Gericht – die besten Beiträge

Was genau meinte Paulus, da er in Hebräer 9:27 (NW) folgendes schrieb: „So, wie Menschen ein für alle Mal sterben müssen, worauf das Gericht folgt“?

Im gesamten Kapitel liest man (Luther 2017):

Nun hatte ja der erste Bund seine Satzungen für den Gottesdienst und sein irdisches Heiligtum. 2 Denn es war da aufgerichtet das erste Zelt, worin der Leuchter war und der Tisch mit den Schaubroten, und es heißt das Heilige; 3 hinter dem zweiten Vorhang aber war das Zelt, welches das Allerheiligste heißt. 4 Darin waren das goldene Räuchergefäß und die Bundeslade, ganz mit Gold überzogen; in ihr waren der goldene Krug mit dem Manna und der Stab Aarons, der gegrünt hatte, und die Tafeln des Bundes. 5 Oben darüber aber waren die Cherubim der Herrlichkeit, die überschatteten den Gnadenort. Von diesen Dingen ist jetzt nicht im Einzelnen zu reden.
6 Da dies alles so eingerichtet ist, gehen die Priester allezeit in das erste Zelt und richten den Gottesdienst aus.

7 In das zweite aber geht nur einmal im Jahr allein der Hohepriester, und das nicht ohne Blut, das er opfert für die unwissentlich begangenen Sünden, die eigenen und die des Volkes.

8 Damit macht der Heilige Geist deutlich, dass der Weg ins Heilige noch nicht offenbart sei, solange das erste Zelt Bestand habe.

9 Das ist ein Gleichnis für die gegenwärtige Zeit: Es werden da Gaben und Opfer dargebracht, die nicht im Gewissen vollkommen machen können den, der Gott dient 10 allein mit Speise und Trank und verschiedenen Waschungen. Dies sind irdische Satzungen, die bis zu der Zeit der Besserung auferlegt sind. 11 Christus aber ist gekommen als Hoherpriester der Güter bei Gott durch das größere und vollkommenere Zelt, das nicht mit Händen gemacht ist, das ist: das nicht von dieser Schöpfung ist. 12 Er ist auch nicht durch das Blut von Böcken oder Kälbern, sondern durch sein eigenes Blut ein für alle Mal in das Heiligtum eingegangen und hat eine ewige Erlösung erlangt. 13 Denn wenn schon das Blut von Böcken und Stieren und die Asche von der Kuh durch Besprengung die Unreinen heiligt, sodass sie leiblich rein sind, 14 um wie viel mehr wird dann das Blut Christi, der sich selbst als Opfer ohne Fehl durch den ewigen Geist Gott dargebracht hat, unser Gewissen reinigen von den toten Werken, zu dienen dem lebendigen Gott!

15 Und darum ist er auch der Mittler des neuen Bundes, auf dass durch seinen Tod, der geschehen ist zur Erlösung von den Übertretungen unter dem ersten Bund, die Berufenen das verheißene ewige Erbe empfangen. 16 Denn wo ein Testament ist, da muss der Tod dessen geschehen sein, der das Testament gemacht hat. 17 Denn ein Testament tritt erst in Kraft mit dem Tode; es ist niemals in Kraft, solange der noch lebt, der es gemacht hat. 18 Daher wurde auch der erste Bund nicht ohne Blut gestiftet.

19 Denn als Mose alle Gebote gemäß dem Gesetz allem Volk gesagt hatte, nahm er das Blut von Kälbern und Böcken mit Wasser und Scharlachwolle und Ysop und besprengte das Buch und alles Volk 20 und sprach: »Das ist das Blut des Bundes, den Gott euch geboten hat.« 21 Und das Zelt und alle Geräte für den Gottesdienst besprengte er desgleichen mit Blut. 22 Und es wird fast alles mit Blut gereinigt nach dem Gesetz, und ohne dass Blut ausgegossen wird, geschieht keine Vergebung.

23 So also mussten die Abbilder der himmlischen Dinge gereinigt werden; die himmlischen Dinge selbst aber müssen bessere Opfer haben als jene.

24 Denn Christus ist nicht eingegangen in das Heiligtum, das mit Händen gemacht und ein Abbild des wahren Heiligtums ist, sondern in den Himmel selbst, um jetzt zu erscheinen vor dem Angesicht Gottes für uns; 25 auch nicht, um sich oftmals zu opfern, wie der Hohepriester alle Jahre mit fremdem Blut in das Heiligtum geht; 26 sonst hätte er oft leiden müssen vom Anfang der Welt an. Nun aber, am Ende der Zeiten, ist er ein für alle Mal erschienen, um durch sein eigenes Opfer die Sünde aufzuheben. 27 Und wie den Menschen bestimmt ist, einmal zu sterben, danach aber das Gericht: 28 so ist auch Christus einmal geopfert worden, die Sünden vieler wegzunehmen; zum zweiten Mal erscheint er nicht der Sünde wegen, sondern zur Rettung derer, die ihn erwarten.

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"Deutschland den Deutschen" bei Karnevalsumzug?

Am 14. Oktober 2023 fand im 350-Seelen-Dorf Bergholz (Mecklenburg-Vorpommern) ein Erntefest statt. Auf diesem skandierten Teilnehmer zur Melodie des bekannten Gigi-D'Agostino-Hits "L’amour toujours" die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" (siehe hier und hier).

Von den Gesängen existiert ein Video, das der inzwischen private Twitter-Account @ZeronnyLS am 5. November 2023 veröffentlichte und ironisch mit "Technoszene hat sich voll verändert" kommentierte. Das Video wurde fast zwei Millionen Mal aufgerufen.

Im Anschluss entwickelte sich die Aufnahme vor allem auf Twitter zum Meme: Diverse andere Videos wurden mit der Tonspur des Videos unterlegt - etwa eine Anti-Rechts-Demo oder ein Fler-Konzert.

Auch in der Realwelt gab es Nachahmungseffekte - zum Beispiel in Discos im hessischen Fulda (siehe hier und hier) und im schleswig-holsteinischen Pahlen (siehe hier). In der Regel dürften die entsprechenden Parolen nicht ernst gemeint sein und das Meme bloß nach reichlich enthemmendem Alkoholgenuss humoristisch replizieren.

https://www.youtube.com/watch?v=PeayizZasNw

Die Polizei hat jedoch in mehreren Fällen Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung nach § 130 StGB eingeleitet. Ob die Parole tatsächlich strafbar ist, ist nicht ganz klar (siehe dazu hier). Zwar kann die Polizei so viele Ermittlungsverfahren einleiten, wie sie will - eine Anklage oder gar Verurteilung scheint nach Meinung von Juristen jedoch eher unwahrscheinlich (siehe Video und letzter Link oben).

Am Donnerstag wurde das Lied auch auf einem Karnevalsumzug in Landsberg (Bayern) mit der Parole unterlegt (siehe hier).

https://www.youtube.com/watch?v=NVU3FgEhbN4

Findet Ihr, dass die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" strafbar sein sollte?

Ja. 64%
Nein. 36%
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Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?

Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie in Deutschland ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden muss. Zudem existiert für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.

Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Eltern und Lehrer eingeleitet worden sind (siehe hier und hier). Jene hatten in der Regel mitbekommen, dass unter Schülern entsprechendes Material kursiert und sich zuschicken lassen, um im Bilde zu sein und einschreiten zu können.

Hierdurch haben sie sich jedoch selbst des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht. Für Lehrer bedeutet das nicht nur ein Strafverfahren und eine Verurteilung, sondern auch den Verlust von Arbeitsplatz und Pension. Denn bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr wird zwingend der Beamtenstatus aberkannt.

Die Bundesregierung will die Mindeststrafe nun von einem Jahr auf sechs Monate senken (siehe hier und hier). Dann wäre der Besitz kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Folge: Taten könnten mit geringeren Strafen sanktioniert oder Verfahren unter bestimmten Umständen ganz eingestellt werden.

Ich persönlich halte auch dies noch für zu wenig flexibel. Denn dass man im Extremfall wegen des Besitzes einer einzigen Datei zwingend zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, erscheint mir im Hinblick auf das Übermaßverbot problematisch.

Deshalb halte ich auch die Möglichkeit Geldstrafen zu verhängen, wie sie bis Juni 2021 bestand, für sinnvoll. Zumal Geldstrafen spürbarer wirken als die oftmals zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.

Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen) 70%
Mindeststrafe von einem Jahr (Verbrechen) 22%
Mindeststrafe von sechs Monaten (Vergehen) 7%
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Akif Pirincci - Haft oder Meinungsfreiheit?

Die Jüngeren hier kennen den Autor Akif Pirincci vermutlich nur als rechten Blogger. In den 90ern schrieb er noch unterhaltsame, harmlose aber nicht dumme, Katzenkrimis.

Heute ist er 64 und sitzt in Bonn auf der Aklagebank.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung vor. Das Bonner Amtsgericht verurteilte den in der Türkei geborenen Pirincci heute zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung.

Pirinnci bleibt trotzdem zunächst auf freiem Fuß. Sein Anwalt ging in Berufung.

Hier die soeben erschienene Meldung des WDR.

Was denkt Ihr?

Fallen Äußerungen wie diese (siehe unten) noch unter die Meinungsfreiheit, oder ist das harte Urteil gerechtfertigt?

In dem Text aus dem Juni 2022 schimpft der 64-Jährige über Migranten und stellt laut Anklage ohne Belege Behauptungen über angebliche Straftaten auf. Pirinçci schreibt von Muslimen und "Afros", die in den Jahren 2015 und 2016 als "Schmarotzer" nach Deutschland gekommen seien und sich "mikrobenartig immer weiter vermehren" würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine "bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen" verantwortlich.
Pirinçci und sein Verteidiger widersprachen. Nicht jede Flüchtlingskritik oder grenzwertige Äußerung sei eine Volksverhetzung.
Volksverhetzung 56%
Meinungsfreiheit 44%
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