Wie lange kann man nichtbezahlte Nachschichtzulagen rückwirkend einfordern?

Mein Chef zahlt uns die Nachschichtzulagen nicht.

Ich arbeite seit 6 Jahren in der Firma und bisher war es ein Zweischichtsystem.

Von 6 Uhr bis 14 Uhr 39 und von 14 Uhr 30 bis 22 Uhr 54.

Soweit ich das recherchiert habe ist es eine gesetzliche Bestimmung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist ab 22 Uhreine Nachtschichtzulage zu zahlen.

Mein Chef zahlt diese nicht.

Auch sonst verstößt er gegen viele Sachen.

  • In der Spätschicht gibt es keine Pause

  • Manchmal kommt es vor, dass ein Maschinebediener ganz alleine in einer Halle arbeitet

  • Er lässt manche Leute 12 Stunden arbeiten, einer hatte deswegen sogar einen Autounfall, weil er am Steuer eingeschlafen ist.

  • Manchmal kommt es vor, dass jemand bis 11 uhr abends arbeitet und muss die Schicht mitten in der Woche wechseln und am nächsten Morgen um 6 Uhr da sein.

Jetzt führt er nächste Woche ein Dreischichtbetrieb ein. Wobei uns jetzt natürlich dann Stunden fehlen werden. da er schlauerweise vorgibt dass wir z.B. von 6 Uhr bis 14 Uhr da sein sollen aber auf einmal müssen wir eine Pause machen.

In unseren Verträgen steht, dass wir 42 Stunden/Woche arbeiten müssen, dieses ist aber jetzt nicht mehr möglich. Also sollen wir Samstags arbeiten. Prozente heirfür werden natürlich auch nicht bezahlt.

Selbst wenn man einen Samstag in der Frühschichtwoche arbeitet, fehlen noch 6 Stunden.

Wenn man in der Spätschichtwoche samstags arbeiten würde, läge zwischen Arbeitsende und Arbeitsaufnahme nur 8 Stunden.

Wie lange kann man rückwirkend, die Nachtschichtzulagen einfordern?

Gibt es Verjährungsfristen?

Muss man die Prozente schriftleich anmahnen einfordern? Was bedeuten würde. Er kündigt demjenigen!

An welche Stellen kann ich mich wenden? Anonym?

Klar, könnt Ihr sagen: such Dir einen anderen Job. aber ich bin nicht méhr der Jüngste, habe einige Banscheibenvorfälle und darf in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten.

Ich würde meinem Chef so mal richtig eins auswischen.

Bin dankbar für jeden Tipp.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Nachtschicht, Vergütung, minusstunden
Heizung Wartungsvertrag, Arbeitsstunden inklusive?

hallo, ich find nichts in google, also frag ich hier einfach mal nach. und zwar, wir haben einen wartungsvertrag mit einer heizungsfirma, schon einige jahre. nun hatten wir letztens eine störung, brauchten den notdienst, lief auch alles glatt. leider fand der nicht den fehler, am nächsten tag kam ein anderer mitarbeiter der firma, verbrachte 3 stunden bei uns, ohne den fehler zu finden. nächsten tag kam wieder ein anderer, 2 stunden arbeit, aber heizung lief immer noch nicht. dann kam am 4. tag der vierte mitarbeiter, der wieder was ganz anderes sagte als fehlerquelle, und daraufhin lief auch die heizung wieder. so, nun meine frage: wir jammerten wegen der vielen stunden der arbeiter, und der letzte mitarbeiter sagte zu mir, na sie haben doch einen wartungsvertrag, da müssen sie keine arbeitszeit bezahlen.

so, da hab ich doch mal in den alten rechnungen geguckt, und mir wurde einmal die arbeitszeit berechnet, einmal nicht......................., tja.

im wartungsvertrag selbst steht da explizit nichts drin, nur während der wartung ansich ist die arbeitszeit gratis.

möchte nicht unbedingt die firma anfragen, weil sonst geht es ja auf den netten mitarbeiter zurück, nicht das der prbleme bekommt. wobei wir so oder so nicht die ganze arbeitszeit der anderen mitarbeiter bezahlen werden, denn die hatten ja alle anscheinend keine ahnung .

wäre schön, wenn mir vielleicht jemand auskunft geben könnte.

lg

Kosten, Heizung, Arbeitszeit, Wartungsvertrag
keine Pause möglich

Ich arbeite in einer Bäckerei als Verkäuferin, die Besetzung ist 1/1. D,h, die Kollegin und ich wechseln uns in den Schichten (07-13 Uhr / 13-20 Uhr) regelmäßig ab. In der jeweiligen Schichtzeit sind keine Pausen möglich,da ich ja alleine bin und den Laden ja nicht alleine lassen kann. Außerdem kommen ja ständig Kunden. Bis vor kurzem war es so,daß ein höherer Mitarbeiter in der Verwaltung der Bäckerei diese sog. "Verstöße" gg. das Arbeitsrecht aus der Lohnberechnung herausgenommen hat,da bei uns ja keine Pausen möglich sind (dies betrifft übrigens mehrere "kleinere" Läden der gleichen Bäckerei, in welchen ebenfalls nur 2 Verkäuferinnen im Wechsel arbeiten. Dieser Mitarbeiter ist nun seit 3 Monaten nicht mehr in der Firma... Bei der letzten Gehaltsabrechnung habe ich dann festgestellt, daß mir diese Pausen -die ich nach dem Arbeitsrecht machen muß,tatsächlich aber nicht machen kann- im Stundenverzeichnis abgezogen, also nicht bezahlt werden. Bei einer Arbeitszeit Mo-Sa und jeden Tag 30 Minuen kommt da schon einiges zusammen.

Meine Frage: Gibt es für solche Fälle (läden,vielleicht sogar speziell Bäckereien), in welchen nur eine einzige Verkäuferin zur Verfügung steht, eine Ausnahmeregelung bezüglich der Arbeits-Pausen? Wenn ja,wo steht das? Zur Info, Auskunft des Betriebsrates: "Hmm...ja......hmmm...mal schauen...hmm"... Das war vor 3 Wochen,nachdem ich das erste Mal den Stundenabzug festgestellt hatte. Seither ist Funkstille... Von der Gehalts-Verwaltung kam nur "...das ist so,ist im Gesetz so vorgeschrieben,ob sie die Pause nun machen oder nicht".... ????

Ich bin jetzt seit fast 15 Jahren in der Firma,aber so etwas ist früher nicht passiert. Nur...die Firma zu verlassen würde quasi Dauerarbeitslosigkeit bedeuten, denn mit meinen 52 Jahren woanders neu anzufangen...ich weiß nicht...

Vielleicht kann mir ja jemand helfen,hat vielleicht selbst soetwas schon erlebt oder kennt die entsprechenden Gesetzestexte,die ich dann der Personalverwaltung vorhalten kann.

Vielen Dank im Vorraus

A.Metzger

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Pause
Doktorarbeit - Wochenendarbeit normal?

Hallo,

ich mache seit letztem Jahr eine Promotion in Ingenieurwesen und habe einen obersten Chef (mein Professor) und einen direkten Betreuer (Post-Doc). Als ich angefangen habe, meinte mein Betreuer, dass ich auch am Wochenende arbeiten soll, weil das hier in der Gruppe jeder macht. Daraufhin habe ich das mitgemacht für drei Monate (Mo-So. je ca. 10 Stunden am Tag - also 70-80 Stunden pro Woche), aber festgestellt, dass ich damit nicht glücklich werde (wurde immer mehr müde von Woche zu Woche, machte Fehler, Schlafprobleme, Ehe war dabei kaputt zu gehen,...).

Daraufhin bin ich zu meinem Professor gegangen und habe ihm von den Problemen erzählt. Er hatte großes Verständnis dafür und sagte mir, es sei kein Problem wenn ich nur Mo-Fr arbeite. Zudem sagte er, dass die Doktoranden, die sieben Tage arbeiten, meist in drei Jahren fertig sind und in die Wissenschaft wollen. Die, die nur fünf Tage arbeiten, brauchen ca. 4 Jahre und gehen dann in die Industrie. Das ist auch genau dass, was ich will, ich will ja nicht in die Wissenschaft.

Naja, nun fängt mein Betreuer halt wieder an, dass ich am Wochenende arbeiten soll, jetzt nicht direkt, aber macht halt immer so blöde Anmerkungen, wie "Frau und Familie, dass passt nicht für Doktorand", "Ich arbeite immer 7 Tage die Woche, dass macht hier jeder",...

Mich nervt dass, ich meine, ich habe dass mit meinem obersten Chef geklärt. Was soll ich ihm sagen, wenn er jetzt wieder sagt, ich soll am Wochenende kommen? Und, habt ihr Erfahrungen wie die Arbeitszeiten an anderen Unis für Doktoranden sind (ist WoE wirklich normale Arbeitszeit)?

Arbeitszeit, Promotion
Wieviel Tage muss man während Wiedereingliederung arbeiten?

Mein Bruder ist nach einem Unfall seit 9 Monaten krankgeschrieben und möchte nun ab August mit einer Wiedereingliederung beginnen. In der Reha hatte man ihm gesagt, dass er nur die Wochentage arbeiten müsste, die er normalerweise auch arbeitet. Er ist im Einzelhandel beschäftigt. Vor seinem Unfall hatte er jeden Montag und jeden 2. Samstag frei. Dies hat sein Arzt auch in den Wiedereingliederungsplan geschrieben. Sein Filialleiter sah das auch so und hat auch schon den Arbeitsplan aufgestellt. Jetzt sollte sein Chef den Plan vor seinem Urlaub noch unterschreiben, doch er weigert sich. Er sagt ihm vorhin am Telefon, bei einer Wiedereingliederung müsse mein Bruder 5 Tage die Woche arbeiten. Dies sei so vorgeschrieben. So lange dies nicht geändert würde, würde er es auch nicht unterschreiben. Wenn mein Bruder die Wiedereingliederung nicht anfangen würden, meinte sein Chef außerdem, dass man ihm dann bald das Krankengeld streichen würde. Der Arzt von meinem Bruder ist von heute an 4 Wochen in Urlaub und dem Vertretungsarzt ist nichts anderes bekannt, als das was meinem Bruder auch schon in der Reha gesagt wurde. Er wollte daher auch keinen neuen Plan aufstellen. Außerdem kennt er auch seinen eigentlichen Arzt sehr gut unt meinte, dass dieser den Plan wohl auch nicht ändern würde. Bei der Krankenkasse haben wir auch schon angerufen, aber da war keiner mehr da, der sich mit dem Thema auskennt. Der zuständige Sachbearbeiter sei auch erst am Mittwochmittag wieder da, eine Vertretung könnte vorher auch keine verbindlichen Auskünfte geben. Das Problem ist, dass der Chef meines Bruders am Donnerstag für 5 Wochen in Urlaub geht und er dann ja nicht mehr die Unterschrift bekommt. Ich hab auch bei mir in der Personalabteilung nachgefragt, aber die hatten auch noch nie etwas von dieser Vorgabe gehört. Bei uns arbeitet man wirklich nur die Wochentage, die man auch in gesundem Zustand arbeitet. An der Länge der Wiedereingliederung (fast 5 Monate), den Stunden oder sonstigen Vorgaben (z.B. kein Klettern auf Leitern) hatte er übrigens nichts auszusetzen. Meine Frage ist nun, ob es wirklich irgendwo eine schriftliche Vorgabegibt, dass man 5 Tage die Woche arbeiten muss bei einer Wiedereingliederung? Im Internet hab ich nichts finden können auch die schnelle und mein Bruder hat im Moment Probleme mit seinem Internetzugang.

Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitszeit, Krankengeld, Krankenkasse
Kann ich bei einer Vertrauensarbeitszeit mit sehr viel Überstunden an Brückentage zuhause bleiben?

Hallo.

Ich arbeite in einer sehr kleinen Firma, in der es laut Arbeitsvertrag eine Vertrauensarbeitszeit auf 40 Wochenstundenbasis gibt. Leider wird laut diesem Vertrag sämtliche Mehrarbeit mit der monatlichen Vergütung komplett abgegolten. Da wir Projekte abwickeln, werden diese 40h permanent überschritten. Im Schnitt liege ich so bei 46h bis 48h die Woche. Zum Abbummeln bleibt leider auch keine Zeit, weil permanent irgendwelche Sachen dringenst erledigt werden müssen.

Als ich meinen Chef neulich fragte, ob ich die Brückentage im Mai zum Abbummeln der Mehrstunden nehmen dürfte, verneinte er es und meinte, wenn ich frei haben wolle, solle ich Urlaub nehmen.

Obwohl es "Vertrauensarbeitszeit" heißt, vertraut uns der Chef nur dahingehend, dass wir permanent neun bis zehn Stunden im Büro sein müssen und auch darüber hinaus per Telefon erreichbar.

Nun meine Frage: Auf dem von mir geführten und bei meinem Chef gesammelten Arbeitszeitnachweisen der letzten Monate sind übelst viele Stunden zuviel darauf. Kann ich mit Verweis an meinem Chef auf die Vertrauensarbeitszeit und des Stundennachweises einfach an einem der Brückentagfreitage zuhause bleiben, ohne dass er mir mit Abmahnung oder Schlimmeren kommen kann? Ich sehe es einfach nicht ein, ihm laufend Mehrarbeit ohne Chance auf eine Gegenleistung zu schenken...

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer kurzfristig dabei weiterhelfen könnte, da der nächste Brückentag schon Ende dieser Woche ist.

p.s.: Ich habe noch nicht gekündigt, aber der Arbeitsvertrag meines nächsten Arbeitgebers ist bereits unterschrieben.

Arbeitsrecht, Überstunden, Arbeitszeit, Brückentag, Mehrarbeit
darf mir mein chef meine arbeitszeit trotz gleitzeitregelung vorschreiben

ich arbeite zeit 20 jahren in meinem betrieb als sekretärin ... wir haben eine gleitende arbeitszeit mit kernarbeitszeit, gleitzeit, normalarbeitszeit ...

ich arbeite jetzt im 3. jahr 30 std. auf auf 4 tage die woche verteilt ... 7,5 std.pro tag ... im arbeitsvertrag sind keine zeiten eintragen ...

unsere betriebsvereinbarung sieht folgendes vor:

normalarbeitszeit 8.00 bis 16.30 kernarbeitszeit 9.00 bis 16.00 gleitzeit 7.30 bis 9.00 bzw. 16.00 bis 19.00 rahmenarbeitszeit 7.30 bis 19.00

ich habe sowohl in vollzeit als auch jetzt in teilzeit immer um 7.30 uhr angefangen, weil ich einen sehr langen anfahrtsweg habe.

ich halte die kernarbeitszeit bis 16.00 uhr ein, auch wenn ich dadurch ja schon immer länger da bin ... oftmals wird es länger (16.30 - 17.00) , was auch kein problem für mich darstellte, weil ich dann eben auch mal gleittage einlege ... in der regel versuche ich jedoch um 16.00 uhr zu gehen ... ab und an ist freitags mal ein gehen ab 15.00 uhr drinne

mein alter chef hat meine flexibilität schon zu vollzeiten geschätzt und wir sind uns nie ins gehege gekommen ... mein neuer chef hat mich durch seine unflexibilität eigentlich sogar in die teilzeit gedrängt, weil ich schon in vollzeit viele überstunden gemacht habe und dadurch auch krank wurde und nach einer kur dann verkürzt habe ...

jetzt ist mein chef auf einmal der meinung, dass ich durch die vielen überstunden ja nicht mehr leistungsfähig bin und ist der meinung, dass ich weniger überstunden mache, wenn ich erst um 9.00 uhr anfange ...

er argumentiert auch, dass "die abteilung ja überwiegend" spät anfängt und mich deshalb abends brauchen würde .... was nicht so ganz stimmt ... ein teil fängt früh an und ist froh, dass sie mich in dieser zeit ansprechen können, weil sobald chef da ist, ich auf abruf für ihn dazusein hab, den "späten" kollegen ist es nciht wichtig, wann ich da bin...

alle logische argumente interessieren ihn nicht .... er WILL dass ich da bin, wenn er im büro ist (er wohnt am ort, hat nen firmenparkplatz - wie kann es anders sein)

ich will da nicht "aus prinzip" auf meine jetzige arbeitszeit bestehen,sondern weil ich da eher einer verschlechterung meiner arbeit, meiner leistungsfähigkeit auf mich zukommen sehe ... mal ganzabgesehen von der einschränkung meiner freizeit ... ich komme jetzt schon kaum dazu, an einem arbeitstag mal zum arzt oder zu medizinischen anwendungen zu gehen, weil ich im günstigsten fall eine einfache fahrzeit von 1 std. habe

kann er mir daswirklich so vorschreiben ??? welche "rechte" hab ich da?

Arbeitszeit, Gleitzeit
Sind berufliche Termine außerhalb der Arbeitszeit Pflicht?

Hallo,

ich habe einen 40-wochenstunden-Arbeitsvertrag bei einer Unternehmensberatung und bin als Arbeitnehmerüberlassung bei einer Automobile-Firma in einem Projekt tätig.

Mein Chef (der Unternehmensberatung) hat jetzt ale 3 Wochen Montags Abends einen Besprechungstermin mit seinen sämtlichen Mitarbeitern anberaumt. Das ist jedoch außerhalb meines 8 Stundentags und somit in meiner Freizeit! (aber ich darf die Überstunden aufschreiben) Diverse Besprechungen und firmeninterne Schulunge finden ebenfalls nach "Feierabend" statt. Jetzt hat aber ein Kollegen von mir beschlossen, dass wir uns zusätzlich alle 4 Wochen Donnerstags abends treffen. Ebenfalls wieder auserhalb der 8 Stunden Arbeitszeit.

Ich sehe es nicht ein, dass ich jede Woche irgendwelche Termin in meiner Freizeit habe. Mit meinem Chef bin ich schon angeeckt wegen den Montagen: "Das ist eine Pflichtveranstatlung, das geht vor ......"

Ich habe das geschluckt und habe mir somit die Montag Abende für berufliche Zewecke freigehalten. Aber ich bin nicht bereit, jetzt auch noch andere Tage zu opfern. Immerhin ist es meine Freizeit und die möchte ich andersweitig verwenden.

Meine Fragen: Ist es zulässig, dass der Chef solche Termine als Pflichttermine in den Abendstunden (außerhalb vom 8-Stundentag) einberuft? Kann er wirklich verlagen, dass die Termine Pflicht sind? wie kann ich die Termine, die nicht an einem Montag stattfinden, freundlich absagen ohne schon wieder mit dem Chef anzuecken?

Bitte helft mir. Ich bin außer mir und möchte mich endlich wieder beruhigen. Zudem möchte ich eine freundliche Absage schicken und nicht mit Chef und Kollegen anecken.

vielen Dank für hilfreiche Antworten

Arbeitszeit, Termin

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