Meine Kinder bekommen gar nichts!

13 Antworten

Geht zu einem Notar /Anwalt mit Schwerpunkt Erbschaftsrecht lasst Euch beraten und lasst Zeitnah ein Testament aufsetzen ... Zeitnah wenn es Euch wichtig ist und es eben auch durch einen Unfall oder eine Krankheit immer ganz rasch ein Ende haben kann.


Narva  25.09.2024, 12:43

Andere Lösung : Häuser zu Lebzeiten verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit bringt zwar nicht so viel wie ohne Wohnrecht und das Geld dann halt verbrauchen wo kein Besitz da kein Erbe.

Du findest Hilfe bei einem Notar, der euch ein Berliner Testament aufsetzt oder euer Testament auf Rechtssicherheit prüft um am Ende beglaubigt, es euch erläutert, eure Wünsche berücksichtigt, etc. Oder ihr macht es selbst (handschriftlich!) wenn ihr euch thematisch eingelesen habt.

Denn auch beim Berliner Testament können die Kinder ihren Pflichtteil fordern.

Ihr könnt als Ehepaar Euren letzten Willen selbst verfassen. Dabei reicht es, wenn einer von Euch das Testament mit der Hand schreibt und der andere die gemeinschaftliche Erklärung mit vollem Namen mitunterzeichnet (§ 2267 BGB). Derjenige, der nur unterschreibt, sollte angeben, wo und wann er unterschrieben hat. Diese Variante wird in der Praxis sehr häufig gewählt.

Ihr müsst klar schreiben, dass der überlebende Ehegatte für den ersten Erbfall Alleinerbe sein soll. Fehlt eine solche ausdrückliche Erbeinsetzung, dann gilt im Zweifel die  gesetzliche Erbfolge. Allein eine Formulierung wie „nach unserem Tod erbt unser Sohn“ reicht als Andeutung nicht aus, um den länger lebenden Ehegatten als Alleinerben einzusetzen. Auch dass sich Ehegatten üblicherweise gegenseitig bedenken, lässt nicht den Schluss zu, dass der eine den anderen zum Alleinerben machen wollte (OLG München, 12.11.2019,  Az. 31 WX 183/19). Es reicht nicht aus, zu schreiben, dass Ihr Euer Vermögen durch ein Berliner Testament vererben wollt (OLG Celle, 07.07.2022,  Az. 6 W 77/22).

https://www.finanztip.de/berliner-testament/

Beim Berliner Testament erben die Kinder erst, wenn ihr beide verstorben seid. Geht zum Notar, der formuliert das rechtssicher.

Da kann ich nur raten zu einem Fachanwalt für Erbschaftsrecht zu gehen.

Meine Eltern haben das zu Lebzeiten auch gemacht und konnten somit für meine nicht-leibliche Schwester (die sie als Pflegekind aufgenommen hatten und genauso geliebt haben wie eine leibliche Tochter) gute Vorsorge treffen (wobei ich sie sowieso nicht im Stich gelassen hätte, aber so war wenigstens klar was meine Eltern wünschten und entsprechend war es auch rechtlich problemlos dies umzusetzen).

Dass man sich ums Erbe streitet (und das auch noch wenn die Erblasser noch am Leben sind) geht meiner Meinung nach gar nicht und kann ich auch nicht nachvollziehen.

Nur eine kleine Anmerkung: Mein Papa und meine Mutti haben das auch so geregelt. Als meine Mutti vor 12 Jahren verstorben ist, hat mein Papa ihre Vermögenswerte vollständig geerbt. Ich bin kein Rechtsanwalt, möchte aber einen Aspekt erwähnen. Deine Kinder müssen Erbschaftssteuer auf nicht selber genutzte Immobilien bezahlen. Deswegen wundert mich nicht die Auseinandersetzung gerade um die Immobilien. Der Lebensgefährte meiner Schwiegermutter hat deswegen seinem Sohn rechtzeitig das Haus überschrieben. Nach seinem Tod wurde das Haus, dann nicht in das Erbe dazugerechnet.