Hallo liebe Forengemeinde,
ich bitte um Hilfe.
Ich war etwas über ein Jahr bei einem Zeitarbeitsunternehmen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt. Jetzt habe ich Ende November, mit 4 Wochen Frist, die Kündigung bekommen. In dem Betrieb in welchem ich verliehen war, wurde ein Projekt in dem ich gearbeitet habe, ins Ausland verlegt. Als dies bekannt wurde, habe ich noch am gleichen Tag die Kündigung bekommen. Da aber in dem Betrieb nur noch für eine Woche Arbeit war und es auch kein Folgeprojekt gab, sollte ich laut meinem Arbeitgeber für die restlichen 3 Wochen zuhause bleiben, unter Anrechnung von Resturlaub und Zeitkonto. Also: 5 Tage Resturlaub + 35 Stunden Zeitkonto (entspricht einer Woche) + 5 bezahlte Arbeitstage vom Zeitarbeitsunternehmen. Hierzu meinte schon ein Bekannter, dass das Zeitkonto nicht für Zeiten wo meine Arbeitgeber keine Beschäftigung für mich hat, verwendet werden darf. Ist dies richtig so ?
Es kommt aber noch besser. Da ich Ende November gekündigt worden bin und meine Abrechnung dazu erst gestern im Briefkasten war, habe ich erschreckend gesehen, dass mir im November, noch einmal 35 Stunden von meinen Arbeitsstunden abgezogen und dem Zeitkonto gutgeschrieben wurden. Diese sollen jetzt für die vierte Woche der Kündigungsfrist verwendet werden. Somit gehen alle Tage des Nichteinsatzes in der Kündigungszeit zu meinen Lasten. Dies kann doch nicht in Ordnung sein ?
Ich musste in den ersten 3 Monaten der Beschäftigung ein Zeitkonto von 35 Stunden aufbauen, danach wurden mir immer alle Stunden ausgezahlt. Es wurde sogar schriftlich bestätigt, dass das Zeitkonto nicht über 35 Stunden hinausgeht. Nun habe ich aber ein Zeitkonto von 70 Stunden.
Jetzt muss ich noch gestehen, dass in dem Kündigungsschreiben stand: "Die Kündigung erfolgt unter Anrechnung Ihres Resturlaubes und Zeitkonto". Was ich natürlich dummerweise und ahnungslos unterschrieben habe. Kann mein Arbeitgeber daher mit meinen Zeitkonto nun machen was er will und dieses erhöhen und für Zeiten des Nichteinsatzes verwenden wie er möchte ? Ich trage ja jetzt das komplette Risiko und das Unternehmen ist fein raus. Ich habe versucht mich hierzu schon mal ein wenig schlau zu machen und habe auch in diversen Foren den folgenden Hinweis gefunden:
"Für Tage des Nichteinsatzes, Stunden vom Arbeitszeitkonto des Leiharbeitsnehmers abzuziehen, ist illegal, da das Recht auf Vergütung nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt werden darf."
Dies würde ja bedeuten, dass das Arbeitszeitkonto für Zeiten der Nichtbeschäftigung, nicht verwendet werden darf. Allerdings liest man in anderen Foren wieder genau das Gegenteil. Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Ich kann mir keinen Anwalt leisten, daher hoffe ich auf zahlreiche Tipps und Informationen, wenn möglich mit Links zu Gesetzestexten, Tarifverträgen oder sonstigen Belegen. Angestellt war ich nach dem Tarifvertrag der IGZ.
Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus für eure Unterstützung.
pappnase63