Ist es erlaubt, Geld schnell wegzuschnappen, welches einer Person runterfällt?
Bzw. ist es dann mein Eigentum?
14 Antworten
Nein, das ist Diebstahl bzw. Fundunterschlagung. Vor allem, wenn du weißt, wer es verloren hat. Du solltest den Verlierer darauf aufmerksam machen und es zurückgeben. Nur, wenn du nicht weißt, wem es heruntergefallen ist und es keiner vermisst, kannst du es behalten. Portemonnaies usw. solltest du aber abgeben, die lassen sich einem Eigentümer zuordnen.
Ich habe schon manches zurückgegeben, aber wurde auf diese Weise auch schon beklaut. Das ist immer ärgerlich. Auch, wenn die Verkäuferin an der Kasse dem Falschen etwas in die Hand drückt, das ich liegengelassen bzw. noch nicht eingepackt habe und der es einfach einsteckt. Das würde dir sicher auch nicht gefallen.
Man kann es im Geschäft, vor oder in dem man es gefunden hat, abgeben. Oder in einer Verkaufsstelle der Verkehrsbetriebe, wenn man es in U- oder S-Bahn gefunden hat oder beim Schaffner in der Bahn. Wenn es natürlich irgendwo in der Prärie gelegen hat, kannst du es natürlich nicht abgeben.
Ich habe ja nicht geschrieben, dass du es selbst jemandem zuordnen sollst. Wenn du es abgibst, kann der Verlierer im Geschäft oder im Fundbüro (bei der Bahn) danach fragen. Zuminindest kann er es dann beschreiben, was bei einem einzelnen Schein nicht geht, denn die sehen alle gleich aus.
Wenn Du Dein Fahrrad unverschlossen an der Straße stehen lässt. Darf es dann jemand einfach so mitnehmen? Ist es dann sein Eigentum?
Siehste - und genau dasselbe gilt für Dein Beispiel.
nein es geht nur unerlaubterweise in deinen Besitz über,
Eigentümer ist die Person, der es runtergefallen ist
erst wenn der Eigentümer wieder der Besitzer wird (du gibst es zurück),
ist alles wieder in Ordnung (du schnappst es, damit dem Geld nichts passiert, und gibst es gleich zurück, dafür erhältst einen Karmapunkt, und ein reines Gewissen)
Es wird nicht alles dein Besitz, was du schnappen kannst. Stell dir vor, jeder würde unbedacht alles an sich reißen – dann wären wir alle Akrobaten im Zirkus der Gesetzlosigkeit, und unsere Gesellschaft wäre eher ein wilder Jahrmarkt als eine geordnete Gemeinschaft.
Nein, es ist dann lediglich kurz in deinem Besitz und du musst es zurückgeben. Sonst ist es schlicht Diebstahl.
Wie soll man ein Portemonnaie jemanden zuordnen können,wenn nichts darin enthalten ist,das auf den Eigentümer hinweist?