Arbeitszeiten während der Ausbildung zum Lokführer / Bildungsurlaub?
Hi!
Nach Hoffen und Bangen kam die Tage meine Ausbildungsvertrag in den Briefkasten geflattert. Also durchgelesen, unterschrieben und zurückgeschickt.
Darin stand ebenso, was natürlich auch erwartbar war, dass die Arbeitszeiten auch am WE ableistbar sein können. (volljährig)
Anfang dieses Jahres hat mich unsere Wehrführung (Feuerwehr) zum Atemschutzlehrgang angemeldet ... Der Termin ist aber noch nicht bekannt und wird auch erst sehr kurzfristig genannt ...
Da Auszubildende in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub beantragen können - daher die Frage, ob jmd. Erfahrungswerte bzgl. der Ausbildung (volljährig) zum Eisb. Regio hat - wird im ersten Ausbildungsjahr in der Regel auch am Wochenende ausgebildet - regelmäßig, manchmal, nie? Ausnahmeregelung ...
Der AGT-Lehrgang findet voraussichtlich an 5? Tagen im Herbst statt (25-stündig meine ich)
Könnte man alternativ auch Bildungsurlaub beantragen? Oder fällt das gesetzlich auch unter die Kategorie Urlaub im Hinblick auf die ersten sechs Monate.
Natürlich könnte man mit dieser Frage auch direkt an den Betrieb gehen ... Aber ich möchte mir nicht schon vor der Ausbildung einen schlechten Namen machen. Ausbildung geht vor.
Über Antworten diesbzgl. würde ich mich freuen (ist erstmal ne Irientierung für mich)
VG
3 Antworten
Hi.
Habe meine EiB L/T-Ausbildung ebenfalls bei Regio gemacht. Am Wochenende habe ich in meiner Ausbildung nicht ein einziges mal gearbeitet. Wozu auch. Azubis dürfen im Bahnbetrieb so gut wie nichts alleine machen, es muss immer ein Ausbilder dabei sein bzw. ein Lehrlokführer. Daher hat es immer gereicht, unter der Woche von Montag bis Freitag ausgebildet zu werden und so am Wochenende frei zu haben.
In der späteren Phase der Ausbildung, wenn du selber unter Anleitung/Aufsicht eines Lehrlokführers fährst, kannst du auf Wunsch auch mal eine Schicht an einem Samstag oder Sonntag fahren. Dafür bekommst du dann natürlich an einem anderen Tag dafür frei.
Arbeitnehmer haben zwar ein Recht auf Bildungsurlaub, allerdings als Azubi würde ich mich erst einmal auf die reguläre Ausbildung konzentrieren
Du erarbeitest pro voll gearbeiteten Monat 2 Tage Urlaub hast du also 2,5 Monate gearbeitet kannst du 5 Tage Urlaub nehmen auch innerhalb der 6 Monate. Innerhalb der 6 Monate darf man nur nicht seinen vollen Jahresurlaub nehmen sondern nur den welchen man erarbeitet hat was 2 Tage pro gearbeiteten Monat sind.
Rest kann man mit AG absprechen
Vielen Dank für deine Antwort : )
Warst du zum Zeitpunkt deiner Ausbildung denn über oder unter 18?
In welchem Bundesland hast du denn deine Ausbildung zum EIB L/T absolviert?
Viele Grüße,