Kann Mutter(Oma) der Enkelin Haus vererben und die eigene Tochter(der Oma bekommt nur ein Wohnrecht?

9 Antworten

Ist das Wohnrecht auf Lebenszeit nicht geringer zu schätzen als wie ihr Plichtteil wäre?

Im Prinzip nicht, denn man muss es ja so sehen, dass sie keine Miete zahlt. Praktisch gesehen käme es drauf an, wie lange deine Mutter noch lebt. Man könnte erst im Nachhinein wirklich rechnen, ob Wohnrecht oder Pflichtteil günstiger geworden "wäre".

Kann sie das Wohnrecht ausschlagen und dann ihren Pflichtteil einklagen?

ich vermute, das geht nicht. Ein Erbe kann man ausschlagen, aber dann erbt man wirklich gar nichts, auch keinen Gegenwert. Und eine Art Tausch - ich möchte nicht dieses, sondern jenes erben - das wäre gegen den letzten Willen.

Es geht wahrscheinlich nur über eine Einigung zwischen den Erben, nachdem sie geerbt haben. Aber das könnte ein Rechtsanwalt in einem kurzen Gespräch genau klären.

Etwas wäre auch für deine Schwester wichtig zu überlegen: sie würde ein Haus erben, das sie instandhalten muss und für das sie Versicherungen braucht usw, aber sie hätte keine Mieteinnahmen. Geht das? Haben deine Oma und deine Schwester daran gedacht, dass das Haus erstmal nur Kosten verursacht? Ganz wichtig und vielleicht ein Grund, warum ihr euch besser doch alle zusammentun solltet!

Ich befasse mich grade mit der gleichen Materie. 1983 haben meine Eltern ein sog. Berliner Testament gemacht, d.h. wenn der eine stirbt erbt der andere alles und nach dessen Tod die Kinder. Enkel kommen erst dann. 1984 starb mein Vater, da ich auswärts arbeitete blieb mein Sohn also ihr Enkel in der Wohnung die eigentlich mir zugedacht war. Jahre später hat meine Mutter dann meinem Sohn, der immer noch bei ihr im Haus wohnte das Haus ganz überschrieben. Mir aber in der Wohnung wichtig:NOTARIELL ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Da ich damals das Wohnrecht, das ich aufgrund einer Erkrankung eigentlich nötig gebraucht hätte. selbst aber nicht nutzen konnte weil mein Sohn inzwischen mit Freundin drin wohnte schlossen wir einen ( auch notariellen) Vertrag, dass er mir als Ausgleich für das Wohnrecht eine Art Rente in Höhe meiner Miete zahlte. Die zahlt er nun schon 10 Jahre, und nun rechne mal aus wieviel das macht bei monatlichen 500,-- Euro. x 12 = 6.000,-- p.Jahr sind allein in den vergangenen Jahren schon 60.000,00 Euro/bzw. vorher DM( schon umgerechnet). Wenn ich davon ausgehe dass ich diese Zahlung noch 30 Jahre erhalte wären das nochmals 180.000,-- + die schon gezahlten 60.000,-- =240.000,--. Hätte ich das Haus, eines aus dem Jahr 1960, zwar saniert bekommen, wäre das weniger gewesen. Und ich hätte dauernd was renovieren und instandsetzen müssen, was ich gar nicht kann mit einer kleinen EU Rente. Und wenn mein Sohn mal auszieht und die Wohnung frei wird kann ich immer wieder in die wohnung ziehen - habe also dann auch die Miete gespart. Kriege allerdings dann natürlich keine Ausgleichzahlung mehr. Warum Ihr so rumsteitet verstehe ich nicht. Deine Schwester hat doch die Mutter lange gepflegt, diese Pflege alleine wird als Leistung angerechnet. Und Deine Mutter ist doch nicht enterbt - sie hat ein Wohnrecht, dass viel mehr Wert ist als 50.000,--Euro. Von denen ja wie schon geschrieben die ganzen Kosten und Umschreibungen noch abgehen. Und dann --hat sie ein Haus mit der ganzen Verantwortung, muss alles instansetzen. Ich finde in jedem Fall ein lebenslanges Wohnrecht/oder Nießbrauchstrecht besser. Grade in Zeiten wo die Mieten immer höher werden ist das doch ideal.Ich nehme mal an ihr habt ein *normales * Haus und kein Schloss! Wenn allerdings bei Euch solch eine Athmosphäre herrscht dass einer dem anderen alles neidet - dann sollte sie sich so wie ich lieber eine monatliche Zahlung für das Wohnrecht zahlen lassen und anderswo wohnen.

Rima12

Sofern keine anderen Erben der Oma existieren und wirklich Deine Mutter die einzige anspruchsberechtigte Erbin ist, kann die Oma nur dann die Mutter aus der Erbfolge ausschließen, wenn jene ein massives Verbrechen gegen die Oma unternommen hat, welches gerichtsfest dokumentiert ist. Fehlt diese Voraussetzung, dann kann die Oma den Erbanspruch ohne Begründung auf die Hälfte herabsetzen und 50% an jeden vererben, den Sie haben will. Wäre das Haus also maximal die 50% wert und hätte die Oma noch Erbschaften, die die anderen 50% darstellen, könnte die Oma das Haus hälftig auf die Enkelkinder vererben und die Mutter würde das Restvermögen bekommen. Die Oma kann natürlich auch noch die Kohle verballern, bevor sie jene überhaupt vererbt (also Omas klein Häuschen selbst verjuxen). Wenn die Oma jedoch so verteilen will, wie sie es will, ginge das nur dann, wenn Deine Schwester den Schätzpreis des Hauses am Tag des Todes der Oma brav so verteilen kann, dass die Gesamterbschaftssumme (vermutlich ist es nur das Haus und sonst kaum was) entsprechend 50% auf Deine Mutter und 50% auf beide Schwestern verteilt wird. Die Enkel selbst haben keinen direkten Erbanspruch, weil die Mutter davor steht. Wenn das Haus z.B. 100.000 Euro wert ist, dann geht ein Anspruch von 50.000 Euro an die Mutter (und zwar handfest und nicht als Wohnrecht) und ggf. 50.000 Euro an die Schwester und das letzte Enkel geht leer aus. Das wäre gesetzlich möglich. Nur wenn die beschenkte Enkelin die 50.000 Euro nicht hat, um die Mutter auszuzahlen, dann kann Mutter problemlos vor Gericht ziehen und in's Eigentumsrecht der Tochter reinpfänden. Dann ist die Mama schneller die 50%ige Teilhaberin (oder sie stellt Versteigerungsantrag für Omas klein Häuschen) als man meint. Und dann wird immer noch 50% der Mutter zustehen - nur werden es dann keine 100.000 mehr sein, weil Anwälte, Gericht und Grundbuchamt/Notare wohlfeil die Händchen aufgehalten haben werden. Oma soll also mal besser nachdenken, was sie da für einen Unfug redet. Sie soll mal mit einem Notar oder einem Anwalt für Erbfragen reden. Das, was sich Oma da zusammenphantasiert, kann sie in der Pfeife rauchen. Das kippt jeder Anwalt vor Gericht in den Lokus und es träte dann die normale Erbfolge in Kraft. Wenn Oma so naiv sein sollte, in ihrem Testament die eigene Tochter nicht auf den Pflichtteil zu setzen, dann läuft das Spiel sowieso ganz anders. Dann kriegt die Mutter alles und kein Enkel irgendwas, sobald das Testament angefochten worden ist.

Bevor Mc Oma abtritt und zum unteren Dienst geht, wird gar nix gemacht! Warum wollt ihr die Oma linken und hinter ihr "Geheimnis" kommen. Eine Überschreibung auf jemand anderen kostet Geld, dass ihr zahlt, der Staat kassiert einen Teilwert vom Haus, da steht ihr später mal ziemlich dumm da und vielleicht sogar in den Unkosten. Passt lieber gut auf Oma auf! Solang sie lebt, gibts noch dicke Rente und ihr habt alle was davon. Übertragen wird das Haus in der Regel auf den Nächsten, also Mama und stirbt Mama, dann gehts auf die Kinder über. Alles andere wäre sinnlos.

Hallo krümelsimba,

ich kann deine Enttäuschung verstehen, aber der letzte Wille ist nun einmal höchstpersönliches Recht und keiner "Gerechtigkeit" unterworfen :-(

Allerdings gibt es Mindestansprüche, die deiner Mutter zustehen :-)

Im Einzelnen:

Ist das Wohnrecht auf Lebenszeit nicht geringer zu schätzen als wie ihr Plichtteil wäre?

Vmtl. ja. Aber der Pflichtteilsanspruch verbleibt ihr ungeschmälert. Als gesetzliche Erbin fiele ihr der Gesamt-Reinnachlass (Vermögen mit Hausert abzüglich Schulden und Beerdigungskosten) zu - die Hälfte kann sie in Geld von der eingesetzten Enkelin verlangen :-)

Kann sie das Wohnrecht ausschlagen und dann ihren Pflichtteil einklagen?

Sie kann beides beanspruchen.

Meine Oma möchte jetzt sogar alles schriftliche von meiner Mutter haben, was meine Oma meiner Mutter jemals im Leben an Geldgeschenken gemacht hat

Anstandsschenkungen (Hochzeitstag, Weihnachten, Genurtstag) oder Schenkungen aus sittlicher Pfluicht (Abitur, Heirat, Hausstandsgründung) wären nicht ausgleichspflichtig. Alles andere schon.

(hat Oma alles dokumentiert, aber nicht mit dem Zusatz, es auf den späteren Erbfall anzurechnen.)

Genau deshalb will sie das vermutlich jetzt haben :-)

Unterschreiben muss man aber nichts.

Wie kann meine Mutter herausfinden, ob meine Oma evtl schon einen Erbvertrag über das Haus mit meiner Schwester geschlossen hat?

Lebzeitig, gar nicht.

Kann meine Mutter ein berechtigtes Interesse beim Grundbuchamt darlegen, um zu sehen, ob meine Schwester evtl. sogar im Grundbuch steht?

Nein, mögliche Erbfoölgen sind kein "berechtigtes Interesse".

Im Erbfall kann sie allerdings von der Erbin ein notariell erstelltes Vermögensverzeichnis auf das fiktive, also auch 10 Jahre zurückliegende Vermögen verlangen und bekommt dann die Unterlagen.

Sollte das Haus lebzeitig verschenkt worden sein, hätte sie, jährluch 10 % des Übertragungswertes fallend, daran ein ERgänzungsanspruch: dieser Übertragungswert wird dem Vermögen am Todestag wieder zugerechtnet und erhöht ihren Pflichtteilsanspruch entsprechend.

Allerdings: alles, was über Arzt- und Besorgungsfahrten hinaus geht (Kochen, Waschen, Pflege) wäre gegenzurechnen.

Und Oma rückt von ihrem Testamaent nicht ab. Sie will es halt so....

Was ihr gutes Recht ist - und auch nicht so gemein, wie du das empfindest. Immerhin bekommt deine Mutter die Hälfte des Vermögens, dafür ist sie weder an der Pflege (die ihre Verpflichtung wäre) noch den Beerdigungskosten heranzuziehen. Und sie kann sich den Wohnwert auszahlen lassen (Jahresmietwert mal 10 Jahre), da deine Schwester ihr bestimmt ungern die Wohnung überlassen will und ihr das Recht wohl gern abkauft.

Es ist nicht ungewühnlich, dass Menschen, die im Alter Sorge haben, derart begünstigt werden.

Auch nicht, dass sie es sich unvermittelt anders überlegen können:-)

Ich hoffe, das beantwortet deine Fragen - wartet einfach mal ab, was denn tatsächlich einmal wird - ändern könnt ihr es ohnehin nicht, Mindestansprüche verbleiben in jedem Fall.

G imager761