Verzicht auf Probezeit im Arbeitsvertrag nach Übernahme von Zeitarbeitsfirma

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Es ist zwar richtig, dass der Arbeitgeber, der Dich übernimmt, Deine Arbeitsleistung aufgrund der bisherigen Leiharbeit bereits kennengelernt hat und beurteilen kann.

Aber rechtlich und auch faktisch gehtst Du ein neuen Arbeitsverhältnis ein, auf das die Regelungen wie bei einem sonstigen Arbeitsplatz- oder Arbeitgeberwechsel anzuwenden sind.

Dein "neuer" Arbeitgeber kann also eine neue Probezeit verlangen (von "mit Dir vereinbaren" will ich nicht sprechen, weil er in der Position ist, "verlangen" zu können), obwohl er Dich bereits "kennt".

Da hilft es vielleicht nur, ihn von einem Verzicht auf eine Probezeit zu überzeugen, wenn er eine "vereinbaren" will.

Siehe z.B. hier: http://www.focus.de/finanzen/karriere/perspektiven/zeitarbeit/tid-6555/arbeitsrecht_aid_63098.html (im Absatz "So klappt der Wechsel") oder auch hier: justanswer.de/arbeitsrecht/6u5i0-ich-bin-momentan-ber-zeitarbeitsfirma-einem-betrieb-dieser.html : "Übernimmt das entleihende Unternehmen den Zeitarbeitnehmer in eine Festanstellung, kann es allerdings sein, dass er die Probezeit dort noch einmal durchlaufen muss."

Dir Firma als neuer Arbeitgeber könnte theoretisch auf die Probezeit verzichten,. Sie wird es aber nicht tun. Wieso auch? Auch wenn man dort gearbeitet hat, war man nur eingesetzt. Das Unternehmen war Kunde, nicht Arbeitgeber. Es geht ja auch um Vergünstigungen, die man dann sofort nach Übernahme erhalten würde, sprich Kündigungsschutz, VWL, ect. Es hat schon seinen Grund, warum man sich wieder neu beweisen muss. Ich hatte mal einen Arbeitgeber, da war die Probezeit eigentlich 6 Monate. Nach 2 Monaten bereits teilte er mir mit, dass er die Probezeit beendet und mich fest einstellt. Das passiert allerdings so selten - eigentlich gar nicht. Auch für den Mitarbeiter ist die Probezeit gedacht. Manchmal stellt sich erst bei der Arbeit heraus, dass es mit den neuen Kollegen, dem Chef oder was auch immer, nicht funktioniert. So lange man über ein Zeitarbeitsunternehmen dort arbeitet, ist das immer etwas anderes. .

Oysterpuf 
Fragesteller
 14.01.2014, 22:48

wenn der Einsatz über die Zeitarbeitsfirma bereits über die eigentliche Buchung verlängert wurde, weil man mit dem Mitarbeiter zufrieden ist, aber erst noch klären muss, ob die Stelle noch intern ausgeschrieben werden muss, sollte doch eigentlich ersichtlich sein, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses von beider Seiten gewünscht ist. Und der Arbeitgeber würde auch ab dem 1. Arbeitstag VWL zahlen, dann läge einem Ausschluss der Probezeit doch im Prinzip nichts mehr im Weg.

Gibt es hier vielleicht irgendwelche § die hier Klarheit schaffen?

Eichbaum1963  14.01.2014, 22:56
@Oysterpuf

Nee einen § dazu wirds nicht geben, da eine Probezeit (außer bei Ausbildungsverhältnissen) nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Auch gilt der Kündigungsschutz erst ab dem 7. Monat - egal wie lange eine Probezeit vereinbart wurde.

Der einzige Unterschied: Während der Probezeit kann der AG ohne Grund kündigen und es gelten die verkürzten Kündigungsfristen (i. d. Regel 14 Tage).

Eine Probezeit ist grundsätzlich nie notwendig. Verständlicherweise machen aber nahezu alle Betriebe davon Gebrauch. Rede mal mit der Entleihfirma, bei uns wurde mit übernommenen Mitarbeitern schon häufig vereinbart, dass auf Probezeit verzichtet wird und die Zeit als Leiharbeiter als Betriebszugehörigkeit angerechnet wird.

Hallo,

Stellt ein Betrieb einen Arbeitnehmer, der an derselben Arbeitsstelle
über ein Temporärunternehmen bis anhin tätig war, direkt mit einem
Arbeitsvertrag an, so kann wie bei jeder Neuanstellung eine Probezeit
von maximal 3 Monaten vereinbart werden. Auch wenn der
Arbeitnehmer bereits im Betrieb gearbeitet hat, so tritt er rechtlich
nun erstmals mit dem Betrieb direkt ins Arbeitsvertragsverhältnis, was
eine Probezeit rechtfertigt (BGE 129 III 124).

Gruß

negativ.. du musst in jedem Betrieb eine Probezeit absolvieren.

Oysterpuf 
Fragesteller
 14.01.2014, 22:20

die Probezeit wurde ja bereits absolviert. Eben nur als "externer Mitarbeiter".

xDarkFlame  14.01.2014, 22:33
@Oysterpuf

so musst du sie als internet arbeiter absolvieren... klingt zwar blöd- ist aber leider so..

Eichbaum1963  14.01.2014, 22:52

Nein, bei einem Arbeitsverhältnis ist eine Probezeit nicht zwingend vorgeschrieben.

Familiengerd  14.01.2014, 23:09

du musst in jedem Betrieb eine Probezeit absolvieren.

Wo - bitte schön!! - soll das denn wohl vorgeschreiben sein?!?! Das würde mich ja echt 'mal interessieren!!!

xDarkFlame  15.01.2014, 11:27
@Familiengerd

überall wo du arbeiten gehst musst du eine probezeit absolvieren

Eichbaum1963  15.01.2014, 11:51
@xDarkFlame

Das werden die meisten Betriebe zwar verlangen, aber gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit nicht!

xDarkFlame  15.01.2014, 22:58
@Eichbaum1963

stimmt- dennoch habe ich keine betriebe gehabt die keine probezeit verlangen

Eichbaum1963  15.01.2014, 23:04
@xDarkFlame

Ich hab auch noch keine gesehen.^^ Aber es wird wohl ein paar geben. ;)