Frage zu Testament ohne Notar?

10 Antworten

Selbstverständlich ist ein eigenhändig verfasstes und durchweg handschriftliches Testament mit eigener Unterschrift gültiger letzter Wille n. §§ 2247, 2267 BGB, soweit der Ersteller testierfähig ist, also sein 16. lebensjahr vollendet hat und dem keine krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung entgegsteht, mit der er "nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln", § 2229 BGB.

Und soweit man es beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gäbe kann man sich auch sicher sein, das es im Erbfall den gesetzlichen wie eingesetzten Erben bekannt gegeben würde.

G imager761

Keine sachlichen Fehler einbauen, die Form einhalten. Handschriftlich, Datum, Unterschrift. Vorschläge findet man im Internet. Man kann es beim Amtsgericht hinterlegen, das dient der Sicherheit und ist deutlich günstiger als ein Notar.

Dazu müssen einige Faktoren berücksichtigt werden.

  1. Das Testament muss vom ersten bis zum letzten Wort mit der eigenen Hand geschrieben worden sein. Ein Testament mit dem Computer ist nicht zulässig.
  2. Es muss mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben werden
  3. Der Ort und das Datum der Willenserklärung müssen mit in das Testament
  4. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
  5. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1937.html
  6. Es muss eine Testierfähigkeit vorliegen.
  7. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2302.html
  8. Die §§ 2303 - 2338 BGB müssen berücksichtigt werden

Wenn alles berücksichtigt wurde, ist auch ein Testament ohne Notar gültig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Natürlich. Aber sicherer ist es über einen Notar

ja klar, kann ja nicht jeder einen Notar aufsuchen, schon wegen des Honorars, welches sich auch nach dem " Streitwert " richtet

du könntest es auf die Tapete schreiben, mußt es nur handschriftlich mit Datum versehen und ebenso mit deiner Unterschrift

bei zuvor gemeinsam verfaßten Testament muß dann aber doch ein Notar eingesetzt werden, weil eine Änderung zu Lebzeiten dem " Partner " mitgeteilt werden muß