Gericht – die besten Beiträge

"Deutschland den Deutschen" bei Karnevalsumzug?

Am 14. Oktober 2023 fand im 350-Seelen-Dorf Bergholz (Mecklenburg-Vorpommern) ein Erntefest statt. Auf diesem skandierten Teilnehmer zur Melodie des bekannten Gigi-D'Agostino-Hits "L’amour toujours" die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" (siehe hier und hier).

Von den Gesängen existiert ein Video, das der inzwischen private Twitter-Account @ZeronnyLS am 5. November 2023 veröffentlichte und ironisch mit "Technoszene hat sich voll verändert" kommentierte. Das Video wurde fast zwei Millionen Mal aufgerufen.

Im Anschluss entwickelte sich die Aufnahme vor allem auf Twitter zum Meme: Diverse andere Videos wurden mit der Tonspur des Videos unterlegt - etwa eine Anti-Rechts-Demo oder ein Fler-Konzert.

Auch in der Realwelt gab es Nachahmungseffekte - zum Beispiel in Discos im hessischen Fulda (siehe hier und hier) und im schleswig-holsteinischen Pahlen (siehe hier). In der Regel dürften die entsprechenden Parolen nicht ernst gemeint sein und das Meme bloß nach reichlich enthemmendem Alkoholgenuss humoristisch replizieren.

https://www.youtube.com/watch?v=PeayizZasNw

Die Polizei hat jedoch in mehreren Fällen Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung nach § 130 StGB eingeleitet. Ob die Parole tatsächlich strafbar ist, ist nicht ganz klar (siehe dazu hier). Zwar kann die Polizei so viele Ermittlungsverfahren einleiten, wie sie will - eine Anklage oder gar Verurteilung scheint nach Meinung von Juristen jedoch eher unwahrscheinlich (siehe Video und letzter Link oben).

Am Donnerstag wurde das Lied auch auf einem Karnevalsumzug in Landsberg (Bayern) mit der Parole unterlegt (siehe hier).

https://www.youtube.com/watch?v=NVU3FgEhbN4

Findet Ihr, dass die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" strafbar sein sollte?

Ja. 64%
Nein. 36%
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Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?

Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie in Deutschland ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden muss. Zudem existiert für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.

Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Eltern und Lehrer eingeleitet worden sind (siehe hier und hier). Jene hatten in der Regel mitbekommen, dass unter Schülern entsprechendes Material kursiert und sich zuschicken lassen, um im Bilde zu sein und einschreiten zu können.

Hierdurch haben sie sich jedoch selbst des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht. Für Lehrer bedeutet das nicht nur ein Strafverfahren und eine Verurteilung, sondern auch den Verlust von Arbeitsplatz und Pension. Denn bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr wird zwingend der Beamtenstatus aberkannt.

Die Bundesregierung will die Mindeststrafe nun von einem Jahr auf sechs Monate senken (siehe hier und hier). Dann wäre der Besitz kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Folge: Taten könnten mit geringeren Strafen sanktioniert oder Verfahren unter bestimmten Umständen ganz eingestellt werden.

Ich persönlich halte auch dies noch für zu wenig flexibel. Denn dass man im Extremfall wegen des Besitzes einer einzigen Datei zwingend zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, erscheint mir im Hinblick auf das Übermaßverbot problematisch.

Deshalb halte ich auch die Möglichkeit Geldstrafen zu verhängen, wie sie bis Juni 2021 bestand, für sinnvoll. Zumal Geldstrafen spürbarer wirken als die oftmals zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.

Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen) 70%
Mindeststrafe von einem Jahr (Verbrechen) 22%
Mindeststrafe von sechs Monaten (Vergehen) 7%
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Akif Pirincci - Haft oder Meinungsfreiheit?

Die Jüngeren hier kennen den Autor Akif Pirincci vermutlich nur als rechten Blogger. In den 90ern schrieb er noch unterhaltsame, harmlose aber nicht dumme, Katzenkrimis.

Heute ist er 64 und sitzt in Bonn auf der Aklagebank.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung vor. Das Bonner Amtsgericht verurteilte den in der Türkei geborenen Pirincci heute zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung.

Pirinnci bleibt trotzdem zunächst auf freiem Fuß. Sein Anwalt ging in Berufung.

Hier die soeben erschienene Meldung des WDR.

Was denkt Ihr?

Fallen Äußerungen wie diese (siehe unten) noch unter die Meinungsfreiheit, oder ist das harte Urteil gerechtfertigt?

In dem Text aus dem Juni 2022 schimpft der 64-Jährige über Migranten und stellt laut Anklage ohne Belege Behauptungen über angebliche Straftaten auf. Pirinçci schreibt von Muslimen und "Afros", die in den Jahren 2015 und 2016 als "Schmarotzer" nach Deutschland gekommen seien und sich "mikrobenartig immer weiter vermehren" würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine "bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen" verantwortlich.
Pirinçci und sein Verteidiger widersprachen. Nicht jede Flüchtlingskritik oder grenzwertige Äußerung sei eine Volksverhetzung.
Volksverhetzung 56%
Meinungsfreiheit 44%
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Rechtliche Situation: Kinder ohne klaren Beschluss von der Polizei abgeholt – Eure Meinungen und Erfahrungen?

Eine Freundin in Schweden hat mit ihrem Exfreund zwei Kinder im Alter von 2 und 10 Jahren. Obwohl das Sorgerecht gerichtlich festgelegt wurde, hat der Exfreund die Kinder länger behalten als erlaubt und sogar per WhatsApp angekündigt, dies fortzusetzen. Aufgrund von Bedenken wegen mündlicher Drohungen, dass sie ihre Kinder nie wieder sehen würde, handelte meine Freundin aus Sorge am nächsten Tag. Als sie zu ihrem Exfreund ging, öffnete niemand die Tür, und sie hörte die Kinder weinen. Nachdem das Jugendamt und die Polizei keine Hilfe anbieten konnten, handelte sie in Notwehr, hatte die Tür ihres Exfreunds etwas beschädigt.Nach einer Weile ist die Polizei aufgetaucht, der Exfreund hat die Tür geöffnet, und es wurde gegen meine Freundin Anzeige erstattet – angeblich wegen kriminellen Verbrechens gegen Kinder und Sachbeschädigung. Trotzdem wurden die Kinder nach Rücksprache mit dem Jugendamt vom Exfreund genommen, da das Protokoll besagt, dass sie bei ihrer Mutter sein sollten. Meine Freundin wurde dann zur Aussage bei der Polizei geladen und betonte, dass sie nur aus Sorge gehandelt habe und in Notwehr die Tür beschädigte. Wie seht ihr diese Entwicklung?

Aktuell sind die Kinder ohne klaren Beschluss von der Polizei abgeholt worden von Kindergarten heute ohne vorherige Information an die Eltern, vielleicht zur Aussagen nur, aber dies erscheint mir unverhältnismäßig, besonders da keine strafrechtlichen Vergehen vorliegen und diese sind erst 2 und 10 Jahre alt. Was denkt ihr darüber? Ist es rechtens, Kinder ohne Beschluss einfach von der Polizei abholen zu lassen? Ich suche keine rechtliche Beratung, sondern eure Meinungen und Erfahrungen. Vielen Dank für eure Rückmeldungen ;)

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