fadenscheinige ausrede).
Habt ihr einen JAV oder einen BR?
Ich glaube wir haben eine JAV aber ich weiß nicht ob die sich Azubis auch an diese wenden können
6 Antworten
Die Erfassung und Speicherung von Arbeitszeiten, insbesondere wenn diese in einer für mehrere Personen zugänglichen Excel-Tabelle erfolgt, kann gegen die Bestimmungen zur Datenverarbeitung verstoßen. Gemäß Art. 5 DSGVO müssen personenbezogene Daten rechtmäßig, transparent und zweckgebunden verarbeitet werden.
Zunächst wäre es sinnvoll, mit Idem Ausbilder oder der verantwortlichen Person im Betrieb zu sprechen.
Wenn keine Einigung zustande kommt, hast du auch die Möglichkeit, dich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde deines Bundeslandes zu wenden. Dort kannst du eine Beschwerde einreichen.
der meinte das ist zwar eigentlich nicht ok so, aber das man daran jetzt auch nichts ändern kann.
Datenschutzverstösse haben in fest vorgegebenen Fristen ab Bekanntwerden abgestellt zu werden. "daran kann man nichts ändern" ist die falsche Aussage. Daran MUSS man was ändern!
Eine JAV = Jugend- und Auszubildendenvertretung wird von euch Azubis gewählt und ist genau dafür da. Sich um eure Belange und Probleme zu kümmern.
Nein, das ist im Detail unzulässig. Die freie Einsicht aller anderen Mitarbeiter ist das Problem, sie ist wegen des Datenschutzes nicht zulässig.
Der Datenschutzbeauftragte euren Betriebes wäre ein guter Ansprechpartner.
das wird ja irgendwie von allen so geduldet. Allgemein wird hier häufig mal über irgendwas hinweg gesehen
Beschwerden kannst du an den Chef oder auch den Betriebsrat richten.
Wenn die alle nix tun und du weiterhin deine Datenschutzrechte in gefahr siehst, musst du eben einen höher gehen. An die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.
Ich sehe mich nicht in Gefahr, aber ich find es total ätzend immer Ärger zu bekommen für etwas was ich nicht getan habe, nur weil die aus den anderen Lehrjahren irgendwie wind davon bekommen haben wer wann fehlt oder zu wenig Stunden gemacht hat.
datenschutz ? ganze namen
Ich gebe dir schon recht. Aber in der Regel kennen sich Azubis in Betrieben untereinander doch eh, von Azubi-Treffen, Einführungswochen, Schulungen usw.
Absolut. Das gilt auch für Dienstpläne. Über den Sinn kann man sich streiten.
Mit meinem Ausbilder habe ich schon geredet, der meinte das ist zwar eigentlich nicht ok so, aber das man daran jetzt auch nichts ändern kann. Sein Vorgesetzter meinte es wird an einer Lösung gearbeitet, aber irgendwie gibt es noch niemanden der sich dann um alles kümmern könnte.