Gericht – die besten Beiträge

Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin hat mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.

Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.

Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.

Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,

Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.

Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.

Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.

Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?

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Kanntet Ihr den SA-Slogan "Alles für Deutschland"?

Der AfD-Politiker Björn Höcke ist aktuell vor dem Landgericht Halle angeklagt, weil er 2021 bei einer Wahlkampfrede im Bezug auf das AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt (Titel: "Alles für unsere Heimat") geäußert hat:

Alles für unsere Heimat - was für ein toller Titel hinter den ich mich voller Inbrunst stellen kann. Im Brustton der Überzeugung sage ich: Ja, alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland! Gehen wir hier gemeinsam in Sachsen-Anhalt einen großen Schritt in eine besseren Zukunft für Sachsen-Anhalt, aber letztlich auch für Deutschland! Liebe Freunde, alles ist möglich, wenn Ihr die AfD am 6.6. zur stärksten Kraft macht!

https://twitter.com/71_tiller/status/1665987657996943361

Der Satz "Alles für Deutschland" war im Nationalsozialismus der Wahlspruch der Sturmabteilung (SA). Die SA war eine paramilitärische Kampforganisation der NSDAP und für den Saalschutz bei Parteiveranstaltungen verantwortlich. Darüber hinaus war sie in Straßenkämpfe mit politischen Gegnern verstrickt und für Überfälle auf diese verantwortlich.

Der SA-Slogan "Alles für Deutschland" scheint indes deutlich weniger bekannt zu sein als Pendants anderer Organisationen wie "Meine Ehre heißt Treue" (SS) oder "Blut und Ehre" (Hitlerjugend). Was auch daran liegen könnte, dass die SA 1934 im Zuge der "Nacht der langen Messer" entmachtet und der Slogan daher nicht popularisiert wurde.

Wusstet Ihr vor den Ermittlungen gegen Björn Höcke, dass "Alles für Deutschland" der Wahlspruch der SA war?

Ja. 57%
Nein. 43%
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Miete eines E-Scooters: Schadensersatz?

Ich habe zum 01.10.2023 einen Mietvertrag mit einer großen Firma geschlossen, welche Technik vermietet. Die Mindestlaufzeit ist bei 12 Monaten vereinbart und kostet mich monatlich 34,90€.

Nun ist nach etwa fünf Monaten ein Reifen kaputt gegangen, was ich unverzüglich dem Vermieter angezeigt habe. Es ist davon auszugehen, dass ich den Schaden nicht zu vertreten habe - da laut vielen Rezensionen exakt dieser Fehler häufig bei besagtem Modell auftaucht.

Der Vermieter hat mir daraufhin mitgeteilt, dass alle anderen E-Scooter derzeit vermietet sind und er mir keinen Ersatz beschaffen kann. Eine Reparatur bietet er mir ausdrücklich nicht an. Die Firma sagt permanent nur, dass ich den Roller zurückschicken kann und wir den Vertrag auflösen sollten - was ich ablehne, da ich sehr gute Konditionen für den Roller habe.

Nun habe ich denen gestern eine Mail mit einer Frist zur Mängelbeseitigung geschrieben, damit er ihn Verzug kommt. Dabei habe ich auf die Folgen aufmerksam gemacht: Schadensersatz, Verzugszinsen da er bereits die Miete für den nächsten Monat eingezogen hat, Anwaltskosten...

Worauf muss ich nun noch besonders achten?

Mein nächster Schritt wäre nun, nach Ablauf meiner gesetzten Frist einen Anwalt aufzusuchen und Schadensersatz sowie Zinsen einzuklagen.

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