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Rechtliche Situation: Kinder ohne klaren Beschluss von der Polizei abgeholt – Eure Meinungen und Erfahrungen?

Eine Freundin in Schweden hat mit ihrem Exfreund zwei Kinder im Alter von 2 und 10 Jahren. Obwohl das Sorgerecht gerichtlich festgelegt wurde, hat der Exfreund die Kinder länger behalten als erlaubt und sogar per WhatsApp angekündigt, dies fortzusetzen. Aufgrund von Bedenken wegen mündlicher Drohungen, dass sie ihre Kinder nie wieder sehen würde, handelte meine Freundin aus Sorge am nächsten Tag. Als sie zu ihrem Exfreund ging, öffnete niemand die Tür, und sie hörte die Kinder weinen. Nachdem das Jugendamt und die Polizei keine Hilfe anbieten konnten, handelte sie in Notwehr, hatte die Tür ihres Exfreunds etwas beschädigt.Nach einer Weile ist die Polizei aufgetaucht, der Exfreund hat die Tür geöffnet, und es wurde gegen meine Freundin Anzeige erstattet – angeblich wegen kriminellen Verbrechens gegen Kinder und Sachbeschädigung. Trotzdem wurden die Kinder nach Rücksprache mit dem Jugendamt vom Exfreund genommen, da das Protokoll besagt, dass sie bei ihrer Mutter sein sollten. Meine Freundin wurde dann zur Aussage bei der Polizei geladen und betonte, dass sie nur aus Sorge gehandelt habe und in Notwehr die Tür beschädigte. Wie seht ihr diese Entwicklung?

Aktuell sind die Kinder ohne klaren Beschluss von der Polizei abgeholt worden von Kindergarten heute ohne vorherige Information an die Eltern, vielleicht zur Aussagen nur, aber dies erscheint mir unverhältnismäßig, besonders da keine strafrechtlichen Vergehen vorliegen und diese sind erst 2 und 10 Jahre alt. Was denkt ihr darüber? Ist es rechtens, Kinder ohne Beschluss einfach von der Polizei abholen zu lassen? Ich suche keine rechtliche Beratung, sondern eure Meinungen und Erfahrungen. Vielen Dank für eure Rückmeldungen ;)

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Habe mit meinem Auto eine Probefahrt machen lassen und derjenige hat geparkt ohne Parkschein, muss ich jetzt bezahlen oder der der geparkt hat?

Ich habe mein Auto zum Verkauf ausgeschrieben und da soll ein Strafzettel an der Windschutzscheibe gewesen sein, habe ich natürlich nicht bekommen weil der Fahrer den mir nicht gab.

Ich habe dann die Verwarnungsbehörde angeschrieben dass ich das nicht bekommen habe und ich mich nicht erinnern kann dass ich was an der Scheibe gehabt hätte. Das wären ursprünglich 10 Euro gewesen.

Dann hat es 38,50€ gekostet und ging vor Gericht. Ich hatte die Fahrerdaten nicht mehr gefunden. Jetzt habe ich sie gefunden und den Fahrer, bzw. Parker angeschrieben. Er schreibt zurück dass es richtig ist, dass er mit meinem Auto eine Probefahrt gemacht hat, Strasse kann er sich nicht mehr genau erinnern. Er hat aber in einer Kneipe was gegessen und als er zurück zum Auto ging, hing ein Zettel an der Windschutzscheibe. Den er allerdings mit mir hat besprechen wollen und hat ihn nicht weggemacht von der Windschutzscheibe. Bei der Rückfahrt zu mir ging das Kühlersymbol an und er ist erschrocken und kam auf den Scheibenwischer und dann ist der Zettel von der Windschutzscheibe weg geflogen.

Er schreibt dann weiter, dass es schon vom 1.9.23 ist und er eigentlich die 38,50€ nicht bezahlen möchte weil es zulange her ist.

Bringt es etwas das an das Gericht zu schreiben oder ist es besser es zurück zunehmen, weil ich nicht weiß wie es aus geht.

Oder hat jemand Erfahrung wie sowas ausgehen kann. D.h. muss immer der Halter haften oder wie ist das in diesem Fall?

Bitte nicht schreiben frag einen RA. Ich bin nicht Rechtschutz versichert. Wollte nur fragen, ob sich jemand hier auskennt.

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