Ich habe das erste Mal ein Arbeitsverhältnis gekündigt. Zum 31.07. ich habe 30 Tage Urlaub und habe 18 Tage davon genommen. Also 2,5 x 7 Monate. Am 01.08. fange ich meine neue Stelle an.
Beim neuen Arbeitgeber habe ich anteilig von 26 Tagen jeweils ein Zwölftel also weniger Urlaub.
Ich habe die Mitteilung bekommen, dass ich für mein jetziges Arbeitsverhältnis noch 2 Urlaubstage habe. Also 20, irgendwas wegen Mindesturlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz.
Ich also in der Personalabteilung angerufen und gefragt und meine Bedenken geäußert, dass ich beim neuen Arbeitgeber keinen Urlaub abgezogen bekommen möchte (wegen doppeltem Urlaubsanspruch). Sie sagt wenn ich das nicht will soll ich die Tage NICHT beantragen, damit ich beim neuen Arbeitgeber bei Vorlage der Urlaubsbescheinigung nichts abgezogen bekomme.
Nun habe ich ein Bestätigungsschreiben meiner Kündigung bekommen in diesem steht unter anderem, dass ich noch 2 Tage Erholungsurlaub habe und ich die Tage unmittelbar nach Erhalt des Schreibens beantragen soll. Sollte ich den Erholungsurlaub nicht beantragt haben ist meine Firma gezwungen, die genannten Urlaubstage bis zum Tag meines Austritts anzuordnen.
Was soll das? Was soll ich nun tun? Beantragen oder nicht beantragen? Versteht ihr meinen Punkt, dass ich nichts abgezogen bekommen möchte? Ich bin ratlos.