Testament – die meistgelesenen Beiträge

Was muss ich nach dem Tod des Vaters alles machen, wenn ich mit ihm in einem Haus gelebt habe und dort bis zum Verkauf noch weiterleben will?

Mein Vater ist vor 2 Tagen im Krankenhaus nach langer Krankheit verstorben. Er hat mir seit Jahren erzählt, dass ich das Haus erbe, dass ich der Haupt-Erbe bin und meine Schwester nur einen Pflichtanteil bekommt. Er war sehr offen darüber und meine Schwester weiß auch davon. Vor seinem Tod hat er mir sein Testament anvertraut und gemeint ich soll es nach dem Tod beim Nachlassgericht einreichen. Kann ich laut der Amtsgerichtsseite nicht, da mir die Sterbeurkunde fehlt. Meine Schwester meinte, die bekommt sie erst vom Bestattungsinstitut und da muss sie erst Unterlagen einreichen die nun nicht alle im Chaos meines Vaters auffindbar waren.

Ich bin mit meiner Schwester unabhängig von der Erbschaft sehr zerstritten und es kann gut möglich sein, dass sie mich anlügt oder die Testamentabgabe behindert etc.

Ich habe das Gefühl das kann noch Tage oder Wochen dauern. Internetsuche hat mir gesagt, dass ich verpflichtet bin das Testament einzureichen, sobald ich vom Tod erfahren habe. Aber wie soll das gehen ohne Sterbeurkunde?

Ich habe bei meinem Vater gewohnt. Alle Rechnungen/Versicherungen etc. liefen auf seinem Namen. Ich hab mich an den Kosten nur per Barzahlung beteiligt. Meine Schwester hat mir gesagt, dass sie sein Bankkonto schon gesperrt hat.

Was bedeutet das nun für mich? Steh ich beim Monatswechsel in wenigen Tagen ohne fließend Wasser, Strom, Internet etc. da? Sind dann auch alle Versicherungen weg? Und wie soll ich das alles auf mich umschreiben lassen, wenn mir nichts davon gehört und die Erbschaft noch Monate dauern kann? So wie ich meinen Vater kenne, wird das Testament nicht formgerecht sein. Es ist in einem einlaminierten Umschlag mit seiner Unterschrift drauf. Ich weiß nicht wie es im Umschlag aussieht, ob es handschriftlich ist, seine Unterschrift mit Namen oder Ort enthält.

Selbst wenn alles geregelt ist, weiß ich nicht wie es weitergehen soll. Mein Vater hinterlässt ein sehr großes, aber auch altes und renovierungsbedürftiges Haus. Es ist vom Keller bis zum Dachboden inklusive Garagen vollgestopft mit Sachen deren Wert man schlecht schätzen kann. Ich kann das nicht beurteilen. Die Möbel sind fast alle nicht abbaubar. Wie verkaufe ich so ein Haus und dessen Inhalt und was mache ich, wenn sich das Haus nicht verkaufen lässt? Er hinterlässt kein nennenswertes Barvermögen, wenn ich Glück habe reicht das Geld für seine gewünschte Feuerbestattung.

Aber von was zahle ich dann meiner Schwester ihren Pflichtanteil? Mein aktuelles Vermögen reicht dafür nicht aus. Muss ich dafür einen Kredit aufnehmen oder kann ich warten bis das Haus verkauft wurde? Weil Kredit aufnehmen und dann auf einem Haus sitzen bleiben, das ich nicht losbekomme stelle ich mir als Alptraum vor.

Der Wohnungsmarkt ist aktuell eine Katastrophe. Es ist schwer eine passende Wohnung zu finden und ich habe auch keine Erfahrung darin. Jetzt schon ausziehen und dann noch monatelang das unbewohnte Haus mitzubezahlen, würde meine finanziellen Mittel auffressen.

Ich weiß nicht mehr weiter :(

Haus, Wohnung, Geld, Testament, Erbe, Vater, Eltern, Erbschaft, Familienprobleme, Geschwister, Hausverkauf, Nachlass, Streit, Todesfall, Nachlassgericht, Sterbeurkunde

Ich sterbe bald, was ist noch zu tun?

Moin, Moin,

ich werde zwar leider bald sterben - die Ärzte geben mir maximal noch 6 Monate -, habe aber zum Glück noch die Zeit meine Dinge und Angelegenheiten zu regeln.

Ich bin auf der Suche nach einer Art "ToDo"-Liste, also Dinge, die man noch regeln sollte (wie z.B. Testament, Beerdigung, Patientenverfügung etc), leider über google nicht fündig geworden. Vielleicht auch, weil ich mich nicht mehr so gut konzentrieren kann.

Kennt jemand zufällig einen Link oder einen Ort, an dem ich solch eine Liste finden kann?

Ergänzung: Es geht hierbei nicht darum, was ich vielleicht persönlich noch machen oder erleben möchte. Es geht rein rational darum, was man eben noch erledigen sollte.

Aktuell habe ich z.B. diese Punkte erledigt bzw. auf der Liste:

- Testament
- Patientenverfügung
- Lieder für die Trauerfeier
- Grabstein ausgesucht
- Grabsteinspruch ausgesucht
- Grabesstelle ausgesucht
- Trauerfeier-Heft mit den Liedtexten ausgesucht
- Ort der Trauerfeier ausgesucht
- Fotograf für die Trauerfeier organisiert
- Personen für die Laudatio auf der Trauerfeier gewählt und abgesprochen
- Adressen herausgesucht
- Lebensversicherung herausgeholt
- Letzte Worte an Frau, Tochter, Eltern und Bruder
- Gespräch mit dem Beerdigungsinstitut
- Gespräch mit dem Pastor
- Gespräch mit Hospiz
- "Schatzkiste" der Erinnerung für meine Tochter
- Anpassung der E-Mail-Adressen
- Kündigen von Verträgen

Herzlichen Dank

Testament, sterben, Erbe, Beerdigung, Patientenverfügung

Mein Sohn wird meine DHH erben, nun habe ich erfahren, dass meine Ex-Schwiegermutter ihn dazu anhält, sich bei meiner Freundin mit EFH einzuschleimen?

Ich besitze eine Doppelhaushälfte, die in etwas über einem Jahr abbezahlt ist und später an mein einziges Kind übergehen soll. Die Schenkung soll in etwa erfolgen, wenn er 18 ist und mit Wohnrecht für mich erfolgen.

Ich habe eine sehr enge Freundin, die ein Jahr jünger ist als ich und die seit dem Tod ihres Vaters alleinige Besitzerin eines freistehenden Einfamilienhauses mit 2 Wohnungen und 2 Garagen ist.

Sie hat weder Kinder noch Partner und ist Anfang 50.

Die Geschwister ihrer Mutter hatten sich erdreistet, dort zu dritt einziehen zu wollen, nachdem ihre Mutter ins Seniorenheim musste.

Meine Freundin hatte beide Eltern 15 Jahre lang gepflegt und den Vater zu Hause bis zum Tod liebevoll begleitet.

Danach hatte sie auch ihre Mutter gepflegt, die extrem narzisstisch und bösartig ihr gegenüber war.

Nun ist die Mutter im Heim, da sie nicht mehr mobil und auch dement ist.

Meine Freundin bezahlt dafür und hat nun das freistehende EFH (bzw. ZFH) für sich. Wohnt weiterhin oben in ihrer Wohnung und kernsaniert die elterliche Wohnung.

Aus Ihrer Familie kommen nun Begehrlichkeiten seitens der 2 Großtanten nebst Mann, sie möchten dort kostenlos wohnen und von ihr gepflegt werden, da sie das ja jetzt drauf habe.

Sie lehnte ab.

Danach kam die Tochter ihrer Cousine und erhob Anspruch auf die untere Wohnung, die den Eltern meiner Freundin gehört hatte und nun kernsaniert wird.

Sie wolle dort mit ihren Hunden einziehen, wenn die Wohnung fertig sei. Diese Cousine 2. Grades hatte vorher meine Freundin überall lächerlich gemacht und darf auch dort nicht einziehen.

Meine Freundin gestaltet das Haus für sich alleine. Bei der Pflege ihrer Eltern hatte ihr auch niemand geholfen.

Ihre Cousine 2. Grades betonte dabei, dass meine Freundin schon über 50 und nicht mehr gesund sei und besser langsam ihr Testament mache.

Ich selbst finde so etwas indiskutabel und unverschämt, aber die Geschichte geht noch weiter.

Meine Freundin sagte, sie habe eigentlich keine Erben bzw. wolle weder den Grosstanten (die sie zu überleben gedenkt) noch dieser Cousine 2. Grades das Haus vererben.

Eventuell ginge es später an eine Stiftung.

Nun bekam meine Ex Schwiegermutter das mit und ich hörte gestern, dass sie zu meinem Sohn (14!!!) sagte, er möchte sich doch bitte etwas bei meiner Freundin einschleimen und öfter mal mit mir da hin fahren, damit sie auf den Gedanken kommt, ihm das Haus zu vererben.

Erstmal ist es so, dass mein Sohn meine DHH erben wird, die sein Heim ist und auch neuer als das Haus meiner Freundin.

Das ist mehr als andere Kinder von ihren Eltern bekommen.

Mein Sohn weiß von diesem Vorhaben noch nichts und ist auch in finanziellen Dingen und Immobilien überhaupt nicht beleckt.

Er hatte aber schon spitz bekommen, dass ein Haus meistens dann auf Kinder übergeht, wenn Eltern sterben und sofort mein Haus abgelehnt mit den Worten "wenn du stirbst, will ich es im Tausch dafür nicht, bitte behalte es und lebe weiter".

Diesem Kind also hatte meine Ex Schwiegermutter jetzt nahe gelegt, sich bei meiner Freundin einzuschleimen, damit er von ihr das freistehende Haus bekommt.

Wenn dieser Gedanke von meiner Freundin selbst gekommen wäre, hätte ich ihr dazu geraten, mit 52 erstmal zu gucken, ob sie nicht nochmal einen Partner (vielleicht mit Kind) findet oder einem ihrer Schüler das Haus vermacht (sie ist Lehrerin).

An meinen Sohn hatte ich nie gedacht, da er bei mir schon bestens versorgt ist und auch nicht 2 Häuser "braucht".

Klar kann man so ein Haus auch vermieten.

Ich verstehe aber den Gedankengang nicht, einem naiven 14jährigen so etwas einzutrichtern und damit irgendwie die Freundschaft zwischen mir und meiner Freundin zu einer Geschäftsangelegenheit zu machen.

Weder will ich ihr Haus für mich (zumal ich älter bin als sie), noch braucht mein Sohn das Haus, das sie es ihm auch mit keiner Silbe zugedacht hat.

Sie will aktuell einfach nur leben, sich von der langen Pflege erholen und das Beste aus ihrem Elternhaus machen.

Ohne Ziel, ohne Plan.

Für mich völlig in Ordnung. Selbst wenn sie gar kein Testament macht, ist es nicht meine Angelegenheit.

Ich weiß aber, dass sie sehr besorgt um den Verbleib ihrer Erinnerungsstücke ist.

Aber deren Verbleib kann weder ich steuern noch mein Sohn.

Was ist vom Verhalten meiner Schwiegermutter zu halten?

Ich habe irgendwie, obwohl es nicht mein Bestreben ist, ein schlechtes Gewissen gegenüber meiner Freundin, dass mein Kind ohne ihr und mein Wissen in ihre Angelegenheiten involviert werden sollte.

Ich stehe kurz davor, ihr diese Gedanken meiner Schwiegermutter meinem Sohn gegenüber zu beichten, da ich mich irgendwie dafür schäme und das Gefühl habe, dass ihr Unrecht getan wurde, ohne dass ich aktiv daran beteiligt war.

Es fühlt sich aber ... schäbig ... an.

Ich kenne sie seit dem Kindergarten und wir sind beide über 50.

Haus, Kinder, Familie, Verhalten, Freundschaft, Testament, Erbe, Immobilien, Erbschaft, Psychologie, Doppelhaushälfte, Freundin, Schwiegermutter, EFH

Fragen zum neuen Testament an die christen (Bibel)?

Rein aus Interesse. Ich will niemanden beleidigen. Habe paar Fragen die hoffentlich hier beantwortet werden.

1.wieso gibt es ein neues Testament?

Die Regeln sind lockerer und dieses Leben ist ja ein Test.

2.Was bringt es, wenn der Test auf dieser Welt einfach zu bestehen ist?

Regeln wie kein Alkohol und kein bestimmtest Fleisch usw waren im ersten Testament. Aber im zweiten nicht.

3.Was bringt es, wenn man alles trinken und essen darf?

Gott muss doch auch etwas auf diese Welt setzten, was verlockend ist aber man nicht darf, um zu testen ob es die Person macht. Und das einzige was mir da einfällt ist Sex vor der Ehe. Kommt mir jetzt nicht mit Irgendetwas, was der Mensch sowieso nicht machen würde. Die 10 Gebote heißt es glaube ich, sind auch locker einzuhalten.

4. das Gebet?

beten ist recht selten. Es ist keine Überwindung, weil es einfach wenig ist und kurz auch. Auch, wenn man keine Lust hat kann man es einfach mal kurz machen, weil es nicht oft ist und nicht lang ,wie gesagt. Da gibt es keine Überwindung.

5.was sagt ihr zu den sehr vielen Abweichungen in den verschiedenen Bibeln?

es gibt sehr viele Abweichungen in den verschiedenen Bibeln. Ein Wort gottes darf doch nicht einfach geändert werden? Es muss jedes einzelne Wort gleich bleiben.

wie gesagt. Keine Beleidigungen. Niemand soll sich angegriffen fühlen. Und es geht hier um die Fragen. Nicht um was anderes. Danke für die Antworten!

Religion, Testament, Christentum, Bibel, Gott

Bin von den Hinterbliebenen enterbt worden?

Mich hat der Blitz getroffen: Vor zwei Wochen saß ich mit meinen Geschwistern zusammmen um mein Erbe als Drittel-Erbe anzutreten. Wir sind 3 Geschwister, die Mutter verstarb kurz nach Weihnachten. Wir drei sitzen abends gemütlich beinander, am nächsten Tag Notartermin, das Testament von 1998 liegt am Tisch, alles hat noch seine Richtigkeit. Wir schwelgen in Erinnerungen, vor uns liegt eine Mappe, in der viele handgeschriebene Notizen unserer Mutter liegen. Einer davon beinhaltet die Überschrift : Zusatz zum Testament. "Ah, schau mal was ich gefunden habe, meint mein Bruder." Ich lese und kippe fast vom Stuhl. Da ich schon ein Vorerbe erhalten hätte, hat mich meine Mutter 2007 enterbt. (Ich erhielt mit etwa 22 Jahren ein Auto um umgerechnet 7.000 Euro, meine Ausbildung, Miete, usw.) Dass meine Mutter ihr Lieblingskind bevorzugte, ihr durch eine Schenkung ein schönes Haus bereits vor Jahren verschafft hat, haben mein Bruder und ich hingenommen. Übrig ist eine Wohnung, Sparbücher, ein paar Möbel, die mein Bruder und meine Schwester alleine erben sollten. Der Zusatz zum Testament ist mit "Mama" unterschrieben, für mich eher eine Empfehlung an uns, dass wir uns um unsere Schwester kümmern sollten (obwohl ich enterbt wurde!), denn sie benötigt immer Hilfe. Die Arme, die Fürsorgliche (sie hat unsere Mutter gepflegt, vorher habe vor allem ich mich um sie gekümmert). Kurz und gut, ich war geschockt. Meine Geschwister wollten den Zusatz zum Testament mitnehmen. Wegen weil Gerechtigkeit. Sie haben mich getröstet: "Vielleicht ist er ja ungültig." Gesagt, getan. Der Notar wollte sich natürlich nicht festlegen, da das Dokument nicht mit dem Namen der Erblasserin unterfertigt worden war. Nach dem Notartermin saßen wir drei im Kaffeehaus, mir wurde eröffnet, dass der Zusatz nicht ernst zu nehmen sei und ich in ihren Augen gleich berechtigter Drittelerbe sei. Ich fuhr wie in Watte gepackt nach Hause. Gerne hätte ich eure Meinung dazu, was ihr denkt, warum wurde das Dokument, welches eh nicht ernst zu nehmen sei, zum Notar gebracht? Meine Schwester hat mich gebeten, auf meinen Pflichtteil bezüglich der Schenkung zu verzichten, weil sie kein Geld hätte. Mein Bruder wäre einverstanden, wenn ich mit ihm die Wohnung teilen würde, er möchte dass sie als Ferienwohnung der Familie (ich habe kein Interesse daran) erhalten bleibt. Auszahlen könne er mich nicht, da er kein Geld hätte. Bleiben die Sparbücher, die nach Abzug der Notarkosten und der Nebenkosten sehr niedrig bleiben werden.

Testament, Erbrecht

Erbdiebstahl?

Hallo, ich hätte eine kurze Frage. Meine Mutter ist Erbe von meinem Großvater.

Um es übersichtlicher zuhalten, kürze ich die anderen Erben mit Buchstaben ab.
Ein weiterer Erbe ist also Person „B“.

Das Erbe wird dabei durch 3 geteilt, also es gibt noch eine 3. Person die mit erbt, diese spielt jedoch keine Rolle.

Person B hat meine Mutter angerufen, was mit dem Auto passiert. Darauf hin hat sie gesagt, er soll das Auto erstmal auf dem Parkplatz stehen lassen, bis eine Entscheidung getroffen wird.

Meine Mutter erhielt dann einige Tage später einen Anruf von der Vertragswerkstatt. Bei dem Auto wurden Räder gewechselt und eine kleinfügige Reparatur in Auftrag gegeben.

Das war schon merkwürdig, dass Person B das Auto ohne andere Erben zu fragen in die Werkstatt zur Reparatur bringt.

Daraufhin erhielt meine Mutter eine WhatsApp Nachricht von Erben „B“ und ich zitiere:

“Ich habe das Auto bewerten lassen und es hat keinen Wert mehr. Zahnriemen und Bremsen müssen neu gemacht werden. Ich habe das Auto bei einem Händler abgegeben. Vertrag ist bereits unterschrieben.“

Zur Info: Das Auto ist ein Renault Clio bj 2007 mit 44t km. Der Restwert auf dem Markt beträgt ungefähr 5000€.

Erbe B kann doch nicht von sich aus entscheiden, Reparaturen vorzunehmen und das Auto dann einfach von sich aus abgeben.

Laut Testament soll das Auto / oder der Wert des Autos durch 3 geteilt werden.

— Zusätzlich sollen Schmuck und Münzen ebenfalls durch 3 geteilt werden laut Testament. (Wert ungefähr 7000€). Diese hat Erbe „B“ ebenfalls einfach mitgenommen.

Handelt es sich dabei um Erbdiebstahl? Und wie geht man nun am besten vor?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Diebstahl, Auto und Motorrad

Kann Mutter(Oma) der Enkelin Haus vererben und die eigene Tochter(der Oma bekommt nur ein Wohnrecht?

Hallo, irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr. Zur Sache: Meine Mutte ist das einzige Kind meiner Oma.Meine Mutter hat zwei Töchter, mich und eben noch eine. Meine Oma hat nun vor gut 2,5 jahren meiner Mutter eröffnet, das nicht sie, sondern meine jüngere Schwester ihr Haus erben soll. Sprich: Meine Oma vererbt ihr Haus an ihre jüngste Enkelin, also meine Schwester. Meine Mutter soll nur ein Lebenslanges Wohnrecht in der jetzigen Wohnung meiner Oma bekommen, wenn die Oma verstorben ist. Nach dem Tod meiner/unserer Mutter gehört meiner Schwester dann das ganze Haus (zu ihrer eigenen, freien Verfügung)Meine Schwester ist vor über 10 jahren auf bitten meiner Mutter zur Oma ins Haus gezogen, dass Oma etwas Hilfe hat(Arztfahrten usw.) Meine Schwester war damals in einem Alter, wo sie mit meiner Mutter nicht umziehen wollte und es sich bei Oma eben angeboten hat, in die Erdgeschosswohnung (3-Zi-Wohnung)zu ziehen(für ganz kleines Geld). Oma woht im 1. OG in der größeren Wohnung(5-Zi.+Kü. und Bad). Ich selbst gehe leer aus, bzw. bekomme ich eventuell ca. 5000 Euro vererbt. Aber das ist unwichtig und nur beiläufig erwähnt. Nun meine Frage: Ist das Wohnrecht auf Lebenszeit nicht geringer zu schätzen als wie ihr Plichtteil wäre? Kann sie das Wohnrecht ausschlagen und dann ihren Pflichtteil einklagen? Meine Oma möchte jetzt sogar alles schriftliche von meiner Mutter haben, was meine Oma meiner Mutter jemals im Leben an Geldgeschenken gemacht hat(hat Oma alles dokumentiert, aber nicht mit dem Zusatz, es auf den späteren Erbfall anzurechnen.) Wie kann meine Mutter herausfinden, ob meine Oma evtl schon einen Erbvertrag über das Haus mit meiner Schwester geschlossen hat? Kann meine Mutter ein berechtigtes Interesse beim Grundbuchamt darlegen, um zu sehen, ob meine Schwester evtl. sogar im Grundbuch steht?

Ich glaube, das reicht erstmal an Fragen...ist etwas kompliziert alles..ach ja, eine Lösung untereinander ist nicht möglich. Meine Schwester redet seit dem Tag, an dem sie erfahren hat, dss sie das Haus der Oma erben wird, kein Wort mehr mit meiner Mutter. Und Oma rückt von ihrem Testamaent nicht ab. Sie will es halt so....

Testament, Erbrecht, Erbe, Erbschaft

Mein Wohnrecht - was muss ich mir gefallen lassen?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Wohnungsrecht. Ich wohne im Zweifamilienhaus (Elternhaus).

Meine Eltern sind schon beide tot. Sie haben ein Testament hinterlassen.

Mein Bruder hat das Haus geerbt, ich habe das lebenslange Wohnrecht geerbt.

Nach dem Todesfall von meinen Eltern vor 4 Jahren musste ich zu einem Anwalt gehen, mein Bruder wollte mein Wohnrecht gar nicht ins Grundbuch eintragen lassen, obwohl ich in diesem Haus mit meinen Eltern gewohnt habe. Er wollte das ganze Erbe für sich haben.

Mein Wohnungsrecht auf Lebensdauer ist schon 3 Jahre im Grundbuch eingetragen. Laut Anwalt darf ich alle gemeinsamen Räume im Haus, Hof und auch Garten mitbenutzen, so wie vor dem Erbfall.

Ich darf Obst ernten, Bäume beschneiden, neue Blumen und Sträucher, Bäume setzen usw. Mein Bruder hat sich um die Gartenpflege nie interessiert.

Ich habe mir vor langer Zeit im Garten ein Gartenhaus mit Pergola und ein Wintergarten aufgestellt. Da haben meine Eltern noch gelebt. Um den Wintergarten habe ich paar Sträucher gesetzt, wegen Sichtschutz. 

So lief es jetzt 3 Jahre lang ohne Probleme.

Jetzt war ich paar Wochen im Krankenhaus - geplante Untersuchung und eine OP. 

Als ich zurückkam, waren im Garten fremde Personen. Sie haben da einiges geändert, viele Obstbäume weggemacht, auch die Sträucher bei meinem Wintergarten haben sie komplett weggemacht, so dass man jetzt keinen Sichtschutz hat.

Auf dem Hof, wo ich immer parke, steht ein fremde Pkw Anhänger.

Meine Frage – darf mein Bruder den Garten so verändern oder verpachten, ohne mich zu fragen? So bin ich in meinen Rechten begrenzt.

Darf der Inhaber – mein Bruder fremden Personen Zutritt ins Haus (Keller) erlauben? Ohne mich vorher zu informieren?

Danke für Antwort.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbe, Jura, Notar

KFZ in Spanien geerbt - was nun?

Kurz zur Geschichte:

Meine Schwester (Deutsche Staatsbürgerin) wohnte in Teneriffa (Insel gehört zu Spanien) und hat dort ein Fahrzeug neu gekauft. In Spanien ist das Fahrzeug ca 5.000 Euro beim Verkauf wert in Deutschland 21.000 Es steht für mich also fest, das Auto nach Deutschland zu holen und hier zu verkaufen.

Zu meinen Problemen:

Das Fahrzeug ist auf meine Schwester zugelassen. Ich habe zwar das Europäisches Nachlasszeugnis und kann damit auch bei Banken und dem Vermieter usw alle offenen Probleme klären aber beim Thema Auto abmelden bzw ummelden geht kein Weg hinein.

Als Ausländer kann ich kein Fahrzeug in Spanien an- bzw ummelden da ich das nur am eigenen Wohnsitz machen kann und der ist ja nun mal in Deutschland.

Da das Auto nicht auf mich zugelassen ist, darf ich es auch nicht abmelden und das Abschlusszeugnis wird nicht anerkannt.

Kurz gesagt ich kann mein Auto weder ummelden noch abmelden oder neu anmelden.

Hat irgendjemand eine Idee was ich machen kann? Oder wohin ich mich wenden kann? Einen Anwalt kann ich mir diesbezüglich nicht leisten. Und einfach ignorieren geht auch nicht da ich der einzige Erbe bin. Das überführen mit der Fähre nach Spanien und von dort aus dann nach Deutschland fahren ist kein Thema. Auch das anmelden in Deutschland ist kein Problem. Aber ich muss es ja erstmal aus Spanien bekommen und dort abmelden...

Auto, KFZ, Spanien, Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Fahrzeug, abmelden, ummelden, Auto und Motorrad